…b EStG 1988 erlaubt für das stehende Holz (Wirtschaftsgut mit biologischem Wachstum) auch den Ansatz des die Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigenden Teilwertes. Rz 1408: Wird von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, so müssten die Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten aktiviert werden …
…nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben abzusetzen." Artikel II Z. 2 leg. cit. enthält weiters eine Übergangsbestimmung, welche wie folgt lautet: "Art. I Z. 2 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1980 anzuwenden. Bei…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…ein Aktivierungsverbot für Pflege- und Wiederaufforstungskosten geschaffen, für jene land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die von dem Aufwertungswahlrecht des § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 keinen Gebrauch machen. Erfolgt keine Wertzuschreibung nach dem natürlichen Wertzuwachs, sind die Aufwendungen für Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstung…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…zufolge, sollen die bisher aufgelaufenen Verluste "nahezu ausschließlich die Aufforstung der Energiewaldflächen" betreffen; diese Aufforstungskosten seien nicht sofort abzuziehen, sondern über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Gemäß § 4 Abs. 8 EStG 1988 sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten zwingend als Betriebsausgaben…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…00 S geschätzt. Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz nicht der höhere Teilwert nach § 6 Z 2 lit. b EStG angesetzt, dann sind gemäß § 4 Abs. 8 EStG die Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben abzusetzen…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. (8) Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b) nicht angesetzt, dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben…
…dann sind Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben abzusetzen (§ 4 Abs. 8 EStG 1988). Nach den forstgesetzlichen Bestimmungen (Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975) entsteht mit der Schlägerung die auf dem Eigentum lastende Verpflichtung zur Wiederaufforstung. Bei den Wiederaufforstungskosten handelt…
…Wird für das stehende Holz der höhere Teilwert nach § 6 Z 2 lit b EStG nicht angesetzt, dann sind die Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes und die Wiederaufforstungskosten als Betriebsausgaben abzusetzen (§ 4 Abs 8 EStG, Aktivierungsverbot). Die Aufwendungen zur Anschaffung bzw Herstellung von…
…Aufwendungen für die Pflege des stehenden Holzes sofort als Betriebsausgaben abzusetzen sind, wenn bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere Teilwert (§ 6 Z. 2 lit. b EStG 1988) nicht angesetzt wird. Somit sind die vorausgezahlten Aufwendungen für die Bewirtschaftung sowie die…
…Feldinventar und stehende Ernte, stehendes Holz, Vieh, Wild und Fische); Wiederaufforstungs- und Pflegekosten sind beim stehenden Holz im höheren Teilwert enthalten; siehe auch Rz 2301 ff. Rz 5023: Wiederaufforstungskosten und die Kosten der Pflege des stehenden Holzes sind für den Fall, dass für das stehende…
…eine Nachholung des Ansatzes der höheren Teilwerte anlässlich der Betriebsveräußerung nicht in Betracht. Dies gilt auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (VwGH 6.11.1990, 89/14/0244). Rz 5684: Bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb braucht sich die jährliche Bestandsaufnahme nicht auf das stehende Holz…
…01.01.1995 vom 18.01.1995 für die EWAZ 123 an, diesbezüglich ist auf die Rz 5086 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 zu verweisen: Zu beachten ist, dass gemäß § 38 Abs. 2 Schillingeröffnungsbilanzgesetz eine Aufwertung von Buchwerten des stehenden Holzes nur bei tatsächlicher Aktivierung in der…
…5 und 3,5%. Die Bodenwerte wären anhand von Vergleichspreisen herzuleiten. Zur Berechnung der Sachwerte durch P. Feststellung des Sachwertes (S.2, Pkt 6a): Als Grundlage für die Berechnung der Bestandeswerte (Wert des stehenden Holzes) wurde eine Taxation aus dem Jahr 1994 herangezogen, die laut…
…0119) und nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig ist (VwGH vom 14.11.1990, 89/13/0145). Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 27. Mai 1999, 98/15/0100, ausgesprochen, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für…
…Aufwendungen für die Erhaltung der Schutzwälder in diesen Höhenlagen mit Mehrkosten verbunden sind. Zusätzlich sind die geringen Erträge aus der Forstwirtschaft dadurch zu erklären, dass ein Vorratsaufbau an stehendem Holz durch Pflege und waldbauliche Maßnahmen erfolgte. Diese Wertvermehrung findet jedoch auf Grund der Bestimmung des…
…könnten. Die hinsichtlich des Arbeitszimmers in den Jahren 2005 und 2006 anzuwendende gesetzliche Bestimmung lautet wie folgt: Gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: … d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung…