…da es ohne Aufteilung in begünstigtes und nicht begünstigtes Vermögen gar nicht möglich wäre, eine Steuerbefreiung vorzunehmen bzw. diese sachgerecht anzuwenden. Auch dieses Vorbringen des Bw. musste sohin ins Leere gehen. Schließlich wendete der Bw. noch ein, die Gegenleistung hätte - wenn überhaupt - nur nach dem…
…zu bemerken, dass im zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren betreffend die GrESt die Aufteilung der Gegenleistung im Verhältnis der Verkehrswerte gar nicht bestritten war. Der zitierten Entscheidung des VwGH kann daher keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen werden. Im fortgesetzten Verfahren, UFS vom 7. März 2005…
…eine Aufteilung der Gegenleistung vorzunehmen, wobei die Grundstücke und die beweglichen Sachen mit dem Verkehrswert zu bewerten sind (vgl. Arnold, Kommentar zum GrEStG, Tzn. 53 und 60 zu § 5). Wird ein Unternehmen übertragen, ist zur Schaffung einer vergleichbaren Grundlage für die Aufteilung der Gegenleistung auf…
…auch die jeweiligen Verkehrswerte der vertragsgegenständlichen Liegenschaften. Nachdem alle Vorhalte unbeantwortet blieben, ermittelte das Finanzamt die Verkehrswerte der Grundstücke (um die jeweils auf die Grundstücksarten entfallenden Gegenleistung im Wege einer Proportion ermitteln zu können) derart, dass die (3fachen) Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögen verdoppelt…
…Bescheides. Weiters brachte er im Wesentlichen vor: Der auf das Inventar im Wert von 25.000,00 € entfallende Teil der Gegenleistung unterliege nicht der Grunderwerbsteuer. Die Gegenleistung betrage daher nur 255.000,00 €. Zudem werde ein Kaufvertrag deutlich höher besteuert als ein Schenkungsvertrag…
…das bewegliche Vermögen als noch gerade angemessen angesehen während eine Aufteilung im Verhältnis 4 für das unbewegliche Vermögen zu 1 für das bewegliche Vermögen vorstellbar wäre. Der Unabhängige Finanzsenat geht bei der Aufteilung der Gegenleistung auf das unbewegliche Vermögen und dem mit gekauften Inventar von…
…hat er doch trotz Aufforderung durch den Unabhängigen Finanzsenat hinsichtlich der Anschaffungskosten keinerlei Angaben gemacht. Die Aufteilung der Gegenleistung hat - wie das Finanzamt in seiner Stellungnahme vom 12.10.2009 bereits ausgeführt hat - im Verhältnis der Verkehrswerte der erworbenen Vermögenswerte zueinander zu erfolgen. Folgt man…
…auf den Erwerb von Vater und Mutter aufzuteilen. Des Weiteren ist diese Gegenleistung zwecks Berechnung der Schenkungssteuer noch auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und auf das sonstige Grundvermögen aufzuteilen. Diese Aufteilung hat aber entgegen der Auffassung des Bw nicht nach einfachen Einheitswerten sondern anhand…
…Bezug auf den Einheitswert wertmäßig ein höherer Anteil übergeben werde, ändere das nichts an der vom Finanzamt vorgenommenen Aufteilung. In den dagegen eingebrachten Vorlageanträgen meinte der Bw. jeweils, die anteilige Gegenleistung betrage € 12.500,00, womit vom steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke von €…
…die Abgabenbehörde von den Parteiangaben abgehen. Bei der Aufteilung der gesamten Gegenleistung auf die erworbenen Liegenschaften und den erworbenen Bäckereibetrieb sind die Verkehrswerte dieser Vermögenschaften einander gegenüber zu stellen. Die Vertragsparteien haben nämlich für die übertragenen Liegenschaften und die Übertragung des Geschäftsvermögens bestimmte Gegenleistungen zugesagt…
…sodass der halbe Wert des Wohnrechtes (Gegenleistung des Übernehmers für den Erwerb der Haushälfte von seinem Vater) 24.193,68 € ausmacht. Aufgrund der nunmehr geänderten Aufteilung der Gegenleistung ist daher für die steuerliche Beurteilung des gegenständlichen Erwerbsvorganges dem Wert des Grundstückes (halber dreifacher Einheitswert…
…Unternehmens vom Vater an den Sohn auch ein Firmenwert übertragen worden ist, der bei der proportionalen Aufteilung der Gegenleistung (übernommene Passiva) auf die übergebenen Wirtschaftsgüter unter Umständen zu einer Reduktion der Grunderwerbsteuer führen könnte. Bestritten wurde weiter auch der Ansatz der Verkehrswerte der zwei übergebenen…
…das Verhältnis der Einheitswerte hinwies. Keineswegs kann daraus abgeleitet werden, dass die Aufteilung der Gegenleistung nach den (einfachen) Einheitswerten zu erfolgen hat (dies steht auch im Widerspruch zu den zitierten Erkenntnissen). Die Festsetzung der Schenkungssteuer erfolgte somit dem Gesetz entsprechend. Linz, am 16. Juli 2010
…Einheitswert, für die übrigen Grundstücke gemäß § 4 Abs. 1 GreStG von der anteiligen Gegenleistung berechnet. Zum Begehren des Bw., eine allenfalls erforderliche Aufteilung des Gegenleistung nach dem Verhältnis der Einheitswerte der übergebenen Grundstücke zueinander vorzunehmen, ist auf die herrschende Ansicht (Fellner, a.a.O., sowie…
…geführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. November 2005, 2004/16/0095 kann nicht abgeleitet werden, dass eine Aufteilung der Gegenleistung auf das übergebene land- und forstwirtschaftliche Vermögen und das Grundvermögen nach den Einheitswerten zu erfolgen habe. Es lagen lt. dem, diesem Erkenntnis zu Grunde liegenden…
…zu § 5). Für die Übergabe eines Grundstückes und rechtlich selbständiger Sachen - wie gegenständlich die Übertragung der anteiligen Liegenschaften im Zusammenhang mit dem Weinbaubetrieb – ist stets eine Aufteilung der Gegenleistung vorzunehmen. Die Gegenleistung ist nach dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert der Grundstücke zum Wert…
…gemäß § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG das Dreifache des Einheitswertes anzusetzen. Zu der im gegenständlichen Fall - ausschließlich - strittigen Frage der Aufteilung des Barwertes der als Gegenleistung ausbedungenen Verbindungsrente hat der Verwaltungsgerichtshof kürzlich in seinem Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2007/16/0192, ergangen zu…
…ist die GrESt von der Gegenleistung zu berechnen. Wird (ist) keine Abfindung für den ausscheidenden Gesellschafter vereinbart, besteht die Gegenleistung nur aus dem übernommenen Wert der Betriebsschulden und dem Wert des bisherigen Gesellschaftsanteiles des übernehmenden Gesellschafters. Die Aufteilung der Gegenleistung hat nach gemeinen Werten zu…
…oder Aufschlüsselung der auf die einzelnen Leistungen entfallenden Gegenleistungen unmöglich ist, kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Steuer vom Wert des Grundstückes erhoben werden (vgl. VwGH 9.5.1968, 1310/67). Beim Erwerb im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse…
…dieser Gegenleistung zu bemessen. In Übereinstimmung mit dem Vorbringen im Vorlageantrag ist festzuhalten, dass bei Vereinbarung eines Gesamtpreises für die Übergabe eines Grundstückes und rechtlich selbständigen Sachen - wie gegenständlich die Übergabe der Liegenschaft samt Gärtnereibetrieb - stets eine Aufteilung der Gegenleistung vorzunehmen ist. Die Gegenleistung ist…