…Geschäftsführer die steuerlichen Angelegenheiten dieser Firmen faktisch wahrgenommen und ist in diesem Zusammenhang einschlägig vorbestraft. Am 22. Mai 2001 wurde er durch das LG Linz wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt (26 Hv 33/00). Darüber hinaus haben der…
…Geschäftsführer Ing. Gerd B. seine Aufgaben nicht oder unzureichend erfüllt hat. Aus dem Umstand allein, dass die GmbH sich in "Zahlungsschwierigkeiten" befand, kann aber auf die Mangelhaftigkeit der Geschäftsführung durch diesen Geschäftsführer nicht geschlossen werden." VwGH vom 4.10.2001, 99/08/0120: "Die Aufgabenteilung…
…als Geschäftsführer oblegen ist, sprechen im gegenständlichen Fall aufgrund der unter gesetzlicher Wahrheitspflicht abgegebenen Zeugenaussagen des H.S. sowie des Herrn M.P., welche mit der Verantwortung des Bw. vollkommen übereinstimmen, gravierende Anhaltspunkte dafür, dass dieser Verantwortungsbereich entsprechend der firmeninternen Aufgabenteilung zwischen den Gesellschaftern auf…
…Baustellengeschehens fällt somit in keiner Weise in den Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers ***Bf1***, weshalb auch aus diesem Grunde eine persönliche Verantwortung des ***Bf1*** nicht bestehen kann" ist damit insoweit nichts zu gewinnen, als die interne Aufgabenteilung der zur Vertretung nach außen berufenen Personen für die strafrechtliche…
…gewesen sei. Seien, wie im vorliegenden Fall, mehrere Geschäftsführer gleichzeitig bestellt, sei eine Aufgabenteilung der die Gesellschaft betreffenden Agenden untereinander zulässig. Dies enthebe jedoch denjenigen Geschäftsführer, der mit der Erledigung der abgabenrechtlichen Pflichten nicht betraut sei, nicht von seiner Verpflichtung, den jeweils anderen zu überwachen…
…von Frau H-L". Sowohl H-L als auch DD wurden mit Schreiben der belangten Behörde vom 6.05.2013 aufgefordert, zu dem Berufungsvorbringen, die Bf. habe aufgrund einer "internen Aufgabenteilung der Geschäftsführung" betreffend die Gesellschaft sich nur um den gewerblichen Teil zu kümmern gehabt…
…Zum Beweis für die entsprechende Aufgabenteilung und insbesondere die Verantwortung des Beschwerdeführers für den ausschließlichen Bereich „Vertrieb/Verkauf wird neben dem bereits vorgelegten Dienstzeugnis sowie dem Organigramm auch ein entsprechender Geschäftsführervertrag vorgelegt. Auch aus diesem Geschäftsführervertrag ergibt sich eindeutig, dass der Beschwerdeführer ausschließlich für den…
…Nachweis)? 3.) Sei ein Dienstvertrag für die beiden Geschäftsführer abgeschlossen worden und seien in diesem Verantwortungsbereiche festgelegt worden? Wenn ja, seien diese Verträge als Nachweis vorzulegen bzw. bekanntzugeben, wer Zugriff auf diese Verträge habe. 4.) Wie und wie oft habe sich der Bf. über die…
…sondern ausschließlich in der Firma arbeiten. Zusätzlich werde darauf hingewiesen, dass der Bw. hinsichtlich der Aufgabenteilung mit seiner Schwester sehr wohl eine ausreichende Überwachung vorgenommen habe. Das heiße K.S. als Geschäftsführerin habe seit vielen Jahren die Buchhaltung geführt und zwar ursprünglich als Prokuristin des…
…ergänzend vor, über das Vermögen des ehemaligen Geschäftsführers von ***15*** sei ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die beschwerdeführende Gesellschaft habe in diesem Verfahren ihre Forderung gegenüber ***15*** in Höhe ***13*** angemeldet. Sollte in dem Insolvenzverfahren dem Antrag auf Aussonderung der Forderung stattgegeben werden bzw. die beschwerdeführende…
…am 14.1.2014, unter Pkt. I. für schuldig erkannt, als (abgabenrechtlich verantwortlicher) Geschäftsführer der im Spruch genannten Gesellschaft im da. Amtsbereich vorsätzlich Lohnabgaben (L, DB und DZ) für 05 bis 08/2013 iHv. insgesamt € 16.573,24 (L: € 12.855,41; DB:…
…der Bw. im gegenständlichen Berufungsverfahren nicht behauptet. Jedoch selbst im Fall einer vereinbarten Aufgabenteilung wäre der Bw. bei geschilderter Sachlage von seinen Überwachungspflichten nicht befreit gewesen zumal bereits von vornherein gravierende Anhaltspunkte für eine verstärkte Überwachung des jeweils anderen (in kurzen Abständen wechselnden) ausländischen Geschäftsführers…
…als Geschäftsführer verbundenen Pflichten (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030). Dem Vorbringen im Vorlageantrag, zwischen dem Bw. und L habe hinsichtlich der Aufgabenteilung ein erhöhtes Vertrauensverhältnis bestanden und der Bw. habe keinen Grund gehabt, M zu misstrauen, ist die Aussage des Bw. in der…
…12 In der Bescheidbegründung stellte das Finanzamt die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen dar. Der Berufungswerber sei im Firmenbuch ab 1.10.1997 als handelsrechtlicher Geschäftsführer eingetragen gewesen. Die privatrechtliche Vereinbarung mit der F-GmbH bezüglich der Aufgabenteilung in den Geschäftsbereichen entbinde den Geschäftsführer, der nicht für das…
…Zweigniederlassung der L.Ltd. im Firmenbuch am 22.08.2013 deren handelsrechtliche Geschäftsführerin und zählt damit zu den im § 80 genannten Personen, die gemäß § 9 BAO zur Haftung der in die Zeit ihrer Geschäftsführertätigkeit fallenden, fälligen Abgaben herangezogen werden können. Eine eventuelle Aufgabenteilung mit der…
…derartige Bestellung nicht vorliege. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes werde das verantwortliche Organ von seiner Schuld durch eine bloße Aufgabenteilung innerhalb der Gesellschaft nicht entlastet (VwGH 29.10.1996, 96/11/0227). Dass neben dem Bf. ein weiterer Geschäftsführer bestellt gewesen sei und er ihm…
…nie ausgeübt. Im Falle einer Aufgabenteilung hafte der Geschäftsführer, der vor Ort tätig ist. Er habe schließlich überhaupt keine Möglichkeit gehabt, Abgabenrückstände festzustellen und verfüge auch über keinerlei Geschäftsunterlagen. Mit Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 26. September 2002, StNr. 025/9630, wurde der Bw. als…
…09/0187). Bei mehreren zur Vertretung nach außen Berufenen sei jeder für die Einhaltung der Abgabenvorschriften strafrechtlich verantwortlich (VwGH 30.9.1991, 91/19/0170 ua). Ob die steuerpflichtige Gesellschaft außer durch den Beschuldigten auch noch durch andere handelsrechtliche Geschäftsführer vertreten werde, sei hiebei unerheblich…
…im Unternehmen darauf vertrauen habe können, dass diese Angelegenheiten der Entrichtung der Gebrauchsabgabe ohnehin durch einen der beiden anderen handelsrechtlichen Geschäftsführer übernommen worden und dies nach einer klaren Aufgabenteilung in der Y1***1*** & **** GmbH nicht in ihr Aufgabenfeld gefallen wäre. Es ist ihr daher Fahrlässigkeit…
…Unternehmens abberufen worden. Der Bw. könne nur immer wieder betonen, dass er aufgrund der Aufgabenteilung in der Geschäftsführung nicht für die Ausstellung von Belegen, deren Sammlung und Übergabe an den Steuerberater sowie schließlich den Kontakt mit dem Steuerberater betraut gewesen sei. Wenn nun die Geschäftsführerin…