5.5.10 Aufforstungskosten 5.5.10.1 Allgemeines Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b…
15.1.8 Forstwirtschaft Rz 5075: Unter Forstwirtschaft wird die Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Walderzeugnissen verstanden. Das stehende Holz (der "lebende Baum") ist Anlagevermögen, das geschlägerte Holz ist Umlaufvermögen (VwGH 27.3.1985, 83/13/0079). Rz 5076…
…beobachtet. Dies erkläre sich aus den bisherigen exzessiven Schlägerungen verbunden mit nachfolgender ungesicherter - mangelhafter - Aufforstung. Damit dieser Forst wieder in das gesetzlich vorgegebene Gleichgewicht komme, habe der Eigentümer entsprechenden Aufwand hinsichtlich der Aufforstungskosten bzw. der Sicherung der Aufforstung zu tragen. Damit diese Aufforstung gelinge, sei…
18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…
Vollpauschalierte Forstwirte können ab 2011 freiwillig nach § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***Richter*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Oberösterreich STB GmbH, Tomitzstraße 1a, 4400 Steyr, über die Beschwerden vom 1. Juni 2018, 7. Juni 2018, 18. Juli 2019, 27. August 2020, 20. April…
11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Streitteilen ist die Frage der Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges für diverse Aufforstungskosten an Waldflächen, die wiederum im selben Veranlagungszeitraum (umsatz-)steuerfrei veräußert wurden, strittig. Mit Bescheid der…
…Rz 1477: Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336. Armbanduhr Rz 1478: Siehe Rz 4710, Stichwort "Armbanduhr". Arztkosten Rz 1479: Siehe Krankheitskosten (Rz 1581). Aufforstungskosten Rz 1480: Siehe Rz 1407 ff. Aufstockung eines Gebäudes Rz 1481: Die diesbezüglichen Kosten stellen Herstellungsaufwand dar, der nicht sofort…
…Mehraufwand (erhöhte) Schlägerungs- und Räumungskosten, Bringungs- oder Rückungskosten einen Notzaun (vorübergehende Abgrenzung für Weidevieh oder Behelfszäune gegen Wild) vorübergehender oder dauernder Nutzungsentgang Flur- und Folgeschäden Verlust von Arbeitseinkommen Abgeltung eines Überhanges von Gebäuden und Maschinen Ersatz von Aufforstungskosten Abgeltung von (Bau-)Schäden Aufwandsersatz, Mühewaltung Lichtwellenleiter…
…86/14/0021 zum Abzug der Erstaufforstungskosten bei Veräußerung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes: "Beim Forstwirt bilden jene Aufwendungen, die das Wirtschaftsgut "stehendes Holz" hervorbringen, also insbesondere die Aufforstungskosten (Kulturkosten), Herstellungskosten. Das gilt sowohl für die Kosten der Erstaufforstung als auch für jene der Wiederaufforstung."). Davon abweichend…
…Drei Aufforstungsversuche mit verschiedenen Baumarten seien durch die Trockenheit und schlechten Boden fehlgeschlagen. Das steile Grundstück verschlinge nicht mehr vertretbare Aufforstungskosten. Das Grundstück werde auch von der Krankenkasse als unproduktive Fläche anerkannt. Bisher habe er auch noch keine Erledigung seines Einspruches gegen die Grundsteuer erhalten…
…Berichtigung der erklärten Einkünfte um anderen Steuersubjekten oder § 20 Abs. 1 EStG 1988 zurechenbaren Aufwendungen sowie unter Ausscheiden der Aufforstungskosten aus den laufenden Aufwendungen (VwGH 21.10.1986, 86/14/0021) - rechtskräftig folgende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 188 BAO einheitlich (und gesondert) festgestellt…
…1511/60). Die Kulturkosten (Aufforstungskosten, Pflegekosten) und die allgemeinen Verwaltungskosten einschließlich der gewöhnlichen AfA (auch für Wirtschaftsgebäude) sind bei der Berechnung der Einkünfte aus der nachhaltigen und außerordentlichen Waldnutzung nach dem Verhältnis der Holzmengen zu berücksichtigen. Rz 7332: Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für…
…als sie mit der Kalamität unmittelbar zusammenhängen. 3.2. Aufwendungen in Zusammenhang mit Kalamitätsnutzungen Die Einnahmen sind um die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben einschließlich der im gleichen Gewinnermittlungszeitraum angefallenen direkt zurechenbaren Aufforstungskosten zu kürzen. Als mit den Einnahmen aus der Kalamitätsnutzung im Zusammenhang stehende Aufwendungen gelten…
…Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten, Bringungs- oder Rückungskosten - einen Notzaun - land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsentgang bzw. dauernden Nutzungsentgang - Verlust von Arbeitseinkommen - Abgeltung eines Überhanges von Gebäuden und Maschinen - Ersatz von Aufforstungskosten - Abgeltung von (Bau-)Schäden - Aufwandsersatz, Mühewaltung - Lichtwellenleiter, Datenkabel - Leitungsmaste, Marker…
…Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten, Bringungs- oder Rückungskosten - einen Notzaun - land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsentgang bzw. dauernden Nutzungsentgang - Verlust von Arbeitseinkommen - Abgeltung eines Überhanges von Gebäuden und Maschinen - Ersatz von Aufforstungskosten - Abgeltung von (Bau-)Schäden - Aufwandsersatz, Mühewaltung - Lichtwellenleiter, Datenkabel - Leitungsmaste, Marker…
…Nutzung zur Unzeit - Jagdbeeinträchtigung/Jagdentschädigung - Bewirtschaftungserschwernisse, Mehraufwand - Schlägerungs- und Räumungskosten, Bringungs- oder Rückungskosten - einen Notzaun - land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsentgang bzw. dauernden Nutzungsentgang - Verlust von Arbeitseinkommen - Abgeltung eines Überhanges von Gebäuden und Maschinen - Ersatz von Aufforstungskosten - Abgeltung von (Bau-)Schäden - Aufwandsersatz, Mühewaltung - Lichtwellenleiter, Datenkabel - Leitungsmaste, Marker…
…Sonst (Straßen) Zl8 Landw. (Feld/Wiese) u. Wald Zl9 Landw. (Feld/Wiese) 3. Aufforstungskosten: Die Aufforstungskosten sind ebenso wie die künftigen Einnahmen, genauso wie bei allen anderen vollpauschalierten Abgabenpflichtigen der Land- und Forstwirtschaft, durch die Vollpauschalierung gem. LuF PauschVo abgedeckt: spätere, zukünftige Einnahmen aufgrund z…
…können die Herstellungskosten (Aufforstungskosten bis zur gesicherten Kultur) mit einem Hektarwert von 2.000,00 € angesetzt werden. Damit ergeben sich Herstellungskosten von (1,3 ha + 0,9 ha) x 2.000,00 €/ha = 4.400,00 € (60.545,32 S) Bodenpreise…