…Bw., obwohl das Jahr 1990 geprüft und rechtmäßig veranlagt ist, die Vorlage der Unterlagen bzgl. des Darlehens 1990 außerhalb der siebenjährigen Aufbewahrungsfrist noch einmal abverlangt wird. Dies ist schon ein starkes Stück. "Es handelt sich hier um einen unzulässigen Beweis." Im Betriebsprüfungsbericht steht weiters, dass…
…damit der Bw. selbst in Beweisschwierigkeiten komme. Die Unterlagen der Gesellschaft wären jedenfalls nicht mehr vorhanden, weil die Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren bereits verstrichen wäre. Sämtliche Beweisprobleme würden daher zu Lasten der Finanzverwaltung gehen. Bei prompter Einleitung des gegenständlichen Haftungsverfahrens, und zwar zu einem Zeitpunkt…
…nämlich 2008 bis 2017, umfasste habe. Die Bf. habe im Betriebsprüfungsverfahren Unterlagen heraussuchen und rekonstruieren müssen, deren Aufbewahrungsfrist schon lange abgelaufen gewesen sei. Alle diese Anforderungen der BP für Jahre, für welche es nicht einmal mehr eine Aufbewahrungspflicht gegeben habe, konkret also für die Jahre…
…und insbesondere vor Konkurseröffnung im Jahr 2012 längst beendet hatte und im Jahr 2017, dem Jahr seiner Haftungsinanspruchnahme, die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren gemäß § 132 BAO längst abgelaufen war. Im Zeitpunkt seines Ausscheidens im Jahr 2009 konnte er daher keine Kenntnis von anhängigen…
…Abs. 1 UStG 1994) die Bücher bzw. Aufzeichnungen zu führen waren oder ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt wurden. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist stellt zwar nicht auf die subjektive Kenntnis von der Anhängigkeit des Verfahrens ab. Jedoch wird die Partei meist hievon Kenntnis haben (Ritz, BAO…
…zu treffen. Bei Erlassung des Haftungsbescheides wäre zu berücksichtigen, dass die geltend gemachten Abgaben mehr als sieben Jahre zurückliegen würden und die Aufbewahrungsfristen hinsichtlich dieser Unterlagen (insbesondere im Hinblick auf den nicht erwarteten Haftungsbescheid) abgelaufen wären, weshalb die Unterlagen nicht mehr vorhanden wären. Demgemäß bestehe…
…aus welchen sämtliche Zahlungen an das Finanzamt ersichtlich wären. Damit läge es im Belieben eines steuerlichen Vertreters, angeforderte Unterlagen oder eine Liquiditätsrechnung so lange nicht zu liefern, bis die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist oder sogar Verjährung gemäß § 238 BAO eingetreten ist. Dabei übersieht der steuerliche Vertreter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache A., Adresse, vertreten durch Autherith & Partner Rechtsanwälte, Utzstraße 13, 3500 Krems, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 2. Mai 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 10. April 2013 betreffend…
…Abs. 1 UStG 1994) die Bücher bzw. Aufzeichnungen zu führen waren oder ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt wurden. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist stellt zwar nicht auf die subjektive Kenntnis von der Anhängigkeit des Verfahrens ab. Jedoch wird die Partei meist hievon Kenntnis haben (Ritz, BAO…
…dass infolge des Konkurses der Masseverwalter sämtliche Unterlagen bereits vernichtet hat, sind für sämtliche fraglichen Zeiträume die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen. Wir vertreten den Rechtsstandpunkt, dass infolge der Säumigkeit der Behörde dem Haftungspflichtigen sämtliche Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen Verteidigung genommen wurden und daher der Haftungsbescheid rechtswidrig ist…
…die Behörde nicht auf Beweislastumkehr verweisen, wenn die Erbringung der Beweise - z.B. Buchhaltungsunterlagen - durch den Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht mehr möglich ist. Die von der Behörde zitierte Judikatur, nach der die Aufhebung des Konkurses die Verjährung unterbrechen würde, ist auf den gegenständlichen Fall…
Abschnitt 8 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen sowie Gebühren und Kosten Artikel 51 Aufbewahrung von Unterlagen und sonstigen Informationen (1) Der Beteiligte bewahrt die in Artikel 15 Absatz 1 genannten Unterlagen und Informationen mindestens drei Jahre lang für Zollkontrollen auf; hierfür verwendet er Mittel…
…Steuerberater des Unternehmers). Rz 1566: Papierrechnungen können auf Datenträgern aufbewahrt werden, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist (§ 132 Abs. 2 BAO). Diesfalls ist eine körperliche Aufbewahrung der Papierrechnung nicht erforderlich. Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit…
…die untere Qualitätsstufe verantwortliche Proteingehalt gesichert unter dem für die Einstufung in die mittlere Qualitätsstufe erforderlichen Mindestwert liege. Die Aufbewahrungfrist für die Warenprobe betrage sechs Monate und sei eingehalten worden. Dagegen richtet sich der vorliegende als Vorlageantrag bezeichnete Rechtsbehelf der Beschwerde vom 22. Juni 1998…
…und 132 BAO uneingeschränkt (dh. insbesonders Verwendung von nicht leicht entfernbaren Schreibmitteln auch für "Strichlisten", grundsätzliche Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren, Zurverfügungstellung von Datenträgern usw.). Rz 2104: Als Inventurergebnis sind alle Wirtschaftsgüter mit ihren Einzelwerten in ein Bestandsverzeichnis (Inventar) aufzunehmen. Die Inventur erfolgt grundsätzlich im Weg…
…dass gem. § 132 BAO auch die Unterlagen der Arbeitszeiterfassung der 7-jährigen Aufbewahrungsfrist unterliegen und daher vorhanden sein müssten. Auf seinen Lohnzetteln seien (bis Mai 2007) jedenfalls die Sonntagszuschläge falsch deklariert worden. Dazu weise er auf ein Schreiben des Roten Kreuzes vom 1.1.2002…
…Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen gesichert werden. Wer Eintragungen in dieser Form vorgenommen hat…
…Befreiung. WirdWurde das Nachweisdokument nachträglich verlängert, kannkonnte die Befreiung mit Datum des neuen Ansuchens gewährt werden. A.3.6.3.3.2. Archivierung und Aufbewahrungsdauer Rz 301: Für sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Befreiung ist die Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4 Zulassungsstellenverordnung…
Artikel 13 Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Entscheidungen (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) Die entscheidungsbefugte Zollbehörde bewahrt alle Daten und weiteren Informationen, auf die sie sich bei der Entscheidung gestützt hat, nach Ablauf der Geltungsdauer der Entscheidung noch mindestens drei Jahre auf.
…den Rechnungsausstellern zurückgegeben, damit diese die Rechnungen berichtigen. Es ist aber die siebenjährige Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen und zur umsatzsteuerlichen Rechnungsberichtigung ist nicht die körperliche Zurückstellung der Rechnung an den Leistungserbringer erforderlich oder tunlich. (Im Sinne von Bürgler/Stifter in Berger et al., UStG-ON2…