IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Juli 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Juni 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Herwig Aigner, Dr. Raimund Brandl und Mag. Harald Grassel, im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec, über die Berufung der Bwin., vom 14. Juli 2006, gegen den (Sammel…
…Der Beschwerdeführer (Bf.), ein deutscher Staatsbürger, wurde mit 1. Oktober 2008 bei der Firma c in i, mit unbefristeten Arbeitsvertrag als Unternehmensberater angestellt. Tatsächlich hat das Arbeitsverhältnis zu der Firma dann bis zum 30. April 2012 gedauert, wobei der Bf. auf diesen Zeitpunkt von der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin Christoph Wittmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. November 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag (nunmehr Finanzamt Österreich) jeweils vom 9. Oktober 2018, Steuernummer ***BF1StNr1…
…der Umsetzung des Projektes auch für die Anwesenheit des Beschwerdeführers in Graz gesprochen hätte. Der Beschwerdeführer bringt zudem vor, seine Tätigkeit für die Firma K*** Gesellschaft m.b.H. sei basierend auf entsprechenden Teilvereinbarungen im Arbeitsvertrag, befristet gewesen. Die Präambel des vorliegenden Geschäftsführervertrages sah vor…
…bestehenden konkreten Befristung ausgegangen werden. Dies wirkt auch auf den Anstellungsvertrag, der an die Bestellung zum Vorstandsmitglied gekoppelt ist. Da kein befristeter Arbeitsvertrag vorlag und für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes keine anderen Umstände von erheblichem, objektivem Gewicht vorlagen, sind die Kosten der doppelten…
…der Amtshandlung anwesenden Dolmetscherin. Dennoch ist festzuhalten, dass die Aussagen, die zum weitaus überwiegenden Teil mit der Frage, ob dem Rechtsverhältnis in steuerlicher Hinsicht ein Werkvertrag oder ein Arbeitsvertrag zu Grunde liegt, in keinem Zusammenhang stehen, und in den anderen, wenigen, Punkten die Aussagen des…
15.4.2 Wesen und Merkmale 15.4.2.1 Dauerschuldverhältnis Rz 934: Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A.B., vom 26. Juni 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. Juni 2006, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind…
8.6 Vorsorge für Pensionen 8.6.1 Allgemeines Rz 3370: Steuerpflichtige, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, können nach Maßgabe des § 14 Abs. 6 EStG 1988 Pensionsrückstellungen bilden. Von § 14 Abs. 6 EStG 1988 sind Pensionszusagen, die nicht auf Leistungen…
15.4 Dienstverhältnis (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) 15.4.1 Allgemeines Rz 930: Die Definition des Dienstverhältnisses in § 47 Abs. 2 EStG 1988 ist eine eigenständige des Steuerrechts und daher mit den korrespondierenden Begriffen des Arbeits- und Sozialrechtes nicht immer deckungsgleich. Auch wenn arbeits…
…R Folgende Unterlagen konnte der Bf. nicht vorlegen: - ZKO3 Meldungen - Arbeitsverträge für die Dienstnehmer und deren Tätigkeit in Österreich - Stundenaufzeichnungen seit 09.12.2016 - Lohnunterlagen zur Berechnung des in Österreich zustehenden Grundlohns in deutscher Sprache Er habe eine Dienstleistungsanzeige gemacht, trage diese aber nicht bei…
…bis 31.12.2015 nahm die Bf eine Bildungsteilzeit gemäß § 11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in Anspruch und erhielt zusätzlich zu ihren geringfügigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) 1977 für 184 Tage in Höhe von insgesamt EUR 5.610,13…
…bis 31.12.2015 nahm der Bf eine Bildungsteilzeit gemäß § 11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in Anspruch und erhielt zusätzlich zu seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) 1977 für 275 Tage in Höhe von insgesamt EUR 3.388,00. Rechtliche…
…abweichenden Regelung einverstanden. Vom Betriebsübergangsrecht des AVRAG seien auch die steuerlichen Umgründungsfälle, wie Verschmelzung, Einbringung, Zusammenschluss etc. erfasst (vgl. Holzer/Reissner, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, ÖGB-Verlag, Wien 1998, S. 67 ff). Entsprechend der Bestimmungen des AVRAG sei dabei der Betriebsbegriff sehr weit auszulegen, sodass von dieser…
Installationstechnik GmbH mit allen Rechten und Pflichten übergegangen sind. Die gesetzliche Grundlage des § 3 AVRAG ist daher ausreichender Verpflichtungsgrund der Fa. X. Installationstechnik GmbH die Dienstverhältnisse der Ehegatten V. mit allen bereits entstandenen Ansprüchen zu übernehmen. Aus steuerrechtlicher Sicht geht aus dem Wortlaut des § 14…
…sei nicht festgestellt worden, dass für vier namentlich genannte Arbeitnehmer keine Entsendemeldungen gemäß § 7b Abs. 3 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) erstattet und keine Sozialversicherungsunterlagen gemäß § 7b Abs. 5 AVRAG bereitgehalten worden seien. [Zitierung aus der diesbezüglichen Gesetzesbestimmung] Die D-d.o.o. habe mit der Beschwerdeführerin…
…sowie gemäß § 7i Abs. 4 Z 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) bestehe und die Höhe der Sicherheitsleistung mit der doppelten Mindeststrafe festgelegt worden wäre. Unberücksichtigt bleibe dabei, dass es sich um eine erstmalige Betretung handelte, elektronische Entsendemeldungen für die Dienstnehmer in Form der elektronischen Übermittlung des…
Weiterhin nicht allgemein gewährt wird - siehe im Vergleich die Formulierung bezüglich der übrigen Berechtigungen der Z. 4 (z.B.: "Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafsachen ... vor ... den Verwaltungsgerichten") - die Berechtigung einer diesbezüglichen Vertretung vor den Verwaltungsgerichten in den Angelegenheiten, bspw. wie die Überwachung von Arbeitnehmerschutzvorschriften, keine…
Zur Akteneinsicht, welche der einschreitenden E-GmbH nach ihrem Vorbringen verweigert worden ist, ist auf die eingangs dargelegte Rechtslage zu verweisen. War die einschreitende GmbH nicht vertretungsbefugt, durfte ihr im Verwaltungsverfahren aus Rechtsgründen auch keine Akteneinsicht gewährt werden. Das Nichtgewähren einer Akteneinsicht stellt - siehe die…