7.5.4 Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen Rz 494a: Arbeitnehmerbeiträge zu Pensionskassen stellen insoweit Sonderausgaben dar, als für diese keine Prämien nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden sind. Hinsichtlich der Beiträge zu ausländischen Pensionskassen, siehe Rz 682. Rz 494b: Pensionskassenbestätigungen zur Vorlage beim WohnsitzfinanzamtFinanzamt…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
…2000 wird festgestellt, dass mit dem ersten Halbsatz dieser Gesetzesänderung eine Klarstellung erfolgen sollte, dass es sich bei Umwidmung von Gehaltsbestandteilen in Pensionszusagen weiterhin um Vorteile aus dem Dienstverhältnis und bei Umwidmung von Gehaltsbestandteilen in Pensionskassenbeiträge um Arbeitnehmerbeiträge handle. Dies zeigt unzweifelhaft, dass die zuvor…
…7 lit.a EStG 1988 ausdrücklich vorsehe, dass diese nicht steuerbar seien. Diese Vorschrift knüpfe erkennbar an die vom Betriebspensionsrecht getroffene Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen an. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise rechtfertige auch ein Abweichen von dieser Anknüpfung nicht. Es schließe daher schon die Vereinbarung mit…
…Darin führte sie zusammengefasst aus, die gegenständlichen Einkünfte aus einer betrieblichen Altersversorgung in Deutschland würden zu ⅔ aus Arbeitgeber- und zu ⅓ aus von der Bf. geleisteten Arbeitnehmerbeiträgen resultieren. Ihr sei vom Finanzamt die Auskunft erteilt worden, dass unter diesen Umständen nur ⅔ dieser Einkünfte…
…zu diesem Stichtag Leistungsberechtigten ausgewiesene Deckungsruckstellung aus Arbeitgeberbeitragen........ unterliegt einer pauschalen Einkommensteuer von ..." Unverständlicher Weise wurden die Renten aus Arbeitnehmerbeitragen nicht mit einbezogen. Relevanter Zusatz-Text des Gesetzgebers: "Vor Anwendung der pauschalen Einkommensteuer ist die Deckungsrückstellung um die im Kalenderjahr 2012 ausgezahlten Bruttopensionen zu vermindern". …
…eine Begünstigungsbestimmung handelt. Durch die pauschale Vorwegbesteuerung gemäß § 48b PKG werden die Renten aus Arbeitgeberbeiträgen, die nach dem Einkommensteuertarif zu versteuern waren/sind, in Renten aus Arbeitnehmerbeiträgen, die pauschal mit 25% versteuert werden, umgewandelt. Dass der Bf. aus seinem Rechtsempfinden die Rechtsansicht vertritt, dass durch…
…dieser Krankenversicherungsbeiträge die DB- und DZ-Bemessungsgrundlage erhöhen würden. Laut den Ausführungen in der Niederschrift über die Schlussbesprechung würden die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen und seien gemäß § 25 EStG 1988 der Steuerbemessungsgrundlage sowie der Bemessungsgrundlage für…
…der Aufzählung des § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht enthalten sind, unterliegen nicht der Einkommensteuer (siehe EStR 2000 ). Rz 16: Zu den Einkünften zählen aber rückgezahlte Werbungskosten wie zB rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den § 269 ASVG und § 529 Abs. 5 ASVG (VwGH…
…438,91 Euro. Erstmals in der Berufung vom 8. November 2006 behauptete der Bw., dass es sich bei dieser seiner Zusatzpension "nicht um eine Pensionszahlung im herkömmlichen Sinn" handle, hier vielmehr "Eigenleistungen (Arbeitnehmerbeiträge)" zur Auszahlung gelangt seien, welche gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit…
…aber zu unterscheiden: Gehen diese Bezüge auf Leistungen aus Arbeitgeberbeiträgen oder solche aus Arbeitnehmerbeiträgen zurück? Soweit Leistungen der Pensionskasse bzw. der betrieblichen Kollektivversicherung auf Arbeitgeberbeiträge entfallen, liegt zur Gänze steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Jener Teil der Leistungen, der aus Arbeitnehmerbeiträgen resultiert (im Streitfall liegen Arbeitnehmerbeiträge vor)…
…Darin begehrt er die Besteuerung des oa. Rückzahlungsbetrages nach § 25 Abs.1 Z.2 lit.a EStG. Da ausschließlich (verzinste) Arbeitnehmerbeiträge aus einer betrieblichen Kollektivversicherung i.S. des § 18 f Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zurückbezahlt worden seien, bestehe nach dieser Bestimmung eine Steuerpflicht nur für 25% des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 18. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 4. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber (Bw…
…Gänze um eine Erstattung bereits versteuerter Arbeitnehmerbeiträge zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne der § 18f Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gehandelt. Dazu führte er ergänzend "inhaltlich voll" § 18f VAG entsprechende Bestimmungen des KV der Fa.X. zur Pensionseinrichtung an. Für die Besteuerung der zurückbezahlten Arbeitnehmerbeiträge komme daher nur …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers ,vom 14. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 19. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe: Beim Berufungswerber (Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Bw.,vom 28. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 19. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber (Bw…
…verwehrt. Tatsächlich seien bereits versteuerte Arbeitnehmerbeiträge zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne des § 18f Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erstattet worden. Erläuternd hatte sie auf "inhaltlich voll" § 18f VAG entsprechende Bestimmungen des KV der Fa.X. zur Pensionseinrichtung verwiesen. Für die Besteuerung der zurückbezahlten Arbeitnehmerbeiträge komme daher nur …
…um eine Erstattung bereits versteuerter Arbeitnehmerbeiträge zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne der § 18f Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gehandelt. Eine Besteuerung habe daher gemäß § 25 Abs.1 Z.2 lit.a EStG zu erfolgen. Nach dieser Bestimmung bestehe eine Steuerpflicht nur für 25% der Arbeitnehmerbeiträge. In einer…
…um eine Erstattung bereits versteuerter Arbeitnehmerbeiträge zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne der § 18f Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gehandelt. Eine Besteuerung habe daher gemäß § 25 Abs.1 Z.2 lit.a EStG zu erfolgen. Nach dieser Bestimmung bestehe eine Steuerpflicht nur für 25% der Arbeitnehmerbeiträge. In einer…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…