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Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 15–16

2 EINKÜNFTE (§ 2 EStG 1988)

geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Wortlaut laut Findok

2 EINKÜNFTE (§ 2 EStG 1988) Rz 15: Einkünfte, die in der Aufzählung des § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht enthalten sind, unterliegen nicht der Einkommensteuer (siehe EStR 2000 ). Rz 16: Zu den Einkünften zählen aber rückgezahlte Werbungskosten wie zB rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den § 269 ASVG und § 529 Abs. 5 ASVG (VwGH 23.10.1990, 89/14/0178). Vom Arbeitgeber rückgezahlte Werbungskosten unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Erfolgt die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen durch einen Sozialversicherungsträger, siehe Rz 1177.

Normen und Schlagworte

EINKÜNFTErückgezahlte Werbungskostenrückerstattete ArbeitnehmerbeiträgeRückzahlung von Pflichtbeiträgen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.951.634
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF