5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
…nicht auf Zahlungen an ehemalige inländische "frühere Arbeitgeber" eingeschränkt ist, sodass sie auch für die im Konzernumlageweg an die ausländische Muttergesellschaft geleisteten Arbeitgeberbeiträge gilt. Im vorliegenden Fall der EAS 1388 geht es aber einerseits nicht um Expatriates, sondern um die österreichischen Mitarbeiter der inländischen Tochtergesellschaft…
…alle Versicherten und alle Arbeitgeber einheitlichen Beitrag des Arbeitgebers. Nach der Bekanntmachung vom 1.12.2013 des Amtes für Gesundheit vom 1.12.2013 betrug der Arbeitgeberbeitrag im Jahr 2014 CHF 148,- pro Monat (https://apps.llv.li/amtsblatt/archiv/display/12334). Erwägungen Strittig ist…
10.8 Beiträge an Pensionskassen, ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988) 10.8.1 Allgemeines Rz 756: Folgende Beiträge des Arbeitgebers im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1988…
…Dezember 2011 für einen (künftigen) Pensionisten ausgewiesene, aus Arbeitgeberbeiträgen stammende Deckungsrückstellung auf Antrag vorweg pauschal mit 25% Einkommensteuer besteuert werden kann. Bei geringeren Pensionen bis zu 300 Euro brutto monatlich beträgt die pauschale Einkommensteuer nur 20%. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht (und ein entsprechender…
…Der § 48b PKG normiert (Fettdruck durch Bundesfinanzgericht): Vorwegbesteuerung § 48b. (1) Die zum 31. Dezember 2011 für einen zu diesem Stichtag Leistungsberechtigten ausgewiesene Deckungsrückstellung aus Arbeitgeberbeiträgen 1. von Pensionskassenzusagen ohne unbeschränkte Nachschusspflicht des Arbeitgebers (§ 5 Z 3) und 2. mit einem nach dem 31. Dezember 2001…
…Finanzamt im Wesentlichen aus, dass in den Pensionsauszahlungen der ***1*** Pensionskasse AG "vorobligatorischen" Pensionsbeiträge enthalten seien, welche zur einen Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer getragen worden seien. Der Anteil, welcher auf Arbeitgeberbeiträge entfalle, sei gem. § 25 Abs. 1 Z 2 lit…
…aa mit 25%, die auf vorobligatorischen Arbeitgeberbeiträge entfallenden Pensionskassenpension hingegen zu 100% der Einkommensteuer. Zusammen mit dem obligatorischen Anteil an der Pension wurden damit CHF 9.341,93 der gesamten Pensionsleistung in Höhe von CHF 13.380,00 der Einkommensteuer unterworfen. In der gegen diesen…
…Betrag des ihnen monatlich gebührenden Bruttobezuges verzichteten. Statt dessen leistete die Bw. die entsprechenden Beträge als fixen Arbeitgeberbeitrag an die Pensionskasse. Seitens der Finanzamtes wurde dieser Verzicht als Verfügung über bereits zustehende Einkommensteile gewertet und - da von der Bw. hiefür im Kalenderjahr 1998 keine lohnabhängigen…
…Unterschied machen, ob sich der Arbeitnehmer bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages oder erst im Rahmen eines bereits bestehenden Dienstverhältnisses für ein bestimmtes Vorsorgemodell entscheide. Zu beachten sei auch, dass auch bei Arbeitgeberbeiträgen an Pensionskassen grundsätzlich Einnahmen des Arbeitnehmers vorlägen, wenn nicht die Ausnahmeregelung des § 26…
…zu leisten. Im Ergebnis bedeutet dies die steuerliche Gleichstellung der überobligatorischen Beiträge mit obligatorischen. Demzufolge stellen auch die überobligatorischen Arbeitnehmerbeiträge im Beschwerdefall Werbungskosten dar. Und auch bei den überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen handelt es sich um nichtsteuerbare Einkünfte. Der Umstand, dass die Bf öffentlich Bedienstete ist, erfordert…
…vom 5. Dezember 2012 wandte sich der Berufungswerber gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2011 und beantragte die vollständige und uneingeschränkte Anerkennung der geleisteten Pensionskassenbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge) als Werbungskosten und, die Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse nicht einkommenserhöhend, sondern steuerfrei zu berücksichtigen. Das Finanzamt erließ in der Folge keine Berufungsvorentscheidung, sondern…
…vom 19. November 2012 wandte sich der Berufungswerber gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2011 und beantragte die vollständige und uneingeschränkte Anerkennung der geleisteten Pensionskassenbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge) als Werbungskosten und, die Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse nicht einkommenserhöhend, sondern steuerfrei zu berücksichtigen. Das Finanzamt erließ in der Folge keine Berufungsvorentscheidung, sondern…
…vom 7. November 2012 wandte sich der Berufungswerber gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2011 und beantragte die vollständige und uneingeschränkte Anerkennung der geleisteten Pensionskassenbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge) als Werbungskosten und, die Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse nicht einkommenserhöhend, sondern steuerfrei zu berücksichtigen. Das Finanzamt erließ in der Folge keine Berufungsvorentscheidung, sondern…
…Organisation und Durchführung der Vorsorge beim Arbeitgeber. Meist schließt er sich in Erfüllung dieser Verpflichtung einer selbständigen privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtung an. Beide Bereiche dieser Säule werden grundsätzlich paritätisch durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert, unterstehen der behördlichen Aufsicht und werden steuerrechtlich gleich behandelt. Das sogenannte "Obligatorium" stellt…
…die Organisation und Durchführung der Vorsorge. Meist schließt sich der Arbeitgeber in Erfüllung dieser Verpflichtung einer selbständigen privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtung an. Beide Bereiche dieser Säule werden grundsätzlich paritätisch durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert, unterstehen der behördlichen Aufsicht und werden steuerrechtlich gleich behandelt. Das sogenannte "Obligatorium" stellt…
…4.437 CHF übersteigenden Beitragszahlungen des Bw lediglich als Topfsonderausgaben zum Ansatz, während die als "überobligatorisch-freiwillig" gewerteten Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 9.604,80 CHF als Vorteil aus dem Dienstverhältnis erfasst worden sind. Gegen die Nichtberücksichtigung der als Werbungskosten geltend gemachten Beiträge zur beruflichen…
…vor, wenn sie im Zeitpunkt der Zahlung an die Pensionskasse nicht als Lohnbestandteil des Arbeitnehmers, sondern vom Arbeitgeber getragen werden. Zahlt der Arbeitgeber Beiträge in die Pensionskasse ein, ist daher zu prüfen, ob sie wirtschaftlich zu Lasten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers gehen (vgl. Doralt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch WT, vom 16. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 20. April 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Der angeochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2011 wird festgesetzt mit 10.913 €…
…vorgelegt habe und dass seine Einkünfte ordnungsgemäß besteuert worden seien. Die Abgabenbehörde sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Lage gewesen, den Charakter der Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse bzw. den Charakter der Arbeitnehmerbeiträge richtig zu beurteilen und eine ordnungsgemäße Besteuerung vorzunehmen. Die bis zum 31…