Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008…
…Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen (1) Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren…
…derart auszulegen, dass sie dem Sinn und Zweck des Gemeinschaftsrechtes und hier im Besonderen der 6. EG-RL entsprechen (Achatz/Tumpel, EuGH-Rechtsprechung und Umsatzsteuerpraxis, Seite 31). Die richtlinienkonforme Auslegung ist von der unmittelbaren Wirkung zu unterscheiden. Bei der richtlinienkonformen Auslegung geht es darum, innerhalb…
…Der VfGH hätte ansonsten nämlich von einer unmittelbaren Anwendbarkeit des EG-Rechts ausgehen und den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bejahen müssen. Entgegen der Ansicht der Bw. seien die Aussagen des VfGH zur Gemeinschaftsrechtskonformität des § 42 Abs. 2 InvFG mit dem EG-Vertrag auch auf den Anwendungsbereich…
…Der VfGH hätte ansonsten nämlich von einer unmittelbaren Anwendbarkeit des EG-Rechts ausgehen und den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bejahen müssen. Entgegen der Ansicht der Bw. seien die Aussagen des VfGH zur Gemeinschaftsrechtskonformität des § 42 Abs. 2 InvFG mit dem EG-Vertrag auch auf den Anwendungsbereich…
…rechtmäßig in Österreich aufhielten. Da für die Kinder des Bw. kein gültiger Aufenthaltstitel (NAG-Karte) vorgelegt werden könne, sei der Antrag abzuweisen gewesen. Dagegen erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: Er beantragte die vollinhaltliche Aufhebung des Abweisungsbescheides wegen des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht vor entgegenstehenden…
…zur Anwendung kämen, da sie durch den Anwendungsvorrang zurückgedrängt werden würden. Sollte der Unabhängige Finanzsenat nicht mit seiner Rechtsansicht eines acte claire im Sinne des obigen Urteils SürüI konform gehen, werde im Sinne des Art 234 EG die Vorlage an den EuGH angeregt, dies insbesondere…
…es seien niemals Trainings-/Prüfungs- oder Checkflüge mit Privatpiloten durchgeführt worden. Diese Aussage findet ihre Stütze in der im verfahrensgegenständlichen Zeitraum geltenden Rechtslage, wonach für die Verlängerung von Privatpilotenlizenzen derartige Flüge nicht vorgeschrieben waren bzw. nicht nachgewiesen werden mussten. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung erachtet…
…Allerdings könnte daraus abgeleitet werden, dass die mit 5. Mai 1995 neu geschaffene Regelung nicht mit dem EG-Recht vereinbar ist (Zorn, Der Eigenverbrauch in der Umsatzsteuer, Besprechung des UStG-Kommentars von Ruppe, RdW 1995, 369). Auch Hofstätter/Reichl sehen umsatzsteuerlich in dieser Regelung im…
…im Zeitpunkt des Beitrittes Österreichs - gedeckt. Allerdings könnte daraus abgeleitet werden, dass die mit 5.5.1995 neu geschaffene Regelung nicht mit dem EG-Recht vereinbar ist (Zorn, Der Eigenverbrauch in der Umsatzsteuer, Besprechung des UStG-Kommentars von Ruppe, RdW 1995, 369). Auch Hofstätter/Reichl…
…im Zeitpunkt des Beitrittes Österreichs - gedeckt. Allerdings könnte daraus abgeleitet werden, dass die mit 5.5.1995 neu geschaffene Regelung nicht mit dem EG-Recht vereinbar ist (Zorn, Der Eigenverbrauch in der Umsatzsteuer, Besprechung des UStG-Kommentars von Ruppe, RdW 1995, 369). Auch Hofstätter/Reichl…
…mitgliedstaatlichen Rechts sind auch auf EU-Ausländer anzuwenden, zB Studienerfolg von volljährigen Kindern gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG. Art 67 VO 883/2004 ist ein typischer Fall für den relativen Anwendungsvorrang von Unionsrecht, denn leg.cit. lässt die Bestimmung in der mitgliedstaatlichen Rechtsordnung…
…Anwendung kommen, da sie durch den Anwendungsvorrang zurückgedrängt werden. Sollte der Hohe Unabhängige Finanzsenat nicht mit meiner Rechtsansicht eines acte Claire im Sinne des obigen Urteils Sürül konform gehen, die wird im Sinne des Art 234 EG die Vorlage an den EuGH angeregt, die insbesondere…
…9.1 und 9.3). Der OGH erkannte weiters zu Recht, dass die völkerrechtliche Norm des Art 14 Abs 2 des Amtssitzabkommens Ö-ICMPD die nationale Norm des § 2 Abs 1 Z 1 KBGG verdränge (nochmals OGH, 10ObS20/20v, Rn 2.2, Anwendungsvorrang von Amtssitzabkommen)…
…der Lage, Anwendungsvorrang gegenüber entgegenstehendem mitgliedstaatlichen Recht zu entfalten, also diese im Kollisionsfall zu verdrängen" (Leidenmühler, Europarecht, Die Rechtsordnung der Europäischen Union, Studienbuch, Pedell, Stand 1. Juli 2013, 156 Rn 1, 32, Rn 6.1 und 6.2. mwN, Hervorhebung durch BFG). Die von § 53…
…I Nr. 41/1998, als verfassungswidrig aufgehoben. Die damals geltende Rechtslage zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds sah bei ausländischen Investmentfonds ohne steuerlichen Vertreter im Inland (sog. „schwarze“ Investmentfonds) unabhängig davon, ob es sich um thesaurierende oder nichtthesaurierende Fonds handelte, zwingend die pauschale Besteuerung mit…
…dem Rechtsträger der belangten Behörde den Ersatz der mir entstandenen Verfahrenskosten im gesetzlichen Ausmaß binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu Handen des Beschwerdeführervertreters aufzutragen", ist daher gemäß § 313 BAO abzuweisen. Ein Antrag auf Verfahrenshilfe, dessen Zulässigkeit sich unbeschadet § 313 BAO aus dem Anwendungsvorrang von…
…4 EStG 1988 eindeutig feststehe, dass die Verweigerung der Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen gegen EU-Recht verstoßen hat. Ain Analogie zum Fall "Gerritse" könne festgestellt werden, dass beschränkt Steuerpflichtige durch die Nicht-Anwendung des allgemeinen Steuertarifs unter Anrechnung der einbehaltenen…
…der geänderten Bestimmung), sondern infolge der klaren EuGH-Rechtsprechung rückwirkend bis zum EWR-Beitritt Österreichs 1994 analoge Anwendung, da diskriminierende Normen des österreichischen Rechts, die gegen EG-Recht verstoßen, von den nationalen Verwaltungsbehörden und Gerichten unangewendet bleiben müssten. Auf Grund eines tel. Ersuchens des Unabhängigen…
…der geänderten Bestimmung), sondern infolge der klaren EuGH-Rechtsprechung rückwirkend bis zum EWR-Beitritt Österreichs 1994 analoge Anwendung, da diskriminierende Normen des österreichischen Rechts, die gegen EG-Recht verstoßen, von den nationalen Verwaltungsbehörden und Gerichten unangewendet bleiben müssten. Auf Grund eines tel. Ersuchens des Unabhängigen…