…die Bemessungsgrundlage für die Anspruchszinsen nur insoweit, als sie entrichtet sind. § 205 Abs.1 BAO stellt demnach hinsichtlich des Bewirkens der Voraussetzungen für eine Festsetzung von Anspruchszinsen nicht auf die Fälligkeit der Abgabennachforderung ab, sondern auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe einer Nachforderung auf Grund eines…
…Anspruchszinsen an den variablen Basiszinssatz gekoppelt sind und pro Jahr 2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz betragen. Der Zinsenberechnungszeitraum erstreckt sich gemäß § 205 Abs. 1 BAO vom 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zur Bekanntgabe des zur Nachforderung…
…stets mit einem von der Erlassung eines Bescheides (z.B. Veranlagungsbescheides) unabhängigen Zeitpunkt, nämlich dem 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres, beginnen zu lassen. Der Verzinsungszeitraum endet mit der Bekanntgabe des Bescheides. Dass sich zinsrelevante Nachforderungen nicht nur aus Erstbescheiden…
…Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zur Bekanntgabe des zur Nachforderung/Gutschrift führenden Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheides. Die Höhe der Anspruchszinsen ist durch § 205 Abs. 2 erster Satz BAO an den variablen Basiszinssatz gekoppelt und beträgt pro Jahr 2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Anspruchszinsen unter 50…
…in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage 1212, BlgNR 24. GP, 28 f, wie folgt beschrieben: "Wird gemäß § 212a BAO die Einhebung strittiger Abgabenbeträge ausgesetzt, so fallen Aussetzungszinsen an, wenn sich die Nachforderung als rechtmäßig erweist. Der Abgabepflichtige trägt somit das Zinsenrisiko. Wenn hingegen der Abgabepflichtige die…
…gestundet Beschwerde (strittig ist die Nachforderung) Beschwerdevorentscheidung 100.000 € (Gutschrift daher 20.000 €) Beschwerdezinsen von 20.000 € (ab Entrichtung bis zur Zustellung der Beschwerdevorentscheidung) Beschwerdevorentscheidung 80.000 € (Gutschrift daher 40.000 €) Beschwerdezinsen von 30.000 € (nur vom entrichteten Betrag) …
…entrichtete Abgabenschuldigkeit, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, herabgesetzt wird, sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Zinsen für den Zeitraum ab Entrichtung bis zur Bekanntgabe des die Abgabe herabsetzenden Bescheides bzw. Erkenntnisses festzusetzen (Beschwerdezinsen). (3) Zinsen sind nur insoweit festzusetzen, als…
…Besonderen Teil der Erläuterungen (S 26 f) wird zur Änderung der BAO, zum Normzweck des neu geschaffenen § 205a BAO u.a. ausgeführt: "Wird gemäß § 212a BAO die Einhebung strittiger Abgabenbeträge ausgesetzt, so fallen Aussetzungszinsen an, wenn sich die Nachforderung als rechtmäßig erweist. Der Abgabepflichtige trägt…
…von Amts wegen Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlung ergeben, für den Zeitraum ab 01.10.des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zur Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (= Anspruchszinsen). Anspruchszinsen entstehen völlig unabhängig…
…Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2003 im Zusammenhang mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2003. Festzuhalten ist, dass Anspruchszinsen an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. § 205 BAO sieht keine Regelung vor, dass im Falle der nachträglichen Abänderung einer Körperschaftsteuernachforderung…
…cit. Anspruchszinsen für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides festzusetzen. Eine Außerachtlassung der Bearbeitungszeit der Abgabenbehörde bei der Anspruchsverzinsung ist somit in § 205 BAO nicht…
…diesem Falle wäre sie nämlich zurückzuweisen gewesen, was ebenfalls einem "wenig erfolgversprechend" entspräche. Immerhin habe die Abgabenbehörde mit Bescheid vom 25.1.2010 unmissverständlich ausgedrückt, dass die Berufungsfrist nur bis zum 31.3.2010 verlängert werde. Damit habe sie aber über die Sache "Verlängerung der…
…718.039,80 € | verbleibender Verlustvortrag | 718.039,80 € | 0,00 € L) Erwägungen hinsichtlich Anspruchszinsen 2012 und 2013: § 256 Abs. 1 und 3 BAO bestimmen: "§ 256. (1) Beschwerden können bis zur Bekanntgabe (§ 97) der Entscheidung über die Beschwerde zurückgenommen werden…
…Anteil an der Abgabenerhöhung hätte, wie auch die Nachforderung an Einkommensteuer für das Jahr 2006 gemäß § 207 Abs. 2 BAO nur bis zum Ablauf des Jahres 2016 festgesetzt werden dürfen. Der Beschwerde war somit stattzugeben. Am 4.12.2017 (Zeitpunkt der Bescheiderlassung zur Festsetzung der…
…nach Einlangen der Umsatzsteuerjahreserklärung bis zur Bekanntgabe des Bescheides bzw. Erkenntnisses. 2. Im Fall von Nachforderungen: a. eine Vorauszahlung, die sich aus einer verspätet eingereichten Voranmeldung ergibt, ab dem 91. Tag nach Fälligkeit der Vorauszahlung bis zum Einlangen der Voranmeldung; b. einen Nachforderung aufgrund einer…
…Recht eingeräumt werde, Abgaben bis zur Berufungsentscheidung nicht bezahlen zu müssen, so dürfe es dabei nicht zu einer Schlechterstellung des Vertreters kommen, da dieser Rechte und Pflichten wie der Vertretene wahrnehmen müsse bzw. beanspruchen könne. Wenn die Abgabenbehörde Zweifel an der Einbringlichkeit habe, könne sie…
…des Folgejahres bis zur Erteilung des Bescheides, der eine Nachforderung oder Gutschrift ausweist, höchstens 42 Monate. Ergeht ein Bescheid vor dem 1. Juli bzw. 1. Oktober des Folgejahres, auf das sich der Bescheid bezieht, so fallen keine Anspruchszinsen an. Gegenstand der Anspruchszinsen sind Nachforderungen (Nachforderungszinsen…
…Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen) seien. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO beträgen die Anspruchszinsen 2% über dem Basissatz. Anspruchszinsen seien mit dem jeweiligen Abgabenbescheid festzusetzten, wobei Bemessungsgrundlage die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift sei. Anspruchszinsen seien an die Höhe der…
…Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Die Bf wandte sich gegen den der Nachforderung zu Grunde liegende…
…nicht bis 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres entrichtet wurden. Insbesondere kommt es nicht auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen am Entstehen zinsenrelevanter Nachforderungen an. Damit hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er die Ursachen, die zur Abgabenentrichtung nach dem…