…13.07.2015, GZ. RV/5100924/2015, liege durch die Anrechnung der gesamten Vorstudienzeit in die neue Studienrichtung zwar kein Studienwechsel iSd § 17 Abs.2 Z 1 StudFG vor, jedoch werde die Studienzeit (die Anspruchsdauer des neuen Studiums) um die angerechneten Semester verkürzt. Die Anspruchsdauer…
…2 nicht mehr zu beachten, wenn die oder der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Die Wartezeit beträgt 4 Semester, da keine Anrechnung der Vorstudienzeit erfolgte. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid…
…dass der nach dem dritten zur Fortsetzung gemeldeten Semester erfolgte Studienwechsel den Wegfall des Anspruches auf Familienbeihilfe bewirke, "da eine ausreichende Anrechnung der Vorstudienzeiten im Ausmaß von acht Semestern nicht erfolgt ist". Auch wurde darauf hingewiesen, dass sich der Sohn in den Zeiten "von Jänner…
…genügt es nicht, dass alle vor dem Studienwechsel abgelegten Prüfungen des Vorstudiums von der zuständigen Studienkommission angerechnet werden, vielmehr müssen im Ergebnis die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Andernfalls würde bei Anrechnung aller Prüfungen aus dem Vorstudium, auch wenn…
…1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein…
…im Laufe des Studiums angerechnet. Die Anrechnung von Prüfungen aus dem Vorstudium erfolgt jedoch unabhängig davon, in welchem Semester die anzurechnende Prüfung im neuen Studium abzulegen ist, bei Studienbeginn des "neuen" Studiums. Bei Anrechnung der gesamten Vorstudienzeit für die Anspruchsdauer (- nicht wie die Bw. ausführte : …
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…gegenständlichen Fall ergibt sich eine Anrechnung von insgesamt 124,5 ECTS-Punkten. Im Sinn des Vorhergesagten kann damit zwar nicht von einer Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten - nämlich sechs Semester - ausgegangen werden, es spricht aber auch nichts gegen eine Anerkennung der Vorstudienzeiten im Ausmaß von fünf…
…die Tochter unter Beibehaltung ihres Lehramtsstudiums F/I zusätzlich FGF inskribiert. Das bedeute eine Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten im Bereich FGF und vor allem die Beibehaltung des Lehramtsstudiums. Nun werde von der belangten Behörde die Ansicht vertreten, dass es sich um einen "schädlichen Studienwechsel" handle…
…Studienrichtung GF angerechnet wurden und der Sohn des Bw bereits insgesamt elf Semester (davon neun in P und K) studiert hat, wird im vorliegenden Fall aufgrund vorstehender obiger Berechnungsmodalität dem Merkmal bzw der Voraussetzung der vollkommenen Anrechnung der gesamten Vorstudienzeit aus dem bisher betriebenen Studium…
…Da eine Anrechnung der Vorstudienzeiten nicht erfolgte, also die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG nicht gegeben sind, liegt ein schädlicher Studienwechsel vor, der der Gewährung von Familienbeihilfe entgegensteht. Die Einstellung des Familienbeihilfenbezuges ab Herbst 2005 erfolgte somit zu Recht. Der Familienbeihilfenanspruch lebt…
…ein einziges Studium handelt, ist im Fall eines Studienwechsels vom Doppelstudium Deutsche Philologie UG2002 und Philosophie UG2002 auf das Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und Philosophie UniStG hinsichtlich der Anrechnung von Vorstudienzeiten nicht zwischen den beiden Unterrichtsfächern im Lehramtsstudium zu unterscheiden (vgl. BFG 18.5…
…ECTS-Punkten einer Vorstudienzeit von zwei Semestern etc. Diese Vorgangsweise ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gerechtfertigt. Im gegenständlichen Fall wurde die Anrechnung von insgesamt 19,5 ECTS-Punkten bestätigt. Im Sinn des Vorhergesagten kann damit keineswegs von einer Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten ausgegangen werden…
…60 ECTS-Punkten einer Vorstudienzeit von zwei Semestern etc. Diese Vorgangsweise ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates gerechtfertigt. Im gegenständlichen Fall wurde die Anrechnung von insgesamt 3 ECTS-Punkten bestätigt. Im Sinn des Vorhergesagten kann damit keineswegs von einer Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten ausgegangen werden…
…Berücksichtigung der gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des neu betriebenen Studiums. Zumal eine solche im Streitfall nicht erfolgte, kann § 17 Abs. 2 StudFG nicht zur Anwendung kommen und ist weiterhin § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG ausschlaggebend. Die Entscheidung über die Anrechnung der Vorstudienzeiten oblag…
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…gegenständlichen Fall ergibt sich eine Anrechnung von insgesamt 27 ECTS-Punkten. Im Sinn des Vorhergesagten kann damit zwar nicht von einer Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten - nämlich 4 Semester - ausgegangen werden, es spricht aber auch nichts gegen eine Anerkennung der Vorstudienzeiten im Ausmaß von 1 Semester…
…Schreiben vom 21. Juli 2011 der Tochter zwecks Abgabe einer Stellungnahme zugestellt. Es wurde keine Stellungnahme abgegeben. Die Rechtsmittelkommission erließ aufgrund der vorliegenden Gutachten am 14. September 2011 einen abweisenden Bescheid. Die Entscheidung über die Anrechnung der Vorstudienzeiten oblag daher der Universität, nicht den Abgabenbehörden…
…ist pro Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten ein Semester zu berücksichtigen (bei Anerkennung von 1 bis 30 ECTS-Punkten ein Semester, bei Anerkennung von 31 bis 60 ECTS-Punkten zwei Semester usw.). Wird mit dieser Anrechnung die Semesteranzahl der Vorstudien erreicht…
…Anrechnung von Vorstudienzeiten vorgenommen wurde. Das Finanzamt begründet in seiner Berufungsvorentscheidung vom 3. August 2005 zutreffend, weshalb es davon ausgeht, dass der Studienwechsel nicht - wie vom Bw und seinem Sohn in deren Eingaben eingewandt - im Sommersemester 2002 sondern erst im Sommersemester 2004 stattgefunden hat. Der…