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UFSS RV/0599-S/06Einschränkung des Berufungsrechtes gegen abgeleitete Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

… 295 Abs. 1 BAO regelt die Anpassung abgeleiteter Bescheide und hat die Funktion diese mit den Inhalten erstmalig erlassener Feststellungsbescheide oder deren Abänderungen oder den Konsequenzen ihrer Aufhebung in Einklang zu bringen. Abgeleitete Bescheide dürfen vor Erlassung des jeweiligen Grundlagenbescheides ergehen. Mit der Maßnahme des…

UFSL RV/1049-L/08Unzulässigkeit einer Berufung gegen einen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid mit der Begründung, dass Grundlagenbescheid rechtswidrig ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…erster Instanz (noch) nicht durchgeführt worden sei, habe diese Anpassung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Zuge der Berufungsentscheidung zu erfolgen. Gemäß § 279 Abs. 1 BAO kämen den Abgabenbehörden zweiter Instanz die Obliegenheiten und Befugnisse zu, die den Abgabenbehörden erster Instanz auferlegt und eingeräumt seien…

BFG RV/2101135/2015Herabsetzung einer Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2017

…des Einkommensteuerbescheides 2012 gemäß § 295 Abs. 1 BAO wurde auch der Vorauszahlungsbescheid 2014 per 27.3.2014 geändert und die Vorauszahlung mit € 132.356,-- festgesetzt. Mit Eingabe vom 7.4.2014 wurde der Vorauszahlungsbescheid „vom 13.3.2014“ angefochten. Der im gegen den Beschwerdeführer…

UFSW RV/3692-W/08Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages zur ESt 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2009

… 295 Abs. 1 BAO. Werde die Berufung gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung oder gegen einen Nichtfeststellungsbescheid vor Eintritt der Bemessungsverjährung der abgeleiteten Einkommensteuer eingebracht, so sei einer aufhebenden Erledigung der Berufung auch noch nach Verjährungseintritt - durch Anpassung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides - Rechnung…

BFG RV/7103529/2008Wiederaufnahmsantrag hinsichtlich ESt 1989 verspätet, und die Qualifizierung eines "Bescheides" als Nichtbescheid ist keine Tatsache, sondern das Ergebnis einer rechtlichen Würdigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2017Teil 2/2

…Erkenntnis vom 28. Mai 1998, 96/15/0083).“ Im ersten und in den gemäß § 295 Abs. 1 BAO an den Bf. ergangenen Einkommensteuerbescheiden für 1989, also insbesondere in den Bescheiden vom 5.3.1997, vom 15.12.1997 und vom 23.9.1998 war somit…

BFG RV/5100559/2017Doppelter Verlustdeckel und ergänzende Feststellung aufgrund einer Außenprüfung im offenen Rechtsmittelverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2020Teil 1/2

…Bescheiden datiert vom 16. Februar 2017 von Amts wegen wiederaufgenommen und neue Sachbescheide erlassen sowie die Körperschaftsteuerbescheide Gruppe 2012, 2013 und 2014 gemäß § 295 Abs. 1 BAO am 28. Februar 2017 abgeändert. Ebenfalls am 28. Februar 2017 wurden für die Jahre 2012, 2013 und 2014…

BFG RV/2100035/2017Verlustabzug: Anpassung des Verlustabzugs aufgrund "bescheidmäßiger" Verminderung der Verluste der Vorjahre durch die BP erfolgt durch Bescheidneuerlassung nach Aufhebung des bisherigen Bescheides gemäß § 295 Abs. 3 BAO (keine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2018

…diesbezügliche Ausspruch auf ein späteres Verlustabzugsverfahren derart einwirkt, dass der Verlustausspruch für den nachfolgenden Verlustvortrag betragsmäßig verbindlich wird, bietet die Bundesabgabenordnung ein geeignetes Instrumentarium in der Bestimmung des § 295 Abs. 3 BAO. Danach sind Abgabenbescheide ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, zu ändern…

UFSW RV/3407-W/02Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide gemäß § 295 Abs.1 BAO, Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…auf § 295 Abs.1 BAO. Nach dieser Gesetzesbestimmung ist es zulässig einen abgeleiteten Bescheid selbst nach Rechtskraft abzuändern, wenn ein vorgeschalteter Grundlagenbescheid geändert wird. Diesfalls müsste von Amts wegen der abgeleitete Bescheid durch einen neuen angepassten Bescheid ersetzt werden ( VwGH 16.3.1979, 2979/76…

UFSG RD/0006-G/111. Keine Entscheidungspflicht nach § 295 BAO, wenn die Erlassung des Grundlagenbescheides zu keiner Änderung des abgeleiteten Bescheides führt. 2. Sanierungsgewinn nur insoweit zu berücksichtigen, als etwas nach Verlustausgleich aus demselben Betrieb oder aus derselben Einkunftsart verbleibt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2012

…nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Ein auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheid ist nur dann zu erlassen, wenn hiedurch…

UFSW RV/2107-W/11§ 295 Abs 1 BAO räumt kein Antragsrecht ein, Zurückweisung mangels Antragslegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.04.2012

…Bw, vertreten durch CURA Treuhand- und Revisionsges mbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 26, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Zurückweisung eines Antrags vom 22. Februar 2011 auf amtswegige Änderung des Einkommensteuerbescheides 2001 gemäß § 295 Abs 1 BAO…

BFG RV/3100521/2015Kein Antragsrecht auf Erlassung eines abändernden oder aufhebenden abgeleiteten Bescheides nach § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2018

…die Anpassung der Einkommensteuerbescheide selbständig geltend zu machen. 2) Gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist ein von einem Feststellungsbescheid abzuleitender Bescheid ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 295 Abs. 1 BAO geänderter ESt-Bescheid, aus dem sich eine Abgabenschuld von 10.000 Euro ergibt. Die Erhöhung gegenüber dem Erstbescheid von 2.000 Euro beruht im Umfang von 100 Euro auf der Anpassung an den vorgeschalteten Grundlagenbescheid und im Umfang von 1.900…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…des ändernden Bescheides (§ 295 BAO) über die Anpassung an den Grundlagenbescheid hinaus Änderungen zum Nachteil des Abgabepflichtigen vorgenommen werden. 4.12.2. Widerruf Rz 514: Die Aussetzung kann auch durch einen Widerruf (§ 294 BAO) enden (§ 212a Abs. 5 zweiter Satz BAO). Ein Widerruf ist zB…

BFG RV/7100431/2021Anträge nach § 295 Abs. 1 BAO und nach § 295 Abs. 4 BAO (in der ab 8.1.2021 geltenden Fassung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2021

… 302 Abs. 1 BAO mit dem Ablauf der Verjährungsfrist begrenzten Zulässigkeit von Abänderungen, Zurücknahmen und Aufhebungen von Bescheiden besteht. Dies führt zunächst dazu, dass nach Ablauf der durch den VfGH gewährten Frist zur Anpassung der gesetzlichen Regelung Aufhebungsanträge gemäß § 295 Abs. 4 BAO unbegrenzt zulässig…

BFG RV/5100085/2020Abgeleitete Bescheide iSd § 295 Abs. 1 BAO ohne rechtsgültigem Grundlagenbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025

…vertreten durch Pfeiffer Hiebl Steuerberatungs GmbH & Co KG, Magazinstraße 12, 4320 Perg, über die Beschwerde vom 7. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 10. Dezember 2018 betreffend Einkommensteuer 2012 bis 2014, die gem. § 295 Abs.1 BAO…

BFG RV/7102067/2018Gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderter Bescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2022

…Einkommensteuerverfahren des Bf. entsprechend angepasste Bescheide nach § 295 Abs. 1 BAO. Gegen diese abgeleiteten Bescheide richtet sich die gegenständliche Beschwerde. Bemerkt wird, dass gegen die Grundlagenbescheide (Feststellungsbescheide) betreffend die obgenannten atypisch stillen Gesellschaften durch den Bf. ebenfalls Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben wurde, deren Erledigungshorizont jedoch…

BFG RV/7100881/2013Beschwerde gegen gem. § 295 Abs 1 BAO abgeleiteten Bescheid mit inhaltlichen Einwendungen gegen Grundlagenbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2022

…Ist nach § 295 Abs. 1 BAO ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die…

BFG RV/7103858/2018Frist für Anträge nach § 295 Abs 4 BAO (id ab 8.1.2021 geltenden Fassung des COVID-19-StMG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2021

… 302 Abs. 1 BAO mit dem Ablauf der Verjährungsfrist begrenzten Zulässigkeit von Abänderungen, Zurücknahmen und Aufhebungen von Bescheiden besteht. Dies führt zunächst dazu, dass nach Ablauf der durch den VfGH gewährten Frist zur Anpassung der gesetzlichen Regelung Aufhebungsanträge gemäß § 295 Abs. 4 BAO unbegrenzt zulässig…

BFG RV/7101537/2010Antrag auf § 295 Abs 1 BAO zur Rückgängigmachung der vorherigen Änderung gemäß § 295 Abs 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.05.2014

… 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid…

UFSW RV/0153-W/05Maßnahmen gemäß § 295 Abs 1 BAO sind unzulässig, wenn der scheinbar zugrundeliegende Feststellungsbescheid nicht wirksam ergangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…wirksam. § 295 Abs 1 BAO normiert: "Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn…