24.7.2 Kaufpreisrente aus Anlass der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 24.7.2.1 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern in der privaten Sphäre Rz 7037: Beträgt der Rentenbarwert zusammen mit einem allfälligen Einmalbetrag nicht weniger als 50%, jedoch höchstens 125% des Wertes des übertragenen Einzelwirtschaftsgutes, liegt insgesamt…
27.829.8 Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107 EStG 1988 iVm § 24 Abs. 7 KStG 1988) Rz 1582a: Zu § 107 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 8207a ff. § 107 EStG 1988 gilt nach § 24 Abs. 7 KStG 1988 mit Abweichungen…
…betrieblichen Einkunftsarten beschränkt sei und daher für die hier vorliegenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht bestehe. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Aus Anlass dieser Beschwerde leitete der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren ein, welches mit dem Erkenntnis vom 30. September 2010…
…eine Frist für die Neuregelung gewährt. Jene Fälle, die im Körperschaftsteuerverfahren 1997 Anlassfall beim VfGH geworden waren, hätten die Firmenwertabschreibung für das Jahr 1997 geltend machen können. (d) Im Rahmen der durchgeführten BP sei das Verfahren für 1997 wiederaufgenommen, die erklärungsgemäße Veranlagung korrigiert und die…
…ist, ist gemäß Abs. 2 leg.cit die vorläufige Abgabenfestsetzung durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen. Gibt die Beseitigung der Ungewissheit zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung keinen Anlass so ist ein Bescheid zu erlassen, der den vorläufigen zum endgültigen Abgabenbescheid erklärt. Nach Abs. 4…
…28. Juni 2007, B 762-765/07, hat der VfGH den in Beschwerde gezogenen UFS-Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben, nachdem - auch aus Anlass des Beschwerdefalles - der VfGH mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua., den Grundtatbestand zur Schenkungssteuer gemäß …
…28. Juni 2007, B 762-765/07, hat der VfGH den in Beschwerde gezogenen UFS-Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben, nachdem - auch aus Anlass des Beschwerdefalles - der VfGH mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua., den Grundtatbestand zur Schenkungssteuer gemäß …
…28. Juni 2007, B 762-765/07, hat der VfGH den in Beschwerde gezogenen UFS-Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben, nachdem - auch aus Anlass des Beschwerdefalles - der VfGH mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua., den Grundtatbestand zur Schenkungssteuer gemäß …
…28. Juni 2007, B 762-765/07, hat der VfGH den in Beschwerde gezogenen UFS-Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben, nachdem - auch aus Anlass des Beschwerdefalles - der VfGH mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua., den Grundtatbestand zur Schenkungssteuer gemäß …
…vom 28. Juni 2007, B 1089/06, hat der VfGH den in Beschwerde gezogenen UFS-Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben, nachdem - auch aus Anlass des Beschwerdefalles - der VfGH mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua., den Grundtatbestand zur Schenkungssteuer gemäß §…
…vom 28. Juni 2007, B 408/07, hat der VfGH den in Beschwerde gezogenen UFS-Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben, nachdem - auch aus Anlass des Beschwerdefalles - der VfGH mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 ua., den Grundtatbestand zur Schenkungssteuer gemäß §…
…als zusätzliche Besicherung in X persönlich übergeben. Die Sparbücher wurden in der Vermögensteuererklärung nicht angeführt, weil ich sie nicht versteuert hatte. Die Schenkung von der Großmutter erfolgte im Jahr 1990 ". Anlässlich einer neuerlichen niederschriftlichen Vernehmung am 2. Dezember 1999 bestätigte H.G. seine bisherige Aussage…
…Zwecke einer vor dem 1. Jänner 2007 in diesem Mitgliedstaat gegen Entgelt bewirkten Lieferung von Gegenständen durch einen Unternehmer begonnen wurde; d) jede Unregelmäßigkeit oder jeder Verstoß anlässlich oder im Verlauf eines der in der Z 2 genannten Verfahren, das gemäß lit. c begonnen wurde.…
…E 4508/2018, hat der VfGH mit näheren Ausführungen dargetan, dass der gegenständliche Fall einem Anlassfall gleichzuhalten ist. Es ist daher so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zugrunde gelegten Tatbestandes nicht…
…E 234/2019, hat der VfGH mit näheren Ausführungen dargetan, dass der gegenständliche Fall einem Anlassfall gleichzuhalten ist. Es ist daher so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zugrunde gelegten Tatbestandes nicht…
…im Spruch ersichtlich aufzuheben. Durch die Aufhebung sind die Anträge wiederum unerledigt. Das Finanzamt ist bei der Erledigung an die vom VfGH zuerkannte Anlassfallwirkung gebunden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Zur Berufung gegen den Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung ist festzuhalten, dass gemäß § 212a Abs. 5 BAO anlässlich des…
…aus, dass er seit 2003 einen Gewerbeschein für Möbelhandel besitzt und seither 4 Container mit Möbeln aus Ägypten importiert habe, wobei es nie Probleme gab. Er habe die Waren immer anlässlich seiner Ägyptenaufenthalte gekauft und seinem Cousin M. den Auftrag erteilt, diese zu versenden. Nur…
…aufgehoben. Mit Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 919/07, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass der gegenständliche Fall einem Anlassfall, anlässlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren hinsichtlich der Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG tatsächlich eingeleitet worden ist, gleichzuhalten ist und hat die Berufungsentscheidung vom…
…Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiter anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Im aufhebenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 2. Oktober 2007, Zl. B 934/07, wurde der Beschwerde des SG die Anlassfallwirkung gemäß Art…