…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…oder eine bedeutende Handelsstufe darstellt. Art. 39 ZK-DVO beschäftigt sich mit dem nichtpräferentiellen Warenursprung dahingehend, dass für die in Anhang 11 genannten hergestellten Waren als Be- oder Verarbeitungen, die gemäß Art. 24 des ZK den Ursprung verleihen, die in Spalte 3 des genannten Anhanges…
…betrifft diese Verordnung die Prüfung der tatsächlichen und ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen, die direkt oder indirekt Bestandteil des EAGFL, Abteilung Garantie sind, anhand der Geschäftsunterlagen der Begünstigten oder Zahlungspflichtigen. Gemäß Abs. 2 gelten als Geschäftsunterlagen im Sinne dieser Verordnung sämtliche Bücher, Register, Aufzeichnungen und Belege…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis zu ihrem Lieferanten zurückverfolgen zu…
…Betriebsprüfungsbericht gehe durchgängig davon aus, dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis…
…dass im gegenständlichen Beschwerdefall auch die Möglichkeit einer Begründung des Ursprungs im Sinne von Anhang 11 zur ZK-DVO (Schlachten nach einer Mast von mindestens drei/zwei Monaten) geprüft wurde und dass dies zutreffendenfalls - weil es sich aus den Akten nicht ganz zweifelsfrei ergebe - ausgeschlossen…
…dass als einzige einen Ursprung begründende Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 ZK gemäß Anhang 11 der ZK-DVO das Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten gelte. Folglich werde für erforderlich gehalten, die exportierte Ware bis zu ihrem Lieferanten zurückverfolgen zu…
…dass im gegenständlichen Beschwerdefall auch die Möglichkeit einer Begründung des Ursprungs im Sinne von Anhang 11 zur ZK-DVO (Schlachten nach einer Mast von mindestens drei/zwei Monaten) geprüft wurde und dass dies zutreffendenfalls - weil es sich aus den Akten nicht ganz zweifelsfrei ergebe - ausgeschlossen…
…Art. 24 ZK den Ursprung verleihen, die in der Spalte 3 des genannten Anhangs angeführten Be- und Verarbeitungen. Die Position 2804 der Kombinierten Nomenklatur ist in Anhang 11 ZK-DVO nicht aufgeführt. Der Ursprung ist daher nach der Generalklausel des Art. 24 ZK zu bestimmen…
…verleihen, die in der Spalte 3 des genannten Anhangs angeführten Be- oder Verarbeitungen. Die Position 2804 der Kombinierten Nomenklatur (Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle) ist in Anhang 11 ZK-DVO nicht aufgeführt. Der Ursprung ist daher nach der Generalklausel des Art. 24 ZK zu bestimmen…
…verleihen, die in der Spalte 3 des genannten Anhangs angeführten Be- oder Verarbeitungen. Die Position 2804 der Kombinierten Nomenklatur (Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle) ist in Anhang 11 ZK-DVO nicht aufgeführt. Der Ursprung ist daher nach der Generalklausel des Art. 24 ZK zu bestimmen…
…gemäß Art. 24 ZK den Ursprung verleihen, die in der Spalte 3 des genannten Anhangs aufgeführten Be- oder Verarbeitungen gelten. Fleisch von Rindern, entweder frisch bzw. gekühlt oder gefroren, der Codes 0201 und 0202 der Kombinierten Nomenklatur ist vom Anhang 11 ZK-DVO erfasst. Danach…