C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992) Rz 1358: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert grundsätzlich jedes einzelne Kraftfahrzeug (jeden einzelnen Anhänger); die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359…
…In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass bei der Berufungswerberin nur ein LKW Anhänger ziehendes Fahrzeug ist, die beiden anderen LKW nie Anhänger ziehen weil sie ausschließlich Kranarbeiten durchführen und die Lenker nicht die Berechtigung haben, Kombinationen zu lenken. Über die Berufung…
…Der Berufungswerber erzielte in den berufungsgegenständlichen Jahren sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Baggerungen) als auch aus Land- und Forstwirtschaft. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit verwendete der Berufungswerber einen Traktor, im Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes befanden sich ein Anhänger (bis 15. November 1999) und ein Tieflader (ab 12…
…2002 betreffenden Außenprüfung folgendes fest (Punkt 3 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 10. Dezember 2002): Neben den auf die Bw. zugelassenen Anhängern bzw. Aufliegern werden fallweise Kühlauflieger von Dritten angemietet. Auf den Rechnungen sei laut Angabe des geprüften Unternehmens auch die vom Vermieter zu…
…Argumenten des geprüften Unternehmens nicht gefolgt werden und der Abzug der in Rechnung gestellten Kraftfahrzeugsteuer nicht zugelassen werden. (e) Feststellung: Die von der Betriebsprüfung nicht anerkannten Kraftfahrzeugsteuerminderungen in Zusammenhang mit angemieteten Anhängern betragen für das Jahr 2005 (Zeitraum April bis Dezember) 9.262,08 €…
…Betriebsprüfung. Insgesamt könne den Argumenten des geprüften Unternehmens nicht gefolgt werden und der Abzug der in Rechnung gestellten Kraftfahrzeugsteuer nicht zugelassen werden. (e) Feststellung: Die von der Betriebsprüfung nicht anerkannten Kraftfahrzeugsteuerminderungen in Zusammenhang mit angemieteten Anhängern betragen für das Jahr 2003 3.560,20 €…
…| | 24 | KU3 | | | 24 | KU4 | | | 24 | KU5 | | | 24 | KU6 | 22.09. | | 24 | KU7 | 29.11. | | 22 Diese Anhänger werden von einem ausländischen Subfrächter gezogen…
…seien nicht als Steuerschuldner im Sinne des § 3 KfzStG 1992 anzusehen, folglich könnten nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut die betreffenden Sattelauflieger auch bei der Ermittlung der "überzähligen" Anhänger berücksichtigt und letztendlich auch als solche qualifiziert werden. Eine abweichende Rechtsauslegung zu § 1 Abs 2 KfzStG 1992 sei…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der Berufungswerberin (=Bw.) vertrat der Prüfer die Ansicht, dass nur jene Anhänger und Sattelauflieger gemäß § 1 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) von der Steuer befreit seien…
…mit der gleichen Begründung wie für das Vorjahr beantragt. Aus denselben für das Jahr 1996 angeführten Gründen und Überlegungen betreffend die Besteuerung von Anhängern wurde für 1997 die Gutschreibung des seitens der Betriebsprüfung nachverrechneten Betrages von € 21.054,92 beantragt. c) Bescheid über die…
…2016 den verfahrensgegenständlichen, in der Schweiz zugelassenen PKW (Seat Alhambra 2,0 TDI) formlos über die Zollstelle Hohenems in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, obwohl er bereits vor Antritt der Fahrt den Einbau einer Anhängerkupplung bei einem Autohaus in D. vereinbart hatte. Da er bei…
…F430 Spider, amtliches Kennzeichen ZH-******, Fahrgestell-Nr. ***************, aufgeladen auf einem Anhänger, vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, in dem er die Zollstelle Lustenau ohne anzuhalten und ohne eine Zollanmeldung abzugeben passierte. In der dagegen erhobenen als Berufung bezeichneten Beschwerde vom 1. September 2015, brachte…
…Tz. 11 Kraftfahrzeugsteuer Als Beilage I dient eine Aufstellung der Tage, an welchen zwei von der Betriebsprüfung angeführte Kraftfahrzeuge ( A2. Fastrac und A3. Anhänger) tatsächlich in Österreich gewerblich verwendet wurden. Alle anderen Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge wurden ausschließlich in Ungarn im Rahmen der Landwirtschaft verwendet. Gemäß …
…Für eine Zugmaschine mit dem behördlichen Kennzeichen A1 wurde die Kraftfahrzeugsteuer mit € 122,94 berechnet und für einen Anhänger mit dem behördlichen Kennzeichen A2 mit € 589,31. Die gegen diese Vorschreibung eingebrachte Berufung (nunmehr Beschwerde) wurde wie folgt begründet: „Herr Ing. Bf. verfügt…
…die "Vermietung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte" angegeben. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Bw. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Zugmaschinen und Anhänger mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die gemäß § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (=KfzStG) der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen…
…als bei der Kraftfahrzeugsteuer. Das StVBG unterwarf nämlich die Güterbeförderung an sich der Besteuerung, wobei das Fahrzeug/ der Anhänger mit dem eine beitragspflichtige Güterbeförderung durchgeführt wurde, lediglich zur Abgabenbemessung herangezogen wurde. Dementsprechend wurden nicht bestimmte Fahrzeuge, sondern bestimmte Beförderungen von der Beitragspflicht befreit (VwGH vom…
…zum Gewerbebetrieb wurde und damit, wie in den angefochtenen Bescheiden gefolgert, Kraftfahrzeugsteuer- und Straßenbenützungsabgabepflicht für einen nach dem Erhebungsstand ausschließlich im Urproduktionsbereich eingesetzten Traktor samt Anhänger entstand. Das Finanzamt nahm im Zuge einer beim Bw. durchgeführten Betriebsprüfung den Standpunkt ein, dass sich durch die beim…
…Daneben hat der Bw noch 3 ha landwirtschaftliche Flächen gepachtet, die von ihm bewirtschaftet werden. Im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit werden die Fahrzeuge "Traktor SISU Valmet 6600" als Zugfahrzeug samt einem Anhänger "Rückewagen" eingesetzt, die in der eigenen Landwirtschaft keine Verwendung finden (lt. Angaben ua…
…gem. § 1 Abs. 1 Straßenbenützungsabgabegesetz unterliege die Benützung von Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland durch Kraftfahrzeuge und von diesen gezogenen Anhängern der Straßenbenützungsabgaben. Somit unterliege der vom Traktor gezogene, und für gewerbliche Zwecke genützte Tieflader der Straßenbenützungsabgabe. Die Steuer sei für 15 Tage (gewerbliche…
…anerkannt worden. Es sei unter Hinweis auf die eingereichten UVA- und die USt-Berechnung laut Buchhaltung festzuhalten, dass die eingereichten UVA betragsmäßig den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprechen. Bei der Anschaffung eines LKW Anhängers habe der betriebliche Zusammenhang nicht erblickt werden können. Die Bw. verfüge über…