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UFSW RV/0728-W/08Zurückweisung einer Berufung wegen absoluter Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…verjährt spätestens zehn Jahre ab Entstehung des Abgabenanspruches (absolute Verjährung; § 209 Abs 3 1. Satz BAO idF AbgÄG 2004, BGBl I Nr. 57/2004; zum Inkrafttreten vgl. § 323 Abs 16 1. Satz BAO). Betreffend die Einkommensteuer für 1995 war mit Ablauf des Jahres 2005 absolute…

UFSL RV/1337-L/08Unzulässiger Antrag auf Änderung abgeleiteter Einkommensteuerbescheide gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…2004 verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Da der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO von hier nicht zutreffenden Sonderfällen abgesehen grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres…

UFSW RV/3531-W/08Wiederaufnahmeantrag elf Jahre nach dem Ergehen eines Einkommensteuerbescheides, der - irrtümlich gestützt auf § 295 (1) BAO infolge eines Einkünftefeststellungs"nicht"bescheides - ergangen war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…des Verfahrens gemäß § 303 BAO mit dem angefochtenen, mit 13. August 2008 datierten Bescheid zurück (ESt-Akt Bl 49/1989) und führte begründend aus, dass gemäß § 209 Abs 3 BAO das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches verjähre. Nach…

UFSL RV/0772-L/12Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…Die Unanwendbarkeit des § 295a BAO ergibt sich jedoch aus Abgabenvorschriften, welche die abgabenrechtliche Bedeutung von Ereignissen für das Jahr des Eintrittes normieren, wie dies für Nachversteuerungs- und Nacherhebungstatbestände gilt. Soweit ein spezieller Verfahrenstitel in einer Abgabenvorschrift zur nachträglichen Berücksichtigung eines nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretenen…

UFSZ3K ZRV/0201-Z3K/10Zuständigkeit im Rechtszug? Zehnjährige oder fünfzehnjährige absolute Verjährungsfrist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2010

…einer Abgabe verjährt spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). ... § 209a Abs. 1 BAO: Einer Abgabenfestsetzung, die in einer Berufungsentscheidung zu erfolgen hat, steht der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. § 4 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 BAO: Abs. 1: Der Abgabenanspruch entsteht…

BFG RV/5101047/20181. Rechtswidrigkeit des abgeleiteten Bescheides aufgrund absoluter Verjährung 2. Nichtanwendbarkeit des § 209 Abs. 4 BAO bei Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2019

…im Sinn des § 200 Abs. 1 durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen, spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches.   Die Festsetzung der Einkommensteuer 2007 verjährt grds mit 31.12.2012. Die absolute Verjährung tritt grundsätzliche mit 31.12.2017 ein, sofern keine Ausnahme des …

BFG RV/5100999/20171. Rechtswidrigkeit des abgeleiteten Bescheides aufgrund absoluter Verjährung 2. Nichtanwendbarkeit des § 209 Abs. 4 BAO bei Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.10.2019

…Ungewissheit im Sinn des § 200 Abs. 1 durch eine endgültige Festsetzung zu ersetzen, spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Die Festsetzung der Einkommensteuer 2006 verjährt grundsätzlich am 31.12.2011. Die absolute Verjährung tritt grundsätzlich mit 31.12.2016 ein, sofern keine Ausnahme des …

UFSI RV/0051-I/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrags hinsichtlich ESt nach Feststellung, dass es sich bei dem Grundlagenbescheid um einen Nichtbescheid handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…Abs. 3 BAO) begrenzt auch die Frist des § 304 lit. a BAO. Nach § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Der Abgabenanspruch der veranlagten Einkommensteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahrs, für…

UFSW RV/4118-W/08Anträge auf Wiederaufnahme des ESt-Verfahrens 1989 und auf Erlassung eines abgeleiteten ESt-Bescheides für 1989 gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2009

…nach der Betriebsprüfung erlassenen Einkünftefeststellungsbescheides vorgebracht. Das Finanzamt X wies den Wiederaufnahmeantrag mit Bescheid vom 26. November 2008 zurück und führte begründend aus, dass die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe ende spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches…

BFG RV/7105766/2015Wiederaufnahme des Verfahrens und Fragen der Verjährung im Zusammenhang mit der Zuwendung einer liechtensteinischen Stiftung an die Bf. im Jahr 2007
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2025Teil 2/2

…wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3 FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen. … (3) Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (…

BFG RV/7100490/2025ESt & USt: Schätzung, Betriebsausgabenabzug, Anrechnung Quellensteuer; Wiederaufnahme; Sachverhaltsfeststellungen und beweiswürdigende Erwägungen zur Frage des Vorsatzes betreffend die verlängerte Verjährungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.06.2025Teil 1/3

…wurde die Gattin des Beschwerdeführers, **K**, sowie deren Sohn, **P**, am 15.12.2011 einvernommen. Eindeutig verlängerte sich somit die Verjährungsfrist. Nach der absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe jedoch spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches…

UFSS RV/0451-S/07Wirkungen der Wiederaufnahme gem. § 303 und der Änderung gem. § 295 BAO, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein F-Bescheid nicht ergangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2008

…Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 209 Abs. 3 BAO). Der Abgabenanspruch entsteht bei der Einkommensteuer für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird (§ 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO), im konkreten Fall deshalb mit Ablauf des…

UFSG RV/0573-G/051. Keine Verjährung bei Feststellungsbescheiden 2. Frage der Verjährung bei endgültigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2005

…Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Die Neufassung der Verjährungsbestimmungen durch BGBl. I 57/2004 bzw. I 180/2004 (AbgÄG 2004) hat generell zu einer Verkürzung der Verjährungsfristen geführt. Abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechtes, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung…

UFSW RV/2576-W/08Zurückweisung von Wiederaufnahmeantrag und Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches …

UFSL RV/0357-L/07Unzulässiger Antrag auf Änderung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…Verjährungsbestimmungen maßgeblich. Gemäß § 209 Abs. 3 erster Satz BAO idF des BGBl. I Nr. 57/2004 verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO). Da der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer gemäß § 4 Abs. 2 lit…

UFSW RV/0715-W/07Liebhaberei bei der Tätigkeit als Vizebürgermeister?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2008

…Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Eine absolute Verjährung tritt nach Abs. 3 spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches ein…

BFG RV/7101457/2013Wiederaufnahme auf Grund von neu hervorgekommenen Tatsachen (Gebrauchsüberlassung von Wohnungen an Miteigentümer und nahe Angehörige)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2015Teil 3/3

…Abs. 1 vorläufige Abgabenfestsetzung wegen der Beseitigung einer Ungewissheit im Sinne des § 200 Abs. 1 durch endgültige Festsetzung zu ersetzen, spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches." Diese Bestimmung gilt gemäß § 323 Abs. 27 erstmals für Abgaben, für die der Abgabenanspruch nach dem 31. Dezember…

BFG RV/7101602/2012Rechtmäßige Abänderung eines Einkommensteuerbescheides innerhalb mehrmals verlängerter Festsetzungsverjährungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2018

…ist. Nach § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. 2.1.2 Anwendung der Frist für hinterzogene Abgaben Unter Verweis auf die - an oberer Stelle explizit dargelegten - das BFG bindenden Ausführungen des VwGH vom…

BFG RV/7102111/2017Rechtmäßigkeit der Abänderung von Einkommensteuerbescheiden wegen Nichteintritts der Verjährung Einwendungen gemäß § 252 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2017

…bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Nach § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. 2.1.2. Rechtmäßigkeit der Abänderung der Einkommensteuer 2003 und 2004 Unter Zugrundelegung der 5-jährigen Frist des …

BFG RV/7103033/2017Rechtmäßigkeit der Abänderung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2017

…unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Nach § 209 Abs. 3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. 2.1.2. Rechtmäßigkeit der Abänderung der Einkommensteuer 2002 Unter Zugrundelegung der 5-jährigen Frist des §…