…ihm beantragten Aufwendungen entsprechend zu belegen. Der Unabhängige Finanzsenat stellt daher in freier Beweiswürdigung fest, dass durch den vorliegenden Sachverhalt und das Verhalten gegenüber dem Finanzamt die Glaubwürdigkeit des Bw. nicht gegeben ist und daher lediglich die vom ihm belegten Ausgaben als Werbungskosten und außergewöhnliche…
…von S 49.939,00/1997 und S 27.402,00/1998 geltend gemacht. Dass das Finanzamt lediglich jene Honoraraufwendungen beim Bw. anerkannt hat, für die er Belege vorgelegt hat (nämlich S 20.043,00/1997 und S 3.920,00/1998) sowie von diesen…
…18). Lediglich die Maschinenringerlöse der Jahre 1997 und 1998 bzw. die "sonstigen Einnahmen 10%" der Jahre 1995 bis 1998 wurden - ohne Belege - auf Grundlage der Vorjahreserlöse im Zusammenhalt mit den sonstigen Ermittlungsergebnissen geschätzt. Die Ausgaben wurden - mit Ausnahme der unten näher erläuterten Positionen (IFB, Treibstoff…
…Verfahren. d) Mit Vorhalten vom 26.2.2013 und 20.3.2013 wurde der Berufungswerber gebeten, die von der Abgabenbehörde erster Instanz retournierten Belege betreffend die Portokosten 2010 und 2011 erneut vorzulegen, den konkreten beruflichen Zusammenhang im Einzelnen darzutun und die Empfänger der Postsendungen bekanntzugeben…
…eine derart unzureichende Dokumentationslage der Anerkennung der Gemeinnützigkeit entgegen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, wonach entsprechend den Statuten gemeinnützige Ziele verfolgt und Leistungen tatsächlich erbracht worden seien sowie die Entgelte beim Empfänger versteuert wurden, vermag daran nichts zu ändern. Für die abgabenrechtliche Beurteilung ist ausschließlich die…
…besteuert, sondern es werden lediglich die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte mit jenem Steuersatz erfasst, der zum Tragen käme, wenn alle Einkünfte aus inländischen Quellen stammten (BFG 1.2.2021, RV/5100015/2021). Werbungskosten sind gem. § 16 Abs. 1 EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…wurde. Da mein Mandant neben seinen unselbständigen Einkünften lediglich den Liebhabereibetrieb Landwirtschaft führt, liegt kein Grund für die Erlassung von vorläufigen Bescheiden vor." Ein Aktenvermerk über diese Vorsprache ist im Finanzamtsakt ebenso wenig wie Hinweise darauf, welche Belege bei dieser Vorsprache vorgelegt worden sein sollen…
…vor, da wesentliche Unterlagen und Belege nicht vorgelegt werden konnten. Die Schätzung erfolgte zu Recht und die Berufung war daher abzuweisen." Daraufhin stellte der Bw einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit folgender Begründung: "Bereits in der o.a…
…könnten nur im Ausmaß der tatsächlich zurückgelegten Kilometer und die Fachliteraturkosten im Rahmen der belegten Ausgaben berücksichtigt werden. 1.5. Im Einkommensteuerbescheid 2007 vom 08.10.2010 wurden die Sonderausgaben mangels belegmäßigem Nachweis nicht anerkannt, an Werbungskosten berücksichtigte das Finanzamt lediglich € 1.627,00…
…von unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 lit. a EStG 1988 fallenden bzw. nicht ausreichend belegten Ausgaben für das Jahr 2004 nicht sachlich unrichtig im Sinne der §§ 163 bzw. 184 Abs. 3 BAO. Es besteht somit für die Jahre…
…vier übermittelten Taxirechnungen kein Datum aufweisen und für keine der Taxirechnungen die berufliche Veranlassung auch nur glaubhaft gemacht wurde, sind auch die mit den vorgelegten Taxirechnungen belegten Ausgaben als Kosten der Lebensführung zu beurteilen und nicht als Betriebsausgaben in Abzug zu bringen. ad c) Autobedarf…
…sei unrichtig. Es handle sich ja nicht um eine Einzahlung auf ein Spendenkonto, sondern um die Übernahme von Kosten für belegte Ausgaben. Darüber hinaus liege ein Leistungsaustausch vor, da der Bw. durch die Erwähnung seines Namens als Sprecher der Bürgerinitiative eine konkrete Werbewirkung bei einer…
…vom 01. Juli 2008 wurde die Bw ersucht, eine Aufstellung der Werbungskosten nachzureichen und diese mittels Belegen nachzuweisen. Die Bw übermittelte daraufhin eine Auflistung von 84 Ausgabenpositionen, die in Summe den erklärten und veranlagten Werbungskosten (10.228,80 €) entsprachen. Mit Bescheid vom 18. Juli…
…mit dem es an außergewöhnlichen Belastungen lediglich den Freibetrag wegen eigener Behinderung gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 in Höhe von 243,00 € berücksichtigte. Begründend führte die Abgabenbehörde dazu aus: "Die von Ihnen beantragten tatsächlichen Kosten werden bis zur Entscheidung des Bundesfinanzgerichts analog dem…
…der Heilung oder zumindest Linderung oder Stabilisierung meiner Krankheit bzw. meiner Behinderung dienen. "Hilfsmittel": Ebenso werden meine belegten Kosten für Hilfsmittel den dort genannten Anforderungen gerecht! “vermögensmindernde Ausgaben": Es geht hier um den verlorenen Aufwand. Diesbezüglich ist nur das Damenfahrrad mit speziellem Tiefeneinstieg zu nennen…
…ermittelte Aufschlag für 2005 fast mit jenem der BP übereinstimme. Das Berufungsbegehren würde bedeuten, dass für den Bw. nicht belegte Ausgaben geschätzt würden. Er würde dadurch besser behandelt als ein Steuerpflichtiger, der ordnungsgemäße Aufzeichnungen führe und diese auch vorlege. Bezüglich des Ford Galaxy sei kein…
…soll bleiben, dass meine Frau Ende 2023 noch zusätzlich einen Schlaganfall erlitt und per Rettung in das KH ***KH2*** eingelieferte wurde und dort auf der stroke-unit lag. Es ist wohl nicht unschwer nachzuvollziehen, dass all die belegten Ausgaben, gemessen an meiner Pension, in der…
…sie abdecken, auch den journalistischen Bereich des Bw. umfassen. Da der Bw. jedoch diesbezüglich belegte Ausgaben nicht machte, ist er auch hier seiner Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen (VwGH vom 5.11.1986, 85/13/0012). Im Ausmaß dieser Unterlassung tritt die behördliche Verpflichtung, den…
…Begründend führte die Abgabenbehörde I. Instanz aus: "Da sie das Kfz überwiegend betrieblich nutzen, ist der Abzug von Kilometergeldern nicht möglich. Die tatsächlichen Kfz-Kosten wurden gemäß § 184 [BAO] mit 5.677,01 € geschätzt. Die von Ihnen nicht belegten Ausgaben wurden nicht anerkannt." f…
…Bw. Für die dem Grunde nach anzuerkennenden Betriebsausgaben für das Arbeitszimmer ist hinsichtlich ihrer Höhe die nachfolgende Aufstellung zu berücksichtigen: | Beträge in S | belegte Ausgaben | davon anteilig (31,13%) | Strombezug | 10.013,00 | 3.117,00 | Gemeindeabgaben |…