Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Klagenfurter Wirtschaftstreuhand-Ges.m.b.H.,Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 29. Juni 2000, GZ. 100/41963/2000-5, betreffend Abweisung der Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 244 Zollkodex,(ZK…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch die Klagenfurter Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 29. Juni 2000, GZ. 100/41963/2000-4, betreffend Abweisung der Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 244 Zollkodex…
…Referent, RV/0857-W/02). Den Abgabepflichtigen trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht ungeachtet des Amtswegigkeitsgrundsatzes jedenfalls dann, wenn ein außergewöhnlicher oder in seiner Entstehung und seinem Verlauf nicht üblicher und nicht zu vermutender Sachverhalt zu beurteilen ist. Er hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der…
Dieses Kapital wurde in Tranchen übermittelt und stand grundsätzlich nicht zur freien Verfügung der Bf1, sondern wurde in Punkt 3.1 des TLFA Vertrages zur spezifischen Verwendung und Finanzierung des Erwerbs von Aktien für die 100 % ige Tochter der Bf1, die ehemalige Bf2, festgelegt. Damit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch ***Vertreter***, ***Vertreter-Adresse***, über die Beschwerde vom 26. September 2022 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien MA 6, Referat Parkometerabgabe und Abgabenstrafen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. Februar 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 0000/0000) entschieden: Die Berufung…
…Das Vorliegen der Aufhebungsvoraussetzungen ist daher in freier Beweiswürdigung zu prüfen ist. Weiters ist davon auszugehen, dass der Amtswegigkeitsgrundsatz prinzipiell auch in Verfahren wie dem gegenständlichen Berufungsverfahren gilt. Im Hinblick auf die in § 299 vorgesehene Zuständigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz kann dies aber jedenfalls nicht…
Berufungsentscheidung »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ministerialrates Ing. XY, Beamter, Konsulent und Autor, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1990 bis 1994 im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier nach der am 20. Jänner 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V. und die weiteren Senatsmitglieder R., B1 und B2 im Beisein der Schriftführerin Sf. in den Beschwerdesachen A. B. GmbH, Adr. über die Beschwerden gegen den Gebührenbescheid und den Bescheid über eine Gebührenerhöhung des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vormals vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 24. Juli 2024 (20. September 2024) gegen den Bescheid des ***FA*** vom 15. Juli 2024 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe für den Zeitraum 08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des Erwin L., A-Gasse 8, 00000 A-Stadt (D), vom 18. September 2017, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 4. September…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt AB vom 19.11.2018, betreffend Bestellung gem. § 81 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) zur Vertreterin der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c, d e, vertreten durch Winkler & Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH & Co KG, Alpstraße 23, 6890 Lustenau, über die Beschwerde vom 12. Oktober 2017, gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Mag. Josef Wurditsch und Kommerzialrat Gottfried Hochhauser im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der Bw., vertreten durch BDO Tschofen Treuhand GmbH, Wirtschaftstreuhandgesellschaft, 6800…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 30. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 3. Dezember 2003 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Winkler & Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH & Co KG, Alpstraße 23, 6890 Lustenau, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 5. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde X, H-Straße xx, vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstraße 18 c, vom 11. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 2. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005…