…zur Gewährung von Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten nur für das Jahr 2006 vorgelegen seien, da bei Alleinstehenden mit eigenem Haushalt am Familienwohnsitz die Anerkennung dieser Kosten mit sechs Monaten befristet sei. Laut Bestätigung der Technischen Universität in Graz hat die Tätigkeit des Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerde vom 04.12.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 07.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…einem von der Abgabenbehörde erster Instanz durchgeführten Vorhalteverfahren und dem restlichen Aktenvermerk geht hervor, dass der Bf. alleinstehend ist und seinen Hauptwohnsitz seit 1968 in Linz, in einer Wohnung mit 70 m² hat. Seit 1.4.2003 hat er einen Nebenwohnsitz in Wien: Es handelt…
…a. darauf hingewiesen wurde, dass laut ständiger Verwaltungsübung einem Alleinstehenden die Kosten von monatlichen Fahrten zur Wohnung im Heimatort im Regelfalle über einen Zeitraum von einem halben Jahr als Werbungskosten zugebilligt würden, da nach dieser Zeitspanne erkennbar sei, ob eine Wohnsitzverlegung angestrebt werde oder nicht…
…zwischen ***F*** und der deutschen Heimatadresse des Beschwerdeführers beträgt 806 km. Der Beschwerdeführer ist alleinstehend und legte die Strecke von ***B*** nach ***F*** (806 km) und zurück im Jahr 2020 acht Mal, im Jahr 2021 sieben Mal und im Jahr 2022 sechs Mal zurück. Die…
…bei der Pflegefamilie nicht mehr benutzt hätten, stünde ihm als Alleinstehenden zumindest für sechs Monate die doppelte Haushaltsführung zu. Bei der Berechnung der Höhe der Einkommen seiner Mutter und seines Bruders habe er sich an die Bestimmungen des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes (SHG) gehalten und die Sonderzahlungen…
…Einkommensteuerbescheid 2004, Berufungsvorentscheidung, die Berufung abgewiesen mit der Begründung, der alleinstehende Steuerpflichtige verfüge im Haus seiner Eltern über keinen eigenen Haushalt. Er habe somit keinen eigenen Familienwohnsitz. Der Bw. stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage seiner Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Unter…
…Als Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass bei einem Alleinstehenden mit einer eigenen Wohnung am Heimatort, eine Fahrt im Monat ausreiche um nach dem Rechten zu sehen. Besuchsfahrten zu den Eltern seien nicht als Familienheimfahrten zu werten, deswegen seien die Aufwendungen im gegenständlichen Fall zur…
…IV. Rechtsausführungen Gemäß § 9 Abs 1 Z 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz 2001 (KBGG) idgF haben Anspruch auf Zuschuss zum KBG unter anderem alleinstehende Elternteile. Voraussetzung für den Anspruch auf Zuschuss zum KBG für ein Kind ist, dass für dieses Kind ein Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes besteht…
…festgesetzt. Begründend führte das Finanzamt dazu aus, dass bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer Aufwendungen für Heimfahrten nur dann steuerlich berücksichtigt werden könnten, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung (ein eigenes Haus) besitze. Die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern würden keine Werbungskosten darstellen…
…und 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist alleinstehend und bezog im streitgegenständlichen Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2003 und 2004 beantragte der Bw…
…einen ausl. Alleinstehenden möglich sein - da gerade (wie in meinem Fall) die ausländischen (osteuropäischen) Sachverhalte nicht so einfach (wie es in den Richtlinien des Finanzamtes steht) umzusetzen sind – zB die Verlegung des Familienwohnsitzes oder die Mitübersiedlung von Angehörigen aus dem Ausland in das Inland. Wäre…
…96/15/0006, u.a.). Im Fall von alleinstehenden Steuerpflichtigen steht nach der Judikatur des VwGH bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Kosten eines Wohnsitzes am Beschäftigungs-/ Arbeitsort nicht so sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer…
…Jänner 2009 bis 31. Dezember 2009 als lediger, alleinstehender Steuerpflichtiger einen "eigenen Haushalt" unter der Wohnadresse Adr.2 (Deutschland), geführt haben. Aus den vorzulegenden Unterlagen (Beweismitteln) muss glaubhaft ableitbar sein, dass der von Ihnen in Deutschland eigenständig geführte Hausstand auch den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen im…
…aus den geltend gemachten Fortbildungskosten und den sonstigen Werbungskosten) als (vom Arbeitgeber nicht berücksichtige) Werbungskosten in seine Steuerbemessung einbezogen und dies damit begründet, dass bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer Aufwendungen für Heimfahrten nur dann berücksichtigt werden könnten, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung bzw…
…Einzelfall abzustellen, wobei sich schon aus seinen obigen Ausführungen ergebe, dass eine kurzfristige Wohnsitzverlegung ihm nicht zumutbar und sinnlos gewesen wäre. Im Allgemeinen sei bei Alleinstehenden die doppelte Haushaltsführung für eine Frist von sechs Monaten gerechtfertigt (wobei der Bw. auf LStR 2002, Rz 346, verwies…
…Dezember 1997, Zl 96/15/0259) können bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines z w e i t e n Haushaltes am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung setzt auch einen Familienwohnsitz…
…EStG 1988. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können bei einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenen Haushalten "für eine gewisse Übergangszeit" Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort und Fahrtkosten zum Aufsuchen des Haushaltes am Familien- oder Hauptwohnsitz als Werbungskosten anerkannt werden (vgl. VwGH…
Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen, dazu zählen auch Fahrten im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen, sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit…
Die vom Bw. in der Berufung aufgezählten Umstände - alleinerziehender und alleinstehender Vater, Geld verdienen müssen - stehen im Widerspruch zu seinen Angaben gegenüber dem Finanzamt: In Beantwortung einer an ihn (seitens des Finanzamtes) gestellten Frage (welche neuen Tatsachen der Beweismittel neu hervorgekommen sind (Niederschrift vom 19…