…2020 gegebenenfalls geänderten Fassung dargelegt sind; und j) der Ausdruck "Bericht von 2015" bedeutet den Abschlussbericht mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" zu Aktionspunkt 13 des OECD/G20-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. 2. Bei jeder Anwendung dieser Vereinbarung durch…
…mit der OECD geklärt werden. Als Auslegungs- und Anwendungshilfe zum VPDG und zur VPDG-DV dienen dabei insbesondere: Der Bericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 (OECD/G20 Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung, Aktionspunkt 13 - Abschlussbericht 2015) bzw. Kapitel V der OECD-VPL, die maßgebliche EU-Amtshilferichtlinie (RICHTLINIE…
…File in der Regel nicht zu dokumentieren. Entsprechend dem BEPS-Aktionspunkt 13 geht es im Local File vielmehr um sachdienliche Informationen für die Verrechnungspreisanalyse im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen einem inländischen Konzernunternehmen und verbundenen Unternehmen in anderen Staaten, die im Kontext des inländischen Steuersystems wesentlich…
…entsprechend § 8 Abs. 1 VPDG übermittelt wird, sofern dieser auch mit dem Mindeststandard von BEPS-Aktionspunkt 13 im Einklang steht. In jedem Fall sollte ein solcher Bericht aber den in Österreich anwendbaren technischen Formvorschriften entsprechen (XML gemäß der OECD-XSD-Vorlage) (vgl. OECD, Leitlinien zur…
…OECD (2017), BEPS-Aktionspunkt 13 zur länderbezogenen Berichterstattung, Leitlinien zur sachgemäßen Verwendung von in länderbezogenen Berichten enthaltenen Informationen, http://www.oecd.org/tax/beps/beps-action-13-on-country-by-country-reporting-appropriate-use-of-information-in-CbC-reports-DEU.pdf OECD (2018), Additional Guidance…
…Wirksamkeit dieser Vereinbarung in Geltung sind, zukommt; und h)der Ausdruck "Bericht von 2015" bedeutet den Abschlussbericht mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" zu Aktionspunkt 13 des OECD/G20-Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. 2. Die Ausdrücke "Österreich", "Vereinigte Staaten"…
…entnommen. 13 Österreich folgt in Bezug auf den Ort der Antragstellung weiterhin Art. 25 Abs. 1 1. Satz OECD-MA 2014 und ermöglicht daher nicht die Antragstellung in beiden Vertragsstaaten, wie im OECD-MA 2017 vorgesehen. 14 Dies entspricht auch dem Mindeststandard des Aktionspunktes 14…
…betroffenen Person. Hat sich die betroffene Person für das EU-BStbG entschieden, wird durch das Einbringen der Streitbeilegungsbeschwerde gem. § 13 EU-BStbG jedes andere laufende Verständigungsverfahren in derselben Streitfrage für denselben Zeitraum beendet. B. Verständigungsverfahren B.1. Beantragung eines Verständigungsverfahrens B.1.1. Antragstellung, Antragsfristen…
…in der Richtlinie vorgesehenen Regelungen für hybride Gestaltungen sollen dem OECD-Bericht über die "Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen, Aktionspunkt 2 - Abschlussbericht 2015" entsprechen und behandeln zusätzlich auch hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten. Rz 1309gb: Die Sondervorschriften für hybride Gestaltungen gemäß § 14 KStG 1988 bezwecken allgemein…
…3/2021, wurde in § 12a KStG 1988 die "Zinsschranke" eingeführt (siehe dazu ausführlich KStR 2013 Rz 1309aa ff), derzufolge ein Zinsaufwand eines Wirtschaftsjahres nur im Ausmaß von 30% des steuerlichen EBITDA (= verrechenbares EBITDA) dieses Wirtschaftsjahres abzugsfähig ist. Im Hinblick auf Umgründungen sind dabei insbesondere…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf Die beschwerdeführende Gesellschaft (in der Folge abgekürzt Bf bzw Bf1) war ab der Veranlagung des Jahres 2014 Gruppenträgerin einer steuerlichen Unternehmensgruppe iSd Bestimmung…
…Sachverhalte ergibt. Da es sich bei der Niederlassungsfreiheit um Primärrecht handelt, genügt bereits die Möglichkeit einer Diskriminierung, um gegen dieses zu verstoßen (vgl bspw EuGH 13.03.2007, C-524/04, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation). Um beurteilen zu können, ob ein…
…nicht beabsichtigten, einen fremdüblichen Darlehensvertrag zu vereinbaren. 1.4.8 Forderungen/Verbindlichkeiten iZm ***I-GmbH***: Das in der Beschwerde als Beilage 13 beigelegte Agreement vom 28.12.2001 (Memorandum of Understanding (MoU) genannt) sei bis zur Schlussbesprechung als Beweismittel in den Schreiben vom 21. Jänner…
…nicht beabsichtigten, einen fremdüblichen Darlehensvertrag zu vereinbaren. 3.8 Forderungen/Verbindlichkeiten iZm ***T***-***I-GmbH***: Das in der Beschwerde als Beilage 13 beigelegte Agreement vom 28.12.2001 (Memorandum of Understanding (MoU) genannt) sei bis zur Schlussbesprechung als Beweismittel in den Schreiben vom 21. Jänner…
…Z 3 VPDG-DV ("der wesentlichen Mitbewerber") erfolgt, entspricht dem Musterkonzept, das die OECD/G20 im Rahmen des BEPS-Aktionspunkts 13 (Annex I und II) bereitgestellt hat. Dabei wurde keine nähere Empfehlung dazu gegeben, was in diesen Fällen unter dem Begriff der Wesentlichkeit zu verstehen…
…stattzufinden hat. 3.1. Rechtliche Grundlagen für den Informationsaustausch Ausgangspunkt für diesen verpflichtenden spontanen Informationsaustausch ist insbesondere die Arbeit auf OECD/G20-Ebene zur wirksameren Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz im Rahmen des BEPS-Aktionspunkts 5. Die Umsetzung der dabei entwickelten…
…Lediglich abnutzbare Anlagegüter zählen zum Kreis der nach § 7 EStG 1988 verteilt auf die Nutzungsdauer absetzbaren und auch zwingend abzuschreibenden sowie gemäß § 10 EStG investitionsbegünstigten Wirtschaftsgüter. Nach Quantschnigg/Schuch (ESt-Handbuch, Tz 13 zu § 7) sind Kunstwerke wie Gemälde, Skulpturen, wertvolle Gefäße uä nicht abnutzbar…