BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Günter Narat in der Beschwerdesache der G GmbH, Adr G GmbH, und S, Adr S, als in den jeweiligen Feststellungszeiträumen beteiligt gewesene bzw in den Umsatzsteuerverfahren zuletzt beteiligte Gesellschafter der Bf, Steuernummer: ***BF1StNr1***, vertreten durch Dr. Michael…
…ob die angefochtenen die atypisch stille(n) Gesellschaft(en) betreffenden Erledigungen mit der Adressierung an die KG mit dem Zusatz "uMitg" rechtswirksam ergangen sind oder unwirksame Nichtbescheide darstellen. Das Finanzamt hat zu dieser Frage in einem nach Sach- und Rechtslage vergleichbaren Parallelverfahren folgende Stellungnahme abgegeben…
…gewählten Vorgangsweise einer zweistufigen Bescheiderlassung mit zwei gesonderten Feststellungsverfahren an die KG und an die KG und atypisch Stille die gesetzliche Deckung fehle. Auch sei eine Adressierung eines Feststellungsbescheides an eine "*XY* *GmbH&CoKG* und Mitges." nach der Judikatur nicht ausreichend (Hinweis auf Ritz, BAO…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch den Richter Mag. Günter Narat über die von der P GmbH, Adr 1, im Namen der Klientin Ü KG eingebrachte Beschwerde vom 19. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 28. Oktober 2013 betreffend Feststellung von…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Perlogis Mag. Franz Harrand Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bahnstraße 7, 2345 Brunn am Gebirge, und ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Untere Hauptstr 10, 3150 Wilhelmsburg…
…klare Unterscheidung ermöglicht. Dieser Firma fehlt zudem der Hinweis auf die Gesellschafterin [C]. Genau diese Merkmale, die auch in der Adressierung des Bescheides enthalten sind, beinhaltet seitdem die Firma der übernehmenden Gesellschaft. Die Übereinstimmung der Bezeichnung des Bescheidadressaten Bf_lt_FA mit der Firma der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S OG des SS und des SB, beide in Adresse, vertreten durch Foissner & Foissner Wirtschaftstreuhand - Steuerberatungs OEG, 4030 Linz, Salzburgerstraße 267, vom 22. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13. August…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des MM, vertreten durch MS, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 9. Oktober 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Die Berufung wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 9. Oktober 2008 nahm das Finanzamt…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 10.1.2006 - mit gleicher Adressierung wie im Bescheid - wurde die Berufung abgewiesen. Im Vorlageantrag vom 30.1.2006 beantragte Bw die Entscheidung über die Berufung durch den gesamten Senat und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…in den vorigen Stand eingereicht, zugestanden, dass die Adressierung des Einspruches unrichtig gewesen sei und um Bewilligung der Wiedereinsetzung ersucht, da es sich lediglich um einen minderen Grad des Versehens einer Kanzleiangestellten handle. Das Finanzamt Wien 1/23 hat am 15. April 2005 zu SN…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach T, vertreten durch K-GmbH, vom 12. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 9. August 2005 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Hausgemeinschaft MIT, in W1, vom 5. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 13. Juni 2002 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998 bis…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***VerlBf2*** betreffend die Beschwerde vom 10. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** (jetzt Finanzamt Österreich) vom 12. Mai 2016 betreffend den Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zum…
…Eine Teilwirksamkeit nach § 191 Abs 5 BAO liegt gegenständlich nicht vor. Diese gilt nämlich nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheide beabsichtigter Schriftstücke daraus ergibt, dass die Adressierung an eine bereits beendete Personengemeinschaft erfolgte (siehe Ritz, BAO6, § 191 Tz 14). B/2 . Eine Bescheidbeschwerde gegen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Mag. Natascha Kummer als fachkundige Laienrichterin und Mag. Ulrike Richter als fachkundige Laienrichterin in nichtöffentlicher Sitzung am 21.8.2018 über die Beschwerde…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache A-OG, Adresse, vertreten durch WT B, gegen den am 4. November 2010 ausgefertigten Bescheid des Finanzamtes C über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2009 beschlossen: I. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch die Steuerberaterin, vom 16. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1995 bis 1999 und hinsichtlich…
…Verlassenschaftsgerichtes beilag. Andernfalls hätte das Finanzamt den Zurückweisungsbescheid an die Mitarbeiterin des SHV, die den Antrag unterschrieben hat, oder an den SHV adressieren müssen. Am 8.7.2021 wies das Finanzamt Österreich diesen Antrag mit einem Bescheid an die Verl. nach NN, z.H. des…
…15/0102; BFG 06.08.2019, RV/7103801/2019). Ab diesem Zeitpunkt verliert die "Verlassenschaft nach…" ihre Parteifähigkeit und reicht auch eine Adressierung "An die Erben (oder Erbengemeinschaft) nach…", somit ohne Angaben der Namen der Erben, nicht aus (VwGH 24.02.2005, 2001…
…Kopie des Straferkenntnisses vom 23.2.2022. Das Einlangen der Beschwerde am 22.3.2022 in der Einlaufstelle Finanzamt Österreich sowie die Adressierung an den "Spruchsenat I beim Finanzamt Stadt Salzburg als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt" ist dem im Akt befindlichen Beschwerdeschriftsatz zu entnehmen…