…Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr FS (Berufungswerber, Bw.) wohnhaft in T beantragte am 15.Februar 2007 im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung unter dem Titel Werbungskosten die Berücksichtigung eines Betrages von € 1.384,75…
…wurden vom steuerlichen Vertreter für den Bw. seit Jahren Aufwendungen für Familienheimfahrten als Werbungskosten beantragt. Vom Finanzamt wurden Kosten der Familienheimfahrten zumeist im Berufungsverfahren gewährt. Unbestritten ist, dass grundsätzlich die Voraussetzung zum Abzug der Aufwendungen für Familienheimfahrten gegeben ist, da sich der Familienwohnsitz des Bw…
…Aufwendungen als Werbungskosten nicht kumulativ vorliegen, wird die Studienreise nach Cambridge insgesamt als Reise mit typischem Mischprogramm beurteilt. Die von der Bw. in diesem Zusammenhang geltend gemachten Kosten stellen somit Ausgaben für die Lebensführung dar und sind schon dem Grunde nach vom Abzug als Werbungskosten…
…XY, Institut für Geomantie (in der Folge Institut), in Graz absolvierte Fortbildungsveranstaltungen in Höhe von € 1.900,00, € 2.550,00 bzw. € 550,00 als Werbungskosten. Diesen Anträgen legte die Bw. Bestätigungen des angeführten Institutes vom 29. Dezember 2006, vom 14. Dezember…
…Wirtschaftsgüter nicht zum Abzug der dafür verausgabten Kosten berechtigt. Insofern war für den Berufungswerber, auch wenn sein Standpunkt Verständnis und seine Argumentation Sympathie verdienen, rein steuerlich nichts zu gewinnen. Bezüglich der in vorangegangenen Jahren unberechtigterweise erfolgten Berücksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten muss dem…
…Kunden einen wesentlich höheren Nutzen. Der Supervision komme im sozialen Bereich ein besonderer Stellenwert zu. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führt das FA im Wesentlichen aus, dass Fortbildungsaufwendungen dann nicht als Werbungskosten abzugsfähig wären, wenn keine einwandfreie Trennung der beruflichen von der privaten Sphäre möglich sei…
…wären die Zahlungen aufgrund der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht absetzbar. Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und auch nach herrschender Lehre in erster Linie durch dessen Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich damit einem Abzug als Werbungskosten (Betriebsausgaben) bei den Geschäftsführereinkünften…
…für Arbeitsmittel und € 957,02 für Aus- und Fortbildung als Werbungskosten, den Abzug von Versicherungsbeiträgen von € 1.319,00 und € 48,40 als Sonderausgaben und die Berücksichtigung von Krankheitskosten von € 635,00 als außergewöhnliche Belastungen. Nach Aufforderung des Finanzamtes vom 17…
…darf die Abgabenbehörde in einem nachfolgenden Verwaltungsverfahren nicht abweichen. Die steuerrechtliche Beurteilung des Lebenssachverhaltes, nämlich im konkreten Fall die Entscheidung darüber, ob die Prozesskosten als Werbungskosten abzugsfähig sind, obliegt dessen ungeachtet natürlich weiterhin der mit der Vollziehung der Abgabengesetze betrauten Abgabenbehörde, hier dem BFG. (vgl…
…des Diebstahles bzw. der Beschädigung) daher nicht der beruflichen, sondern vielmehr der privaten Sphäre der Bw. zuzurechnen. Der Abzug der von der Bw. als Werbungskosten beantragten Aufwendungen wurde ihr vom Finanzamt somit zu Recht versagt. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 23. Jänner 2007
…zur Wohnraumschaffung in Höhe von € 2.989,84 sowie Kirchenbeitrag in Höhe von € 160,17) und die Berücksichtigung eines Betrages von € 2.663,51 für verausgabte Sozialversicherungsbeiträge sowie von € 13.341,93 infolge "Forderungsverlust L.T. GesmbH" als Werbungskosten. Vom Bw…
…Weg eingebrachten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerinnenveranlagung für das Jahr 2009 (unter anderem) Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.153,12 Euro als „Fortbildungskosten“ zum Abzug als Werbungskosten beantragt. Über Ersuchen des Finanzamtes legte sie dazu zwei Rechnungen einer Firma „XY NLP International“ vor. Zum…
…Geburtstages von Politikern nicht als Werbungskosten anerkannt wurden). Die Aufwendungen für das Event (Konzert mit technischer Ausstattung und Betreuung) in Höhe von 6.986,00 Euro wurden daher zu Recht nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Der Abzug der Hälfte der Kosten für die Arbeitsessen (50 % von…
…ihrer beruflichen Veranlassung einwandfrei von den Ausgaben für die private Lebensführung abgrenzen lassen, wird der Abzug als Werbungskosten gewährt. 2) Aufwendungen für Kosmetik: Die Verausgabung des Betrages von € 376,00 für Bühnenschminke wurde durch die Vorlage entsprechender Belege nachgewiesen. Es wurde von der Bw…
…Jahr 2003 auch Aufwendungen für allgemein bildende höhere Schulen und ordentliche Universitätsstudien nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zum Abzug als Werbungskosten zuzulassen. Wenn eine Gesetzwerdung entsprechend der Regierungsvorlage erfolgen würde, führt dies jedenfalls erst (rückwirkend) ab dem Jahr 2003 zu einer Änderung…
…1.692,00) für die Absolvierung der Rhetorik-Akademie am Wirtschaftsförderungsinstitut Tirol (in der Folge WIFI) und einen Beitrag in der Höhe von € 242,10 an die Tiroler Gebietskrankenkasse als Werbungskosten bei seinen Einnahmen zum Abzug zu bringen. Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 25…
… VwGH 20.6.1999, 90/13/0064). Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind im Übrigen nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. VwGH 3.8.2004, 99/13/0252…
…16 Rz 65, verwiesen. Diese Abgaben müssten sich auf Wirtschaftsgüter beziehen, die der Einnahmenerzielung dienen würden. Dabei sei ein unmittelbarer Abzug als Werbungskosten nur dann möglich, wenn die betreffenden Abgaben nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Wirtschaftsgutes gehörten (wie beispielsweise Grunderwerbsteuer, Börsenumsatzsteuer, Gesellschaftssteuer)…
…nur in den persönlichen Beziehungen bzw. im Verwandtschaftsverhältnis zum damaligen Alleingesellschafter seines Dienstgebers gesehen werden. Die gegenständlichen Zahlungen sind der Privatsphäre zuzuordnen und sind daher einem Abzug als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus der Geschäftsführertätigkeit nicht zugänglich." 3. Dagegen wurde von der steuerlichen Vertretung…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine Werbungskosten dar (VwGH 23.5.1984, 82/13/0184). Darüber hinaus ist es Sache des Steuerpflichtigen, die Berufsbezogenheit der beantragten Druckwerke im Einzelnen darzutun. Mangelt es an der Offenlegung, ist den Aufwendungen der Abzug als Werbungskosten zur Gänze zu versagen…