Artikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungszeugnis nach Formblatt A oder der Erklärung auf der Rechnung und den Angaben in den…
Artikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in einer Erklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die den Zollbehörden zur Erfüllung…
Artikel 123 Abweichungen und Formfehler (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungsnachweis und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Ursprungsnachweis nicht allein dadurch ungültig…
…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.15.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung nachgereicht werden…
…sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung…
…der Unterlage gehe zu Lasten des Bf. h. Die Prognoserechnungen entsprächen beide nicht den Erfordernissen der Rspr - kein Ausweis von Instandhaltungskosten - kein Ausweis eines Mietausfallswagnisses - keine realistische Fremdmitteltilgung. Aufgrund der gravierenden Abweichungen erscheine es ausgeschlossen, dass die Vermietung innerhalb von 23 Jahren einen Gesamtüberschuss ergeben…
Erweist sich dieser nachträglich als rechtswidrig und wird er abgeändert oder aufgehoben, so wird ein neuer, an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten…
…welche auf dem Einsatz einer automatisationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhen würde, festgestellt werden. Die äußerst geringfügigen Abweichungen bei der Berechnung des Bw. (in Summe 1,15 €) sind für die Referentin nicht nachvollziehbar und dürften wohl auf Rundungsungenauigkeiten seitens des Bw. beruhen. Da somit der Anspruchszinsenbescheid vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 23. September 2002, GZ. 610/6954/2/2002, betreffend Ausfuhrerstattung, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern der Fall sein, bei denen die Liefermenge nur einmal pro Jahr festgestellt wird. In diesem Fall kann von den Vorjahresmengen ausgegangen werden. Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern…
…Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern der Fall sein, bei denen die Liefermenge nur einmal pro Jahr abgegrenzt wird. In diesem Fall kann von den Vorjahresmengen ausgegangen werden. Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern…
…der Weiterlieferung fällig. Beträge unter 50 Euro sind nicht zu entrichten, jedoch in die Gesamtrechnung (siehe die nachfolgende Rz 152) einzubeziehen. 3.6.2 Sondervorschrift für letzten Fälligkeitstag Rz 152: Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern…
…Prüfer vorgelegten Zahlen. Festgehalten wurde auch, dass es auch für die Jahre 2004 bis 2011 keine Abweichungen von den ursprünglich vorgelegten Zahlen gebe, sodass bei Anwendung der Kostenmethode im Zeitraum 2004 bis 2011 lediglich die diesbezüglichen Feststellungen der Betriebsprüfung rückgängig gemacht werden müssten. Der Richter…
…die Durchschnittsquote hingegen nur 8,76% betrug. In den Folgeperioden lag die Abgabenquote nur marginal unter der Durchschnittsquote. Derartige geringe Abweichungen sind jedoch in Kauf zu nehmen und sind auf die Komplexität des Zahlungswesens zurückzuführen. Im Übrigen sind davon auch Festsetzungen wie die Dienstgeberbeiträge 2010…
…Wenn willkürliche Aufteilungen hintangehalten werden könnten, könnten gewisse Rundungsdifferenzen oder andere wirtschaftlich begründete geringfügige Abweichungen vom mathematisch exakt festgestellten Wert akzeptiert werden. Die Systematik "Kostenstruktur und einheitlicher Aufschlag" müssten allerdings im fakturierten Preis klar ihren Niederschlag finden und Missbrauch eindeutig ausgeschlossen werden können. Die von…
…Progressionsvorbehalt nicht gilt; ebenso BFG 16.4.2020, RV/5100315/2019). Umgekehrt sind die inländischen Regelungen für die Gewinnermittlung maßgebend, auch wenn gleichartige Normen im Abkommensstaat nicht existieren. Die Umrechnung kann zu betragsmäßigen Abweichungen führen (Ehgartner in Jakom EStG, 16. Aufl. (2023), Rz. 190 zu…
…lit. d dritter Satz EStG dann nicht nach § 2 der GrundanteilV 2016 auszuscheiden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich abweichen. Eine erhebliche Abweichung ist dann gegeben, wenn der tatsächliche Anteil des Grund und Bodens um zumindest 50% abweicht. Dies muss "offenkundig" sein, d.h. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Franz Rabeder in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Energetiker und Vermittler von Kapitalinvestitionen…
…eingewendet - liegt nicht vor. Das Gemeinschaftsrecht erfasst nicht "etwaige Ungleichbehandlungen, die sich […] aus Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedsstaaten ergeben können, wenn diese auf alle Personen […] nach objektiven Kriterien und ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft gelten" (EuGH 12.07.2005, Rs C-403/03…