…C, G, I und I als Rechtsnachfolger nach J, F, A und B erfolgten Abtretungen ins öffentliche Gut werden aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. Rechtsvorgänge…
…30 Abs. 2 lit. 3 EStG 1988. Dies betrifft sowohl tatsächlich durchgeführte Enteignungen als auch zB Abtretungen ins öffentliche Gut bei Baureifmachung von Grundstücken. Dazu zählen etwa Straßengrundabtretungen, die die Baubehörde aus Anlass von Bauplatzerklärungen oder Grundabteilungen vorschreibt (siehe dazu die Erläuterungen RV, 101 BlgNR…
…ausdrücklich, dass auf vor dem 1. Juli 1987 verwirklichte Erwerbsvorgänge die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes in Geltung stehenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind. Da die Abtretung ins öffentliche Gut bereits 1980 erfolgt ist und somit der entsprechende Erwerbsvorgang vor dem 30. Juni 1987 verwirklicht wurde…
…aus, dass neben dem Entgelt von dritter Seite auch ein (anteiliges) direktes Leistungsentgelt vorliegt. Im Beschwerdefall lässt schon die Zuschussvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Mitbeteiligten in ihrer Formulierung auf einen unmittelbaren Zusammenhang der Zuschussgewährung zur Straßenerrichtung und zur Abtretung ins öffentliche Gut schließen. Dessen…
…30 Abs. 2 lit. 3 EStG 1988. Dies betrifft sowohl tatsächlich durchgeführte Enteignungen als auch zB Abtretungen ins öffentliche Gut bei Baureifmachung von Grundstücken. Dazu zählen etwa Straßengrundabtretungen, die die Baubehörde aus Anlass von Bauplatzerklärungen oder Grundabteilungen vorschreibt (siehe dazu die Erläuterungen RV, 101 BlgNR…
…--/m² jenen Wert darstelle, der nach Abschluss der Aufschließungsarbeiten und Wegfall der ins öffentliche Gut abzutretenden Flächen erzielt werden könne. Unter Berücksichtigung der zu entrichtenden Aufschließungskosten und der Abtretung ins öffentliche Gut könne jedoch maximal ein Verkehrswert in Höhe von € 300, -- /m² für das…
…Zuge eines Erwerbs- oder Tauschvorganges Grundstücke ganz oder teilweise ins öffentliche Gut abgetreten werden, ist auch hier der behördliche Eingriff bzw. die Androhung eines solchen nachzuweisen und bedarf es zusätzlich einer entsprechenden Rechtsgrundlage, mit der die Abtretung ins öffentliche Gut auch tatsächlich durchgesetzt werden kann…
…2004 (siehe Anlage) vereinbart, dass sich die Marktgemeinde verpflichtet, als Vergütung für die Errichtung der Straßenanlagen sowie für die Abtretung von Grundflächen ins öffentliche Gut, einen Pauschalbetrag in Höhe von 218.018,50 € an die Berufungswerberin zu zahlen. Dagegen hat sich die Berufungswerberin verpflichtet…
…befreiten Umsätzen. Auch aus der Rechtsprechung kann klar abgeleitet werden, dass die Übertragung der Straße ins öffentliche Gut nichts an der vorhergehenden Beurteilung ändert und auch keinen Eigenverbrauch darstellt, da diese primär zur Verwertung der Grundstücke im Gewerbegebiet durch die Berufungswerberin diente. III.2. Leistungsaustausch…
…Bw. ist daher für die von ihr bezogenen Straßenbauleistungen zum Vorsteuerabzug in Höhe von 38.574,17 € berechtigt. Zu prüfen ist schließlich, ob die unentgeltliche Übertragung des Straßenbauwerks ins öffentliche Gut einen steuerpflichtigen Vorgang darstellt. Einer Lieferung gegen Entgelt wird gemäß § 3 Abs. 2…
…wurde erwogen: Die gegenständliche Ersatzleistung des Neumieters für den Vermögensschaden, den die Bw. durch die infolge der geplanten Bauführung zu gewärtigende Abtretung von Grund und Boden ins öffentliche Gut erleidet, unterliegt nicht der Einkommensbesteuerung. Denn Entgelte für die Verminderung der im Privatvermögen der Bw. befindlichen…
…Interesse der X-GmbH bzw. der Y-KG erfolgte Errichtung der gegenständlichen Zufahrtstraße (zuzüglich der sonstigen Einrichtungen) sind dem Unternehmen zuzuordnen und berechtigen zum Vorsteuerabzug. Zu prüfen ist schließlich, ob die unentgeltliche Übertragung des Straßenbauwerks ins öffentliche Gut einen steuerpflichtigen Vorgang darstellt. Gemäß § 3 Abs…
…der Entscheidung des UFS vom 30.5.2007, RV/0884-L/04, ist ausgeführt: "Es ist allerdings noch zu prüfen, ob die (unentgeltliche) Übertragung ins öffentliche Gut einen steuerpflichtigen Vorgang darstellt: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994 liegt ein Eigenverbrauch jedoch…
…ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten." In gegenständlichem Fall hat die Berufungswerberin weder die ins öffentliche Gut abzutretenden Teilflächen selbst erworben, noch eine Abtretung durch einen Dritten veranlasst oder eine Geldleistung für im Eigentum eines Dritten befindliche Grundflächen erbracht. Die Grundflächen befanden sich…
…Im Zuge dessen hätte die Gemeinde ein Gutachten beauftragen lassen, aus welchem eindeutig hervorgehe, dass es bei der erforderlichen Teilung zu unentgeltlichen Abtretungen ins öffentliche Gut kommen werde. In der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2012 sei die Öffnung der Aufschließungszone BW A1.3 und BW8…
…und nicht in der Übertragung dem öffentlichen Gebrauch dienender Verkehrsflächen an eine Gebietskörperschaft. Es wäre unternehmerisch nicht sinnvoll einen Kreisverkehr zu errichten und diesen, zu einem unter den Gestehungskosten liegenden Veräußerungspreis, weiterzugeben. Die Übertragung der entsprechenden Grundstücke ins öffentliche Gut war aufgrund der bestehenden Bestimmungen…
…Ein diesbezüglicher Vorsteuerabzug stehe daher ebenfalls zu. Der Abgabepflichtige habe auch zwecks verkehrsmäßiger Aufschließung der fraglichen Grundstücke Straßen und dazugehörige Vorrichtungen errichtet, die nach zehn Jahren ins öffentliche Gut übergehen. Diese Aufschließungen würden keine Leistungen an die Grundstückskäufer darstellen, da die Straßen auch von anderen…
…gemäß § 9 Abs. 4 Wiener Bauordnung die Kennzeichnung der ins öffentliche Gut abzutretenden Grundflächen enthalten. Gemäß § 17 Wiener Bauordnung seien die nach Maßgabe der Baulinien zu den Verkehrsflächen entfallenden Grundflächen satz- und lastenfrei ins öffentliche Gut zu übertragen. Dabei handle es sich (wie in § 57…
…einer Fläche von 78m² welche ins öffentliche Gut übertragen werden muss, geschenkt bekommen. Mit 10. November 2015 habe ich einen Gunderwerbsteuerbescheid in der Höhe von 6.079,50 € erhalten. Da darin die Gesamtfläche im Ausmaß von 1158m² (inkl. zukünftiges öffentliches Gut) sowie bereits einem…
…Gebäudeteil des Firmengeländes R.O.GmbH verboten wurde, und ein Gebäudeteil des Betriebes in einer Länge von 38 Metern abgerissen werden sollte. Auch mussten 12 Parkplätze ins öffentliche Gut verlegt werden. Die Durchführung dieses Flächenwidmungsplanes bedeutete lt. Schreiben an den Bürgermeister eine wirtschaftliche Gefährdung des…