…Erst mit dem Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 24. September 2004 erkannten die Bw., dass nach Ansicht des Finanzamtes offenbar ein Antrag nach § 22 Abs. 6 UStG nicht gestellt worden sei und hätten diesen mit Schreiben vom 21. Dezember 2004 nachgeholt. Außerdem sei der Umsatzsteuerbescheid mit Berufung…
…abweichende, nach außen auch nicht andeutungsweise zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (vgl. Ritz, BAO5, § 85 Tz 1). Von einem undeutlichen Inhalt des Schreibens kann nicht ausgegangen werden. Vielmehr lässt das Schreiben vom 23.6.2014 seinem Inhalt nach keinen Zweifel daran, dass…
…bezeichnen. Bei dieser Sachlage sei der Hinweis des Finanzamtes auf den Vorrang der Rechtsrichtigkeit gegenüber der Rechtsbeständigkeit und das Postulat der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Abgabepflichtigen für sich allein nicht geeignet, die Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde zu tragen. Überdies könne der vom Finanzamt vertretenen Ansicht, dass…
…ausgewiesen worden seien. Das Datum der Absolvierung sei auf dem Sammelzeugnis unter der Überschrift „ A101 Diplomstudium Rechtswissenschaften UG 2002 von 1.10.2016 bis 30.09.2017" ersichtlich. Auf der zweiten Seite des Schreibens vom 13.7.2018 von Univ.-Prof.Mag.Dr. Name-Prof…
…die Beantwortung des Ergänzungsersuchen, vorgelegt. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte und nicht das Gewollte (vgl. Ritz, BAO5, § 85 Rz 1 mit Judikaturhinweisen). Bei einem eindeutigen Inhalt ist eine davon abweichende, nach außen auch nicht andeutungsweise zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters…
…die auch auf Kapital gebucht hätten werden können. Es wurden die Bilanzstände abgestimmt und daraus sollen diese resultieren. Dies wurde auch im Schreiben des Hrn. ... (Bw) vom 30.4.2007 so dargelegt: "Die Korrekturbuchungen sind ein Resultat der berichtigten Buchhaltung und der Aufnahme einer ordentlichen…
…Oktober 2017 keine inhaltliche Unrichtigkeit hinsichtlich der Nichtgewährung der Hauptwohnsitzbefreiung erkennen lässt, ist nach Ansicht des Finanzamtes die Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 3. Mai 2018 als unbegründet abzuweisen .“ In den von der belangten Behörde zur Vorlage gebrachten Verwaltungsakten liegen nachstehende Urkunden ein: Mietvertrag vom…
…sonst Geschäftspartner des Bw. gewesen. Zum Vorwurf der nicht ausreichend gewürdigten Zeugenaussage von AM werde bemerkt, dass den Bw. bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht treffe. Demnach sei eine im Ausland wohnende Person zum Zwecke der Einvernahme stellig zu machen. Aus dem vorgelegten Schreiben gehe jedoch…
…Mai 2003). 1.17.) Spätestens seit 20. Dezember 1988 bis zum Erhalt des Schreibens des Bürgermeisters von G vom 14. März 2002 waren der Bw. und sein steuerlicher Vertreter der Ansicht, dass mit der Gemeinde im Jahr 1988 eine stille Gesellschaft und eine Gewinnbeteiligung vereinbart…
… 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957, wobei mit Zustellung des Schreibens der BH vom 9.8.2018 als abschließende Erledigung die Gebührenschuld entstanden ist. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im…
…kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (vgl. zuletzt etwa VwGH 29.7.2020, Ra 2020/13/0046, mwN). In dem am 25.5.2011 (und damit offenkundig nach Ablauf der Berufungsfrist, vgl. § 26 Abs. 2 ZustellG) beim Finanzamt FA eingebrachten Schreiben wurde beantragt, das Schreiben…
…den Verfahrensparteien steht außer Streit, dass die Leerstehungskosten für die Wohnung Top 12 des Jahres 2010 wegen der durchgeführten Sanierung und anschließenden Vermietung als Werbungskosten anzuerkennen sind. Das Schreiben der Hausverwaltung vom 5.03.2012 schließt den Bestand der Absicht des Bf. im Jahr 2012…
…September 2016, somit nach Ablauf der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist mittels E-Mail eingebracht worden. Der Bf. wurde Gelegenheit geboten, diesen Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens eine Stellungnahme abzugeben. Falls die Bf. einen Zustellmangel geltend mache, habe sie…
…anfallenden Finanzierungskosten veräußern zu können. Aus diesem Grund sei weiterhin die Beteiligung und die zugehörige Finanzierung als notwendiges Betriebsvermögen bilanziert worden. In der mündlichen Verhandlung haben die Verfahrensparteien die Berechnung der Verlustvorträge im Sinne des Schreibens des Unabhängigen Finanzsenates vom 7. Mai 2007 außer Streit…
…kontaktiert. Mit Schreiben vom 10. November 2004 nahm er dazu wie folgt Stellung: "Nach Durchsicht des Aktenvermerks, den wir anlässlich der Erstellung der ersten Umsatzsteuervoranmeldung erstellt haben, darf ich Ihnen wie folgt bestätigen: 1) Der untere Teil des Gebäudes wurde in unternehmerischer Absicht errichtet. Es…
…die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen. (Nur) Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens wäre die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (VwGH 2.9.2021, Ra 2018/04/0008 mwN). Es trifft gerade nicht zu, dass Inhalt des Schreibens vom 6.5.2022 eine…
…in gleicher Höhe festgesetzt werden. Der Gesetzgeber verlange somit eine form- und fristgebundene Erklärung des Steuerpflichtigen, aus der hervorgehe, dass dieser auf die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 22 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 verzichte. Das in Kopie vorgelegte Schreiben vom 21. April 2011 mit dem Betreff…
…Verwaltungsgerichtshof führt in einem Rechtssatz zu seinem Erkenntnis Zahl Ra 2021/16/0012, vom 30.07.2024 aus: "Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH sollte nach der Absicht des Gesetzgebers in Fällen, in denen der Unterhalt einer Person durch die Unterbringung in Anstaltspflege oder einem…
…ist ihm entgegenzuhalten, dass die Bank eine solche Änderung dem Inhalt des Schreibens vom 10. November 2008 zufolge lediglich in Aussicht stellt und damit nicht als vereinbart angesehen werden kann. Zudem werden in der im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Prognoserechnung die aufwandswirksam berücksichtigten Betriebskosten…
…Voranmeldungen bestanden hat, stellt das Schreiben vom 24. Juni 2008 keineVerfolgungshandlung im Sinne des § 29 Abs. 3 lit. a FinStrG dar. Dieses diente vielmehr dazu, zunächst zu ermitteln, ob in diesen Monaten Zahllasten angefallen sind; daraus ergibt sich aber keine Absicht der Finanzstrafbehörde, den Bf…