…dass - wie für die Gewährung des Vertreterpauschales gefordert - Anbahnung und Abschluss von Geschäften vorrangiges Ziel der Tätigkeit des Bw's in den Jahren 2003 bis 2005 gewesen waren. Die eigene Beratungstätigkeit in völlig untergeordnetem Ausmaß von maximal 2,5 % war im Sinne der zitierten Rechtsprechung…
…Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, um das Vertreterpauschale in Anspruch nehmen zu können, unmissverständlich ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. 28.6.2012, 2008/15/0231) sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und…
…S/09). Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Berufsbild des Vertreters entspricht; wenn Anbahnung und Abschluss von Geschäften nicht das vorrangige Ziel der Tätigkeit sind, kann nicht davon gesprochen werden (UFS 28.11.2011, RV/0230-G/10). Die Vertretertätigkeit muss ausschließlich ausgeübt werden; nur…
…das bedeutet aber nicht, dass bereits der Abschluss solcher Geschäfte für sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb begründet. Was den Hinweis auf das Unterhalten eines Büros und einer Organisation zur Durchführung von Geschäften betrifft, so handelt es sich dabei um das Büro und die Infrastruktur des (in…
…2012/15/0125; VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261). Danach sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben (vgl. VwGH 28.6.2012, 2008/15…
…Anbahnung und der Abschluß von Geschäften und die Kundenbetreuung als auch die für die konkreten Aufträge erforderlichen Tätigkeiten im Innendienst. Mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit muß dabei im Außendienst verbracht werden. Wichtig ist für die Tätigkeit als Vertreter, daß selbst Geschäftsabschlüsse getätigt werden…
…15% Innendiensttätigkeit betreffend Berichtswesen der Franchisepartner und der O Zentrale sowie Unterstützung der Geschäftsleitung. Die Abgabenbehörde I. Instanz vertrat die Rechtsmeinung, das Vertreterpauschale könne nicht gewährt werden, weil die Außendiensttätigkeit des Berufungswerbers nicht nur der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften sowie der Kundenbetreuung diene…
…von € 3.500,00/2005, € 4.105,00/2006 und € 341,28/2007 zuerkannt. Keine Folge gegeben wurde seinem Antrag auf Zuerkennung des Vertreterpauschales mit der Begründung, dass Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften…
• Inwieweit stehen die aufgelisteten Reisetage mit dem Abschluss von Geschäften für den Arbeitgeber im Zusammenhang? Die Geschäftsabschlüsse sind anhand von Kopien der entsprechenden Geschäftsunterlagen (Name und Adresse des Kunden und der dazugehörige Geschäftsauftrag) für jeden einzelnen Reisetag zu belegen. Sollte es sich bei den besuchten…
…die Wiedergabe von gesetzlichen Begriffen beschränken (= z.B. "ausschließlich als Vertreter beschäftigt" oder "zum Abschluss von Geschäften eingesetzt"), sondern hat eine detaillierte Beschreibung der von Ihnen arbeitsvertraglich konkret geschuldeten Tätigkeit, eine Beschreibung Ihrer Vertreterbefugnis, eine Beschreibung eines typischen Arbeitstages, die konkrete Branche/ Geschäftstätigkeit Ihre…
…seien und wie überprüft worden sei, ob diese Kontaktpersonen tatsächlich eine Funktion in den jeweiligen Gesellschaften innegehabt hätten bzw. ob sie zum Abschluss von Geschäften und zur Entgegennahmen von Bargeldbeträgen befugt gewesen seien, 3.4. wie überprüft worden sei, ob die tätig gewordenen Arbeiter bei…
…s [Anm. Bf.] remuneration. […]” Die Bf. besitzt selbst keinen Handlungsspielraum zum Abschluss von Geschäften. Die Bf. ist vertraglich verpflichtet, Geschäfte nur nach Genehmigung durch die Panama Gesellschaft abzuschließen. Die Panama Gesellschaft ist eine Offshore Gesellschaft, die in Panama lediglich registriert ist, aber weder Büros…
…Abschluss von Geschäften nicht statt. Dieser dient lediglich der Ein- und Auslieferung von Waren. Kaufmännische Tätigkeiten werden hier (mit Ausnahme der Aufzeichnung von Warenein- und -ausgängen) nicht verrichtet. Dies zugrunde gelegt, stellt die betriebliche Niederlassung des Unternehmens in K*, Deutschland, den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung…
…vertriebliche Aktivitäten des Wettbewerbs in den Regionen beobachten“, ist nach Auffassung des Bundesfinanzgerichts aber nicht davon auszugehen, dass der Bf. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum tatsächlich (beinahe) ausschließlich mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften inkl. Kundenbetreuung (= Vertretertätigkeiten) befasst war. Den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung…
…anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut sei und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübe. Die vom Bf. (im Streitjahr) ausgeübte Tätigkeit entspreche nicht den Grundmerkmalen (Selbstständigkeit, Geschäftsvermittlungs- und Geschäftsabschlusstätigkeit…
… 1 Abs. 1 HVertrG ist Handelsvertreter, wer von einem anderen (im HVertrG "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübt. Laut der…
…Vorliegens eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO. Jedenfalls könne die in Punkt 4 des Gesellschaftsvertrages ausgewiesene Klausel, wonach bei Abschluss von Geschäften, welche die A GmbH mit Verbindlichkeiten von über 10.000 Euro belaste, der Geschäftsführer die Zustimmung der…
…Vertreters gleichzusetzen ist. Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit (zB Kontrolltätigkeit oder Inkassotätigkeit). Wie aus…
…dem Jahre 2002 Überweisungen an den Bw. getätigt. Einer Gewerbeberechtigung für den Abschluss von Geschäften bedarf es nicht. Für die Berufungsbehörde ist daher nicht erkennbar, welches Hindernis einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Bw. und der WP/S ab 1998 entgegenstehen sollte. Mag. H.: Ich stelle fest…
…Da heiße es nämlich: "Unsere Verkäufer im Außendienst müssen ihre von der Organisation zugewiesenen Kunden betreuen." Eine vorrangig der Kundenbetreuung und nicht dem Abschluss von Geschäften dienende Beschäftigung berechtige nicht zur Inanspruchnahme des Vertreterpauschales. Daraufhin reichte der Berufungswerber einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung…