Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bf, vertreten durch Mag. Dr. Rudolf Rudari, Buchprüfer und Steuerberater, 6706 Bürs, Felderstraße 5, vom 2. Jänner 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. Dezember 2001 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung…
…von der Bf. per Finanz-Online 26.06.2020. 4.) Mittels streitgegenständlich bekämpften Bescheid vom 29.06.2020 wies die belangte Behörde den Antrag vom 26.06.2020 auf Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2014 zurück, da dieser nach Ablauf der fünfjährigen Frist des…
…Die Frist zur Stellung eines Antrages auf Erlass der Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK endete unter Anwendung der Verordnung (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1997 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine daher mit Ablauf des 13…
…3 BAO wird zwar der Lauf der Beschwerdefrist durch einen Fristverlängerungsantrag gehemmt, die Hemmung kann gemäß § 245 Abs. 4 zweiter Satz BAO jedoch nicht dazu führen, dass die Beschwerdefrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. Die steuerliche Vertretung…
…Aus § 302 Abs. 2 lit b (iVm Abs. 1) ergibt sich, dass der Antrag vor Ablauf eines Jahres ab Bekanntgabe (idR Zustellung) des aufzuhebenden Bescheides einzubringen ist. Die Antragfrist ist eine gesetzliche Frist. Sie ist daher dem § 110 Abs. 1 zufolge nicht verlängerbar (zB Ritz…
…erteilt hat. Der objektive Tatbestand der dem Bf zur Last gelegten Übertretung war mit dem fruchtlosen Verstreichen der Frist von zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung somit erfüllt. Daran vermag auch nichts zu ändern, dass die verlangte Auskunft nach Ablauf dieser Frist erteilt wurde …
…des § 293b oder des § 295a die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden. (3) Die Festsetzung hat zu erfolgen, 1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist, 2. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70…
…eine Antragstellung nach Ablauf der Frist im Gesetz nicht vorgesehen. Die belangte Behörde hat "bei inhaltlicher Auslegung den Antrag zu Gunsten des Bestraften als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 167 FinStrG zur Einbringung eines Antrages auf Verlängerung der Frist zur Erbringung gemeinnütziger…
…gestellt. Nachdem dieser Antrag nach Ablauf der Frist (bis 20. Mai 2025) eingebracht wurde, ist er als verspätet zurückzuweisen. Ein Antrag gemäß § 167 FinStrG auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einbringung eines Antrages zur Fristerstreckung zur Erbringung der gemeinnützigen Leistungen ist vom Parteienvertreter im Namen…
…Bei der A. handle es sich um eine vermögensverwaltende KG, deren Anteil im Zeitraum 01.04. - 31.12.2012 verkauft worden ist. Eine detaillierte Begründung werde nachgereicht. Mit Mängelbehebungsauftrag vom 26.09.2017 (zugestellt am 02.10.2017) wurde dem Bf. eine Frist bis zum…
…2) Vor Ablauf der Frist des Abs. 1 lit. b kann das Verwaltungsgericht über die Beschwerde weder mit Erkenntnis noch mit Beschluss absprechen, es sei denn, die Abgabenbehörde teilt mit, dass sie keine Aufhebung vornehmen wird. (3) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen…
…nach Ablauf der dafür festgesetzten Frist erfolgte, und daher im Sinne des Artikel 232 Abs.2 Buchstabe c Zollkodex (ZK), in Verbindung mit § 80 Abs.1 und 2 Zollrechts - Durchführungsgesetz (ZollR-DG), für die Partei die Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszinsen entstanden wäre. Der von…
…ausgesprochen hat, braucht die Zollbehörde jedoch vor Erlass eines Nacherhebungsbescheides keine Entscheidung darüber zu treffen, ob von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK abgesehen werden kann. Vielmehr sind die Einfuhrabgaben in der Frist des Art. 220 Abs. 1 ZK…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dieses Erkenntnis stützt sich insofern auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, als die bescheidmäßige Festsetzung einer Zwangsstrafe unzulässig ist, wenn der Anordnung der Behörde (gleichgültig, ob fristgerecht oder nach Ablauf der bestimmten Frist) vor…
… 85, Rz 1). Eine Ausdehnung dieser Erklärung auf das Kalenderjahr 2015 ("Berichtigung" vom 24.5.2016) war nach Ablauf der in § 22 Abs. 6 UStG 1994 genannten Frist nicht mehr zulässig. 4. Dem Finanzamt kann daher rechtlich nicht entgegengetreten werden, wenn es den vollen Vorsteuerabzug…
…14/2013, geht die Zuständigkeit zur Entscheidung erst dann auf das Verwaltungsgericht über, wenn die Frist (Abs. 2) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Indem das Finanzamt A, dessen Säumnis bekämpft wurde, am 12…
…Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig, da die im gegenständlichen Verfahren zu lösende Rechtsfrage, ob ein Säumnisbeschwerdeverfahren auch bei einem von der Abgabenbehörde verspätet (nach Ablauf der gemäß § 284 Abs. 2 BAO gesetzten Frist) erlassenen Bescheid einzustellen ist, bereits durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geklärt ist. …
…gemäß § 37 ist nur während eines Monats ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet unterbricht diese Frist nicht. Nach Ablauf eines Monats ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in…
…2) Vor Ablauf der Frist des Abs. 1 lit. b kann das Verwaltungsgericht über die Beschwerde weder mit Erkenntnis noch mit Beschluss absprechen, es sei denn, die Abgabenbehörde teilt mit, dass sie keine Aufhebung vornehmen wird. (3) Mit dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen…
…oder ob der Bescheid der Abgabenbehörde innerhalb der Frist des § 284 Abs. 2 BAO ergangen ist und die Abgabenbehörde zur Erlassung des Bescheides noch zuständig war (vgl. nochmals VwGH 16.12.2014, Ra 2014/16/0033). Das gegenständliche Säumnisbeschwerdeverfahren war nach Erlassung der o.a…