…Strafverfahren einzuleiten, insoweit die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit der Gerichte fällt. Die Abgrenzung zwischen gerichtlicher und finanzbehördlicher Zuständigkeit regelt § 53 Abs 1 FinStrG in der Form, dass bei vorsätzlich begangenen Finanzvergehen, bei denen der strafbestimmende Wertbetrag € 75.000.-übersteigt, das Gericht…
…die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung - ABBG genannten Voraussetzungen als Organ der Abgabenbehörde tätig werden (§ 2 Abs. 4 ABBG). Das Zollamt Österreich ist sowohl Abgabenbehörde als auch Finanzstrafbehörde. Zur Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde und dem Amt für Betrugsbekämpfung siehe VwGH…
…Anordnung dient der klaren Abgrenzung der Zuständigkeit des FA von jener des Bundesfinanzgerichtes. Eine konkurrierende Zuständigkeit wird im ersten Satz des § 300 Abs. 1 ausdrücklich ausgeschlossen. Die Entscheidungsfrist für das Verwaltungsgericht beginnt im Verfahren über Bescheidbeschwerden aber erst mit einer (rechtmäßigen) Vorlage der Beschwerde gem…
…weder abändern noch aufheben. Diese gesetzliche Anordnung dient der klaren Abgrenzung der Zuständigkeit des FA von jener des Bundesfinanzgerichtes. Eine konkurrierende Zuständigkeit wird im ersten Satz des § 300 Abs. 1 ausdrücklich ausgeschlossen. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 29.1.2015, Ro 2015/15/0001…
…die Schwierigkeit im Bereich der Abgrenzung der einzelnen Abfallarten und die anzustrebende Kosteneinsparung hingewiesen und dies als wesentlichen Grund für die Trennung der Zuständigkeit einerseits in den Bereich des damaligen BM für Umwelt für die Frage der Feststellung der Abfalleigenschaft und der daraus resultierenden Altlastenbeitragspflicht…
…die Schwierigkeit im Bereich der Abgrenzung der einzelnen Abfallarten und die anzustrebende Kosteneinsparung hingewiesen und dies als wesentlichen Grund für die Trennung der Zuständigkeit einerseits in den Bereich des damaligen BM für Umwelt für die Frage der Feststellung der Abfalleigenschaft und der daraus resultierenden Altlastenbeitragspflicht…
…die Zuständigkeit des Gerichtes fällt, so hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß Abs. 3 leg. cit. das Strafverfahren einzuleiten. Die Ahndung von Finanzvergehen fällt nach den Bestimmungen des FinStrG teils in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde, teils in die des Gerichtes. Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen…
…Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde hat nämlich das Gericht zu entscheiden (VwGH 26.1.1993, 92/14/0164, 17.2.1992, 92/15/0010). Damit steht gegen eine Unzuständigkeitserklärung des Spruchsenates keine Beschwerde zu. Zur Bestimmung des § 54 Abs. 1 FinStrG ist zunächst festzuhalten, dass die Abgrenzung…
…Gebrauch dient. Im Einzelfall kann die Abgrenzung zum selbständigen Bestandteil schwierig sein. Dies ist aber weiter nicht problematisch, weil es für die rechtliche Lage nicht entscheidend ist, ob selbständiger Bestandteil oder Zubehör vorliegt: Beide sind sonderrechtsfähig, folgen aber im Zweifel dem rechtlichen Schicksal der Hauptsache…
…dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Mit 1.1.2014 ging die Zuständigkeit zur Erledigung auf das Bundesfinanzgericht über. e) Ergänzendes Vorbringen des Beschwerdeführers vom 10. Oktober 2022 Mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 brachte der Beschwerdeführer einen ergänzenden Schriftsatz zur Beschwerde vom 29. März 2013 zum…
…Die davon einbehaltene Kapitalertragsteuer beträgt insgesamt 7.511,01 €. Der Beschwerdeführer nahm bei den endfälligen Termingeldern eine jahresweise Abgrenzung der am Ende der Laufzeit ausbezahlten Zinsen und Kapitalertragsteuern vor. Die Zustellung des angefochtenen Bescheides vom 6.8.2015 erfolgte am 22.9.2015 in…
…Dieser sei primär C zugeordnet worden. Zur eindeutigen Abgrenzung der Zuständigkeiten habe sich im September 2005 - mehr 2,5 Jahre nach dem Wechsel zwischen A und seinem Sohn C - die Notwendigkeit aufgetan, eine Entflechtung der Verantwortungen im Familienbetrieb zu erzielen und die Präsenz von A…
…betreffend Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem Finanzamt Graz-Stadt und einem anderen Finanzamt, zu dem eine örtliche Nahebeziehung eines ausländischen Unternehmers besteht, verwiesen werden. Da somit der vom Finanzamt in der angefochtenen Entscheidung angeführte Grund - mangels inländischer Betriebsstätte läge die sachliche Zuständigkeit beim Finanzamt Graz…
…Der Bw geht von einem gültigen Vertrag aus und dass das Fruchtgenussrecht auf die C übertragen wurde. Erst als Ergebnis dieser beiden Rechtsgeschäfte wird das Eigentum an den Geschäftsanteilen und das Fruchtgenussrecht an diesen in einer Person vereinigt." 2. Übergang der Zuständigkeit auf das BFG…
…Zuständigkeitsrechtes in Abgabensachen ab 1. Juli 2010 weder "unverzüglich noch ersatzlos" aufzuheben. 4.2 Rechtswirksame Bescheide MW. vertritt in seinem Schriftsatz vom 12. April 2012 (Stellungnahme zum Bedenkenvorhalt des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates vom 15. Februar 2012) die Ansicht, dass sowohl die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide der…
…sind, wobei die Merkmale Unternehmensinitiative und Unternehmensrisiko nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist somit nach den objektiven Grundsätzen der Verkehrsauffassung zu beurteilen, ob ein einheitlicher Betrieb vorliegt (Rz 411 EStR). Demnach gelten folgende Merkmale zur Abgrenzung der organisatorischen, wirtschaftlichen…
…wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar - d. h. ohne vorangegangenen Bescheid - in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Für die Abgrenzung der Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Maßnahmenbeschwerde in Zusammenhang mit einer…
…dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben;" Die sachliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ist gem. § 61 BAO geregelt. § 61 BAO enthält keine spezielle Regelung für Verkaufskommissionäre oder für Unternehmer, die die Differenzbesteuerung gem. § 24 UStG 1994 anwenden. Für den Begriff der Umsatzerlöse verweist § 61 BAO auf…
…wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar - d. h. ohne vorangegangenen Bescheid - in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Für die Abgrenzung der Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Maßnahmenbeschwerde in Zusammenhang mit einer…
…FinStrG, die für das Verfahren vor dem Gericht die Vorschriften der Strafprozessordnung ergänzen (gerichtlich strafbare Finanzvergehen). Die Vorschrift des § 53 FinStrG behandelt die Abgrenzung der gerichtlichen von der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit, wobei sich diese nach der Schwere des Deliktes (der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages) richtet: Gemäß …