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104 902 Treffer520 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

4.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO) Rz 537: § 212a Abs. 8 BAO hat die Entrichtung oder Tilgung ausgesetzter Abgaben vor Beendigung der Aussetzung zum Gegenstand. Rz 538: Allfällige Zahlungen, sonstige…

UFSK RV/0214-K/06Abgabenschuldigkeiten, Löschung, Aufhebung unter Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.11.2006

…Instanz aufgehoben. Begründung Gemäß § 235 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu…

UFSK RV/0452-K/02Haftung eines Geschäftsführers für uneinbringlich gewordene Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.09.2005

…selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 28.8.2001 den Bw. zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten in Höhe von ATS 1,376.643,30 heran. In der Begründung führte das Finanzamt unter Hinweis auf die geltende Rechtslage und Rechtssprechung aus, dass der…

UFSK RV/0390-K/05Uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten, Geschäftsführer, Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.02.2007

…€ 11.488,19 eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. wurde mit Haftungsbescheid vom 15. Juli 2005 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten iHv. € 22.906,08 der Firma K.K. GmbH & Co KG herangezogen. Begründend führte das Finanzamt…

BFG RV/7106022/2019Geschäftsführerhaftung Abgabenschuldigkeiten wurden erst nah Beendigung der Geschäftsführertätigkeit fällig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.04.2020

…Geschäftsführer der Firma F GmbH (Firma), für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 36.154,49 Euro (Umsatzsteuer 2011 in Höhe von € 17.637,27 und Umsatzsteuer 2012 in Höhe von € 18.517,22 zur Haftung herangezogen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß …

BFG RV/7101950/2016Nachsicht: Abgabenschuldigkeiten sind uneinbringlich, der Abgabenpflichtige befürchtet eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2016

… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…

UFSG RV/0525-G/07Können Abgabenschuldigkeiten einer GmbH (vorwiegend Mindestkörperschaftsteuervorauszahlungen) aus Gründen der Erkrankung des Geschäftsführers und zum Ausgleich eines negativen Eigenkapitals nachgesehen werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in …

BFG RV/5100530/2022Tilgung der Abgabenschuldigkeit durch anderen Haftungspflichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***USt*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. April 2022 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2022, Steuernummer ***StNr*** zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…

BFG RV/7101079/2022Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2023

…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Antrag Am 20.10.2021 langte über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich (belangte Behörde) folgender Antrag auf Nachsicht ein: "Betrifft: ST Nr: ***BF1StNr1*** -***BF1*** -Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren! Namens und im Auftrag meiner Mandantin…

BFG RV/3100061/2020Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2020

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…

BFG RV/3100062/2020Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2020

…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…

BFG RV/7103069/2012Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten bei vermögensloser Verlassenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2018

…die Beschwerde vom 9. Oktober 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 14. September 2012 betreffend Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist…

BFG RV/5101058/2012Zeitgerechte Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten innerhalb der letzten sechs Monate
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2015

…da die Säumnis nicht mehr als fünf Tage betrage und die Beschwerdeführerin in den letzten sechs Monaten sämtliche Abgabenschuldigkeiten termingerecht entrichtet habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9.7.2012 wies das Finanzamt diese Berufung unter Hinweis auf die oben dargestellte verspätete Entrichtung eines Teiles der Umsatzsteuer…

UFSF RV/0249-F/11Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2013

…99/16/0086). Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im…

UFSF RV/0363-F/09Nachsicht bereits entrichteter Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2011

…Juli 2009 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, im vorliegenden Fall sei eine Verschleuderung von Vermögen zur Abstattung der gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten deshalb nicht notwendig gewesen, weil diese Verbindlichkeiten durch die aus den Einkommens- und Umsatzsteuerveranlagungen für das Jahr 2007 resultierenden Abgabengutschriften abgedeckt werden konnten…

UFSF RV/0351-F/08Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten im Zusammenhang mit einem außergerichtlichen Schulderlass
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…99/16/0086). Nach § 236 Abs. 2 BAO findet der erste Satz dieser Vorschrift auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In einem solchen Fall ist kein strengerer Maßstab als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgaben anzulegen. Aufgabe des Antragstellers auf Erteilung der Nachsicht im…

UFSF RV/0426-F/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…aus dem Abgabenkonto sei zu ersehen, dass die nachzusehenden Abgabenschuldigkeiten (Einkommensteuernachzahlung für das Jahr 2008 in Höhe von 299,37 € die Einkommensteuervorauszahlung für April bis Mai 2009 in Höhe von 800,00 €, insgesamt somit ein Betrages von 1.099,37 €) durch Zahlungen…

UFSF RV/0359-F/09Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

…Eingabe vom 11. März 2009 brachte die Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw.) beim Finanzamt ein Ansuchen um Nachsicht ein. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Höhe ihrer Abgabenschuldigkeiten (gegenwärtig 16.404,81 €) sei der Bw. unbegreiflich. Die Bw. sei im September…

UFSK RV/0249-K/07Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.12.2009

…den Bescheid des E. D., vertreten durch Mag. E.N., vom 7. Dezember 2006 betreffend Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 BAO nach der am 29. Oktober 2009 in Wien, Vordere Zollamtsstrasse 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…

UFSI RV/0785-I/07Antrag auf Nachsicht einer Abgabenschuldigkeit gemäß § 236 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…Innsbruckerstraße 8, vom 2. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 25. Oktober 2007 betreffend des Antrages auf Nachsicht einer Abgabenschuldigkeit gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 4. Juni…