IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. April 2023 betreffend Rückzahlungsantrag vom 30. März 2023, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…30.6.2021 begehrte der Bf. die Auszahlung des Abgabenguthabens aus der Veranlagung der Einkommensteuer auf ein näher bezeichnetes Bankkonto. Im angefochtenen Bescheid wurde der Antrag vom 30.6.2021 auf Rückzahlung eines Guthabens abgewiesen und in seiner Begründung ausgeführt, das Guthaben sei mit Konkursforderungen…
…dargestellt werde. 3. Finanzamtsguthaben auf Steuernummer N-1 laut FinanzOnline-Auszug vom 26.07.2017: Nach Einbuchung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung betreffend die Umsatzsteuer 2015 vom 31.05.2017 habe ein Abgabenguthaben von € 777.238,14 bestanden. 4. Überrechnungsantrag vom 06.06…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gerda Pramhas in der Beschwerdesache AB, St.Nr. 000/0000, Adresse, über die Beschwerde vom 21.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 25.10.2018 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages…
…sich durch die Pfändung "höhere Sicherheit verschafft als den Betrag laut Sicherstellungsauftrag", beziehen sich wohl darauf, dass das Finanzamt auf der Grundlage des Sicherstellungsauftrages vom 3.5.2011 nicht nur das gegenständliche Abgabenguthaben, sondern darüber hinaus auch Forderungen der Bw. gegenüber anderen Drittschuldnern gepfändet hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Ernst Lehenbauer, 4470 Enns, Hauptplatz 21, vom 10. März 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 10. Februar 2010, Zl. 111, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages (§ 239 BAO) entschieden: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Ernst Lehenbauer, Rechtsanwalt, 4470 Enns, Hauptplatz 21, vom 28. Mai 2010 gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Linz, vertreten durch Amtsdirektor Rudolf Bayer, vom 10. Mai 2010…
…13. August 2007 pfändete das Finanzamt XYZ das auf dem Abgabenkonto der Bw. beim Finanzamt XYZ zu StNr. 123/4567 ausgewiesene Abgabenguthaben mit Betrag von 44.156,38 € durch Erlassung eines Zahlungsverbotes an das Finanzamt XYZ. Gleichzeitig wurde der Bw. mit Verfügungsverbot vom 13…
…Bestreitung seines Lebensunterhaltes, weshalb er auf die finanzielle Unterstützung durch Verwandte angewiesen sei. Da sich der Bw. diesen gegenüber verpflichtet habe, mit seinem Abgabenguthaben einen Teil der geliehenen Geldbeträge zurückzuzahlen, werde die Rückzahlung des Guthabens an den Bw. beantragt. Mit Ausfertigungsdatum 11. 5. 2007 erließ…
…das Finanzamt Innsbruck das auf dem Abgabenkonto der Bw. beim Finanzamt Kufstein Schwaz zu St. Nr. xxx/xxxx ausgewiesene Abgabenguthaben im Betrag von 12.124,55 € durch Erlassung eines Zahlungsverbotes an das Finanzamt Kufstein Schwaz. Gleichzeitig wurde der Bw. mit Verfügungsverbot vom 15. 1…
…10. 2006 pfändete das Finanzamt das auf dem Abgabenkonto der Bw. ausgewiesene Abgabenguthaben (109,15 €) durch Erlassung eines Zahlungsverbotes an die Republik Österreich (Zweitverbot). Mit weiterem Bescheid vom gleichen Tag wurde der Bw. jede Verfügung über die gepfändete Forderung sowie die Einziehung der Forderung…
…sei. Danach dürfe nur mit Forderungen aufgerechnet werden, die bis zur Konkurseröffnung entstanden und zu diesem Zeitpunkt aufrechenbar gewesen seien. Da das Abgabenguthaben erst nach der Konkurseröffnung entstanden sei, sei die Aufrechnung mit einer Konkursforderung unzulässig. Die Vorgangsweise des Finanzamtes widerspreche der Intention des Schuldenregulierungsverfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt ***RA***, als Erwachsenenvertreter, über die Beschwerde vom 12. August 2025, eingelangt am 13. August 2025, gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. Juli 2025 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Weinhandl & Partner Steuerberatungs KG, Kettenbrückengasse 9, 1052 Wien, über die Beschwerde vom 23. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A., vertreten durch Austria Treuhand Holding Steuerberatungs GmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür 4a, 1060 Wien, über die Beschwerden vom 02.03.2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat im Beisein der Schriftführerin S. in der Beschwerdesache Bf., A., vertreten durch Austria Treuhand Holding Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 1c/4a, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 23.12.2015 gegen den Bescheid der belangten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Kreissler & Pichler & Walter Rechtsanwälte GmbH, Rechtsanwaltskanzlei, 8940 Liezen, Rathausplatz 4, vom 28. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 13. April 2005 betreffend Rückzahlung (§§ 239, 240, 241 BAO) 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. Mai 2004 gegen den Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 27. April 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Bezirksgerichtes…
…sind. Rückzahlungsanträge gemäß § 239 Abs. 1 BAO unterliegen der Entscheidungspflicht im Sinne des § 311 Abs. 1 BAO. Anträge auf Rückzahlung (Überrechnung) von Abgabenguthaben, können, solange ihnen nicht entsprochen wurde, zurückgenommen werden. Die Rückziehung eines Rückzahlungs-/Überrechnungsantrages kann auch dadurch konkludent erfolgen, dass der Abgabepflichtige ein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Dr. HF, X, Adresse, vertreten durch Fromherz Glawitsch Neumüller, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Graben 9, vom 12. Juni 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 26. Mai 2008 betreffend Anspruchszinsen 2005 und 2006 (§ 205…