…VwGH 24.9.1986, 84/13/0214); es kommt nicht darauf an, welches Jahr die Ausgabe wirtschaftlich betrifft. Auf Grund der obigen Rechtsausführungen ist bezüglich der in Rede stehenden Werbungskosten das Abflussprinzip des § 19 EStG 1988 anzuwenden; es handelt sich um die Zurechnungsvorschrift, die anordnet…
…Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, 19. Lfg., § 34 Tz 13). Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind nach dem Abflussprinzip (§ 19 Abs 2 EStG) für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, Stand 1.9.2013, …
…Zufluss des Rehabilitationsgeldes und damit die Besteuerung in den Jahren 2019 bis 2020 aufrecht. Rückzahlungen von Einnahmen in den Folgejahren seien Änderungen, die den einmal erfolgten Zufluss nicht mehr rückgängig machen könnten. Da die Rehabilitationsgelder dem Zu- und Abflussprinzip unterlägen, ergebe sich aus § 16 Abs…
4. Die Beschwerde vom 22. April 2021 gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für die Jahre 2019 und 2020 ist als unbegründet abzuweisen. V. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie…
…Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, 19. Lfg., § 34 Tz 13). Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind nach dem Abflussprinzip (§ 19 Abs 2 EStG) für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, Stand 1.9.2013, …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr., vertreten durch Mag. Oliver Lindermaier, Roman-Felleis-G. 10/Haus 3, 1210 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 30.11.2010, betreffend…
…dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Gemäß Abs. 2 leg cit sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung ist daher…
… 19 Abs. 2 EStG 1988 sind vorbehaltlich der Vorschriften über die Gewinnermittlung Ausgaben (Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben) grundsätzlich für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (sog. Abflussprinzip). Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für alle einkommensteuerlich relevanten Ausgaben, d. h. sowohl für Betriebsausgaben/Werbungskosten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerde vom 9. April 2020 des Beschwerdeführers ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 3. April 2020 betreffend Einkommensteuer 2019 zu Recht: I) Der…
…wurde dazu ausgeführt, dass entsprechend dem im § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 statuierten Abflussprinzip nur die im Kalenderjahr 2014 geleisteten Ausgaben zu berücksichtigen seien. In der Bescheidbeschwerde (Schreiben vom 8. Juni 2015) führte der Abgabepflichtige unter Bezugnahme auf die Einkommenssteuerrichtlinien, Rz 822, aus…
…2 1. Satz EStG 1988 sind vorbehaltlich der Vorschriften über die Gewinnermittlung Ausgaben (Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Ausgaben) grundsätzlich für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (sog. Abflussprinzip). Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für alle einkommensteuerlich relevanten Ausgaben, d. h. sowohl für Betriebsausgaben/Werbungskosten…
…des § 4 Abs. 3 EStG 1988 mittels Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben hatte folglich nach dem in § 19 EStG 1988 geregelten Zu- und Abflussprinzip zu erfolgen. Nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem…
…Wie § 19 Abs. 2 EStG 1988 idgF entnommen werden kann, müssen Ausgaben für das Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie geleistet worden sind (sog. Abflussprinzip). D.h., es kommt darauf an, wann die Ausgaben geleistet worden sind und nicht darauf, wann die Leistungen erbracht wurden…
…Abbuchungen laut vorgelegter Abrechnungsbelege Dezember 2009 bis Feber 2010 - dies hat zur Folge, dass aufgrund des Abflussprinzips lediglich der Abrechnungsbeleg betreffend Dezember 2009 bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2009 Berücksichtigung finden kann. Hiebei werden die am Abrechnungsbeleg ausgewiesenen € 468,75 berücksichtigt. Sonstige Wohnkosten…
…1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Das damit zum Ausdruck gebrachte Abflussprinzip ist auch für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung von entscheidender Bedeutung. Demnach ist die außergewöhnliche Belastung dann steuerwirksam, wenn sie nach der zitierten Bestimmung als…
…Zeitspanne - ausgeschieden sind, weshalb - da der Tatbestand des Abfließens bereits verwirklicht ist - spätere Änderungen die Tatsache des einmal erfolgten Abfließens nicht mehr rückgängig machen können. Die steuerliche Berücksichtigung der getätigten Ausgaben (als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) entsprechend dem Abflussprinzip erfährt somit durch Erstattung bzw. Rückzahlungen keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache c, vertreten durch Mag. Reinhard Kerber, Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberater, 6971 Hard , Hofsteigstraße 11, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2012 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 04.06.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Sonderausgaben sind grundsätzlich im Jahr der Bezahlung zu Berücksichtigen (Abflussprinzip) Da laut aktenkundigen Unterlagen die streitgegenständliche Fotovoltaikanlage jedenfalls nicht im Berufungsjahr 2004 bezahlt wurde (sondern bereits im Jahr 2002 und 2003), ist eine Berücksichtigung dieser…
…folgen. 3. Höhe der Kirchensteuer Nach § 18 Abs. 1 Z 5 EStG sind Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften ab der Veranlagung 2012 höchstens mit € 400,00 absetzbar. Für derartige Ausgaben gilt das Abflussprinzip (§ 19 Abs. 2 EStG), dh. die Ausgaben sind für…