…einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen (VwGH 28.5.1986, 85/13/0045). Da die bisherigen Bewerbungen negativ entschieden worden seien und auch noch der Theorielehrgang zur Erlangung der Kopilotenberechtigung (ATPL-Kurs) fehle, sei es…
…über den erfolgreich abgelegten Eignungstest am 25. Jänner 2020 • Ausbildungsvertrag mit der ***9*** (kurz: ***10***) vom 6. Mai 2020 zum Linienpiloten im Rahmen eines ATPL integrated courses • Schulbestätigung der ***10*** vom 20. Juli 2020 über den Ausbildungsbeginn mit 20. Juli 2020 Das Finanzamt wies den…
…meinem Fall eindeutig der Ausbildungsweg zum Verkehrsflugzeugführer vor. Nach der PPL (private pilote license) habe ich die unten stehenden weiteren Schritte eingeleitet und stehe kurz vor dem Abschluss der "Airline Transport Pilot License" (ATPL): … AFZ (Allgemeines Sprechfunkzeugnis, Voraussetzung für Verkehrsflugzeugführer/IFR instrument flight rules…
…die er im Wesentlichen 2011 abschloss. Er erlangte durch die Absolvierung dieser Ausbildungsmaßnahmen die Privatpilotenlizenz (PPL-JAR), die Sichtflugausbildung (VFR) die Linienpilotenlizenz (ATPL), die Berechtigung zum Instrumentalflug (IFR) für ein- und zweimotorige Flugzeuge, sowie auch die Lizenz zum Fliegen eines Hubschraubers (Schreiben des Bf vom…
…seine Ausbildung am Markt zu verwerten und Einnahmen zu erzielen, spreche für eine betriebliche Veranlassung. Der Bf habe den Privatpilotenschein (PPL - JAR); die Linienpilotenlizenz (ATPL Theorie Punitz); die IFR (Instrumentalflugausbildung), den VFR und IFR (Sichtflug und Instrumentenflugausbildung) für zweimotorige Flugzeuge. Beilage A der undatierten Stellungnahme…
…und unterliege somit nicht allfälligen Gebühren nach dem Gebührengesetz. Der Bf führt weiter aus, ihm sei am g der Linienpilotenschein ATPL(A) ausgestellt und bis h für gültig erklärt worden. Eine vorhandene gültige Befugnis könne weder nochmals oder sogar mehrmals erteilt und schon gar nicht…
…daher in der Linienpilotenausbildung bei der Z in K nach JAR-FCL Standard. Nach Abschluss dieser Ausbildung sei der Bf. Berufspilot mit dem Theorieerweiterungsteil ATPL. Diese Ausbildung berechtige ihn zur beruflichen Ausübung der Tätigkeit als Linienpilot für Mehr- und Einzelpiloten zugelassene Luftfahrzeuge und sei die…
…| € 58.547,14 Dieser Aufstellung schloss der Bw. zwei Rechnungen vom 3. März 2008 der F. GesmbH (in der Folge Flugschule bezüglich ATPL "ab initio" Ausbildung lt. gesonderter Vereinbarung 1/2 und lt. gesonderter Vereinbarung 2/2) samt Einzahlungsbestätigungen vom 20. März 2008…
…das Pilotieren von mehrmotorigen Flugzeugen. Im Linienverkehr dürfen nur mehrmotorige Flugzeuge eingesetzt werden. | Linienpilotenlizenz (ATPL) | Die Prüfung zum Linienpiloten ist eine theoretische Prüfung zur Erlangung der Berechtigung zur Ausübung des Berufes des Linienpiloten. Nach den glaubwürdigen Aussagen des Bw. hat dieser bis dato…
…in einer Größenordnung, die einen solchen Umstieg wirtschaftlich interessant und erstrebenswert erscheinen lassen. Es steht außer Zweifel, dass die Ausbildung zur Erlangung der ATPL(A) auf die Führung von Verkehrsflugzeugen abzielt. Diese Tätigkeit ist soweit von einer als Hobby betriebenen Fliegerei entfernt, dass die dafür…
…Voraussetzung, mit der Ausbildung zur Berufspiloten- (Commercial Pilot Licence CPL), begleitet von Instrumentenflug- (Instrument Flight Rules Rating IFR), Mehrmotor- (Multi Engine Rating ME) und Linienpilotenlizenz (Airliner Transport Pilot Licence ATPL), fortzusetzen. Die Lernziele des jeweiligen Abschnittes sind von Beginn an aufbauend und daher zwingend. Der…
…Der Linienpilotenschein (ATPL; Airline Transport Pilot Licence) berechtige zum Führen von Flugzeugen entsprechend der eingetragenen Typen im Rahmen von Linienflugunternehmungen. Ab einer Gewichtsklasse von 5.700 kg Abflugsgewicht sei der Erwerb eines Linienpilotenscheines zwingend erforderlich. Voraussetzung für die Erlangung der ATPL sei neben der theoretischen…
…00 CHF beigelegt. In der Rechnung vom 18. Juli 2000 ist als Text angeführt: "Für die Teilnahme am ATPL1/3 Airline Transport Pilots Course vom 31.7.2000 - 30.11.2000 erlauben wir uns, Ihnen die Kursgebühr wie folgt in Rechnung zu stellen ...". Die Rechnung…
…Woche Unterricht und 8 Stunden pro Woche nahmen Hausaufgaben und Vorbereitung in Anspruch (siehe Niederschrift über die Vorsprache der Beschwerdeführerin vom 18.11.2024 und die von ihr vorgelegten Unterlagen). Die Ausbildungssprache für das ATPL-Programm an der European Flight Academy in Deutschland ist Englisch…
…als Unternehmensberater lasse sich mit der Tätigkeit als Pilot gut verbinden, weil dadurch die Suche nach geeigneten Immobilienstandorten deutlich erleichtert werde. Der Bf habe den Pilotenschein (PPL - JAR); die Linienpilotenlizenz (ATPL Theorie Lehrer1); die IFR (Instrumentalflugausbildung), den VFR und IFR (Sichtflug und Instrumentenflugausbildung) für zweimotorige…
…€ + 20% USt …….lt. ER vom 2.3.2009 (Lehrer1, Theoriekurs ATPL, dh Kurs für die ………………………………….Linienpilotenlizenz) 390 € + 0% USt…………..Lehrer2, 3 Schulungen 1.930…
…als Unternehmensberater lasse sich mit der Tätigkeit als Pilot gut verbinden, weil dadurch die Suche nach geeigneten Immobilienstandorten deutlich erleichtert werde. Der Bf habe den Privatpilotenschein (PPL - JAR); die Linienpilotenlizenz (ATPL Theorie KTT); die IFR (Instrumentalflugausbildung), den VFR und IFR (Sichtflug und Instrumentenflugausbildung) für zweimotorige…
…Zweckmäßigkeitsgründen zulässig (JAR-FCL 1.025, Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen)..." "In der Anlage 1 zur Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 (ZLPV 2006) wird die Berufspilotenlizenz definiert in: JAR-FCL 1.001 Die Lizenzen Berufspilotenlizenz (CPL) und Linienpilotenlizenz (ATPL) sind solche, die eine fliegerische Tätigkeit im gewerblichen…
…Unterlagen übersandt: Kopien zweier Protokolle von Befähigungsüberprüfungen Kopie der am 25.8.2008 neu ausgestellten Lizenz Kopie der am 27.8.2008 dafür ausgestellten Rechnung Kopie des JAA-Formulars "Application and Report Form" 1) Stellungnahme zum vorliegenden Rückerstattungsantrag Der beigelegten standartmäßigen Rechnungskopie sei zu entnehmen…
…und unterliege somit nicht allfälligen Gebühren nach dem Gebührengesetz. Der Bf führt weiter aus, ihm sei am xy der Linienpilotenschein ATPL(A) ausgestellt und bis yz für gültig erklärt worden. Eine vorhandene gültige Befugnis könne weder nochmals oder sogar mehrmals erteilt und schon gar nicht…