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UP-6000Einleitung
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-6100 (Arbeitsrichtlinie Mexiko) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

UP-60001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung 1.2. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff a)"Herstellen" jede Be- oder Verarbeitung einschließlich Zusammenbau oder besondere Vorgänge…

UP-60003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-60005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung durch bilaterale Kumulierung. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2. entnommen werden. 5…

UP-60005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der jeweiligen Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend…

UP-60006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-60007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die in der EU oder in Mexiko bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen im Sinne dieses Anhangs verwendet worden sind, für die ein Ursprungsnachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der EU…

UP-60008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung…

UP-60008.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

8.8. Ermächtigter Ausführer Die Zollbehörden oder die zuständigen Regierungsbehörden des Ausfuhrlandes können einen Ausführer (im Folgenden ,ermächtigter Ausführer' genannt), der häufig unter das Abkommen fallende Erzeugnisse ausführt, dazu ermächtigen, ohne Rücksicht auf den Wert dieser Erzeugnisse Erklärungen auf der Rechnung auszufertigen. Nähere Informationen über…

UP-60009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der EU und die zuständige Regierungsbehörde Mexikos übermitteln einander über die EU-Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 verwenden, und teilen…

UP-600010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in Mexiko erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des…

UP-600011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Anhanges III (Ursprungsprotokoll) Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen des Anhangs zu ändern. 11.2. Erläuterungen Die Vertragsparteien vereinbaren im Sonderausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich und Ursprungsregeln "Erläuterungen" zur Auslegung, Durchführung und Anwendung des Ursprungsprotokolls. 11.3. Übergangsbestimmung…

UP-600012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Abkommen und Beschlüsse Beschluss Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23. März 2000 - Gemeinsame Erklärungen, ABl. Nr. L 157 vom 30.06.2000 S. 10 Beschluss 2003/98/EG, Beschluss Nr. 5/2002 des Gemischten Rates Europäische Union…

UP-6000Anhang 1 Abkommen EU-Mexiko Anhang III
geltende FassungRichtlinien30.10.2014

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EAS 1237Verwertungstatbestand bei Personalentsendungen in Auslandsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 60/2-IV/4/9816.03.1998

Nach Auffassung des BM für Finanzen kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er eine restriktive Auslegung des Umfanges der beschränkten Steuerpflicht wünscht. Denn dies birgt die Gefahr in sich, dass dann, wenn Doppelbesteuerungsabkommen Besteuerungsrechte der Republik Österreich übertragen, unerwünschte internationale Doppelnichtbesteuerungen eintreten können. Würde…

EAS 2442Seminaristische Vortragstätigkeit im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 60/1-IV/4/0416.04.2004

Haben sich ein Österreicher, ein Deutscher und ein Amerikaner zu einer Vortrags-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossen, die freiberufliche Seminare in ganz Österreich abhält, wobei die Räumlichkeiten hierfür von verschiedenen Gastwirten und Gemeinden teils entgeltlich, teils unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, und wird in der Erklärung der…

EAS 1563Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen bei vierjähriger Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 60/1-IV/4/9922.11.1999

Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…

EAS 1931Fiktivsteueranrechnung auf die Stiftungs-Zwischensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 60/4-IV/4/0121.09.2001

Die gemäß § 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Zwischensteuer ist keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies…

EAS 2307Thailändische Entgelte für Computersoftware
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 606/2-IV/4/0330.06.2003

Hat ein österreichisches Softwareunternehmen für einen thailändischen Kunden Computersoftware ausschließlich für dessen Eigenbedarf entwickelt, dann stellt das dafür geleistete Entgelt keine Lizenzgebühr, sondern eine Abgeltung der erbrachten Dienstleistung dar; und zwar auch dann, wenn Teile dieser Arbeiten in Lohnarbeit an thailändische Programmierer weitergegeben wurden. Nur…

EAS 2227Grenzgängereigenschaft eines österreichischen Musiklehrers mit drei Wochenstunden in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 609/1-IV/4/0311.02.2003

Erhält ein österreichischer Musiklehrer die Möglichkeit, wöchentlich drei Stunden Musikunterricht an einer St. Gallener Schule zu erteilen, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgänger nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen…