…3). In den Vorjahren hebe sich sein Jahreseinkommen in ähnlicher Höhe bewegt (rd. Euro 30 Mio.). Zwei Verhältniszahlen sollten verdeutlichen, dass sich besagtes Hochzeitsgeschenk auf das Vermögen des GESCHENKGEBER weniger stark auswirke als ein übliches Gelegenheitsgeschenk (§ 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG) bei einem Durchschnittsbürger…
…Ersparte darstellt, dann steht unter Hinweis auf die Lebensverhältnisse der Zuwendenden außer Zweifel, dass die Gewährung eines zinslosen Darlehens über 12 Jahre hindurch mit einem (reinen) Zinsverlust von insgesamt über 420.000 S das Ausmaß eines übliches Gelegenheitsgeschenkes an einen Neffen bei weitem übersteigt. Weiters…
…dass dieser der Zuwendung auch bedurfte. Weihnachtsgeschenke in Höhe von ATS 60.000.- stellen keine üblichen Gelegenheitsgeschenke dar und wurden daher in die Bemessungsgrundlage einbezogen." In den gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen bringt der Bw vor: "1. Der Bescheid nimmt sämtliche Zuwendungen meiner Eltern an…
…15. April: PC (gemeiner Wert: 900 €) zum Geburtstag der Tochter, 10. Mai: Gemälde (gemeiner Wert: 19.500 €), 20. Oktober: Bargeld (3.000 €). Der Wert des üblichen Gelegenheitsgeschenkes (900 €) ist für die Zusammenrechnung nicht bedeutsam. Die Betragsgrenze des § 121a Abs. 2 lit…
üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 21 Anm 4.8 b). Auch der Umstand, dass der Erblasser Pflegegeld bezogen hat, weist nicht darauf hin…
…geleistet wurde. Diese Behauptung ist insofern glaubhaft, da zwischen Lebensgefährten derartige Leistungen üblicherweise nicht abgegolten werden. Naturalleistungen wie Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und übliche Gelegenheitsgeschenke stehen dem Anspruch auf Ausscheidung iSd. § 21 ErbStG nicht entgegen (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG4 (2001) § 21 Anm 4.8 b). Auch…
…b UStG 1994), Hausrat (§ 15 Abs. 1 Z 1 lit. a ErbStG), übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 15 Abs. 1 Z 11 ErbStG), gemeinnützig (§ 35 BAO). 2.2 Haftung Der Grundsatz von Treu und Glauben ist unter anderem bei der Ermessensübung für die Inanspruchnahme persönlich Haftender bedeutsam. Haftungsinanspruchnahmen…
…daher ausreichend, wenn entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer die Schenkung anzeigen, unter der Voraussetzung, dass einer der beiden zum Zeitpunkt des Erwerbes einen Wohnsitz im Inland hatte. Eine Befreiung im Sinne eines üblichen Gelegenheitsgeschenkes scheidet bei dieser Größenordnung aus. 15. Zurücknahme von Anbringen (§§ 256…
…Werte all dieser Erwerbe € 15.000 nicht übersteigt. Nach Überschreiten der Freigrenzen müssen auch alle weiteren Zuwendungen innerhalb des Beobachtungszeitraums an dieselbe Person angezeigt werden. Eine Ausnahme davon besteht jedoch - neben den von vornherein nicht meldepflichtigen Grundstücksschenkungen - für übliche Gelegenheitsgeschenke (Geschenke für Weihnachten, Geburtstag…
…Aktenzeichen EWAZ*** 0 € 64.315, 44. Der Übernehmer erklärt, von den Übergebern innerhalb der letzten zehn Jahre mit Ausnahme der üblichen Gelegenheitsgeschenke ansonsten keinerlei Geschenke erhalten zu haben. DREIZEHNTENS AUFLÖSENDE BEDINGUNG Sollte durch ein gerichtliches Urteil, wobei der Antrag eines Übergeberteiles genügt, festgestellt werden…
…Art der Aufwendungen spreche gegen ihre Beurteilung als Entgelt für eine dem Betrieb gegenüber erbrachte Leistung. Es handle sich vielmehr um Aufwendungen, wie sei ihrer Art nach in durchaus üblicher Weise von Dienstnehmern, vor allem von solchen, die in höherer oder leitender Position tätig sind…
…Dass die Berufungswerberin über 10 Jahre hindurch monatlich gleich hohe Überstundenleistungen erbracht haben soll, entspricht auch nicht den üblichen Gepflogenheiten und wird als Schutzbehauptung gewertet. Vor allem die zum Baugewerbe gehörende Installationsbranche unterliegt sehr stark saisonalen Schwankungen und ist ein derartig regelmäßiges Anfallen von Überstunden…
…Gelegenheitsgeschenke Rz 4025: Bloße Annehmlichkeiten bzw. Aufmerksamkeiten (z.B. Blumenstrauß zum Geburtstag) stellen keine Einnahmen dar, da solche im Allgemeinen als nicht mehr messbar empfunden werden. Ebenso sind Gelegenheitsgeschenke zu beurteilen, soweit sie über Annehmlichkeiten nicht hinausgehen (vgl. diesbezüglich auch die Befreiung für übliche Sachzuwendungen…
…bedingt bzw. im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern." (VwGH 14.12.2000, 95/15/0040) Die Rechtsprechung subsumiert auch Gelegenheitsgeschenke, Blumen- und Weingeschenke unter die nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0100;…
…EStG § 20 Anm. 13 Doppelte Haushaltsführung). Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG…
…EStG § 20 Anm. 13 Doppelte Haushaltsführung). Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs. 1 EStG…
…wie Weihnachten, Jahreswechsel stellen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen dar (VwGH vom 26.9.2000, 94/13/0260). Der Verwaltungsgerichtshof hat kleinere Sachgeschenke (Gelegenheitsgeschenke) an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde im Übrigen auch schon zu den Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des §…
…Um diese Versicherungsgeschäfte mit den Kunden durch meinen Mandanten auch entsprechend abschließen zu können, sind von meinem Mandanten natürlich auch die allgemein üblichen Werbeaufwendungen zu tätigen, welche bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. So hat mein Mandant seinen Kunden…
…vom 4. November 1998). Es bestehen Zweifel darüber, ob die Leistungen der Frau Josefine B. über das Ausmaß der in langjährigen Lebensgemeinschaften üblichen Gefälligkeitsdienste hinausgingen und somit eine volle fremde Arbeitskraft ersetzt wurde, was aber Voraussetzung für die Anwendung des § 21 ErbStG 1955 wäre. Aus…
…wird, so schließt dies nicht schlechthin die berufliche Notwendigkeit mit ein, private Spenden zu leisten. Darüber hinaus ist es nach allgemeiner Lebenserfahrung speziell im ländlichen Raum durchaus üblich, im Rahmen oder im Vorfeld von Veranstaltungen die Bevölkerung um Spenden zu ersuchen, und zwar unabhängig davon…