…in der betreffenden Rechtssache mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen." Da der Verwaltungsgerichtshof zum Ergebnis gelangt, dass die Beschwerdeführerin die Unterhaltskosten nicht überwiegend getragen hat, ist die gegenständliche Beschwerde als unbegründet abzuweisen. 3.2…
…die Haushaltszugehörigkeit mit einem Kind ab und nur subsidiär (§ 2 Abs. 2 zweiter Satz) darauf, welche Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt. Einem Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne des zweiten Satzes des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 steht der ausschließliche Anspruch einer Person…
…der Höhe von 65.000,00 USD an die Kindesmutter im Jahr 2018 nicht ohne Weiteres geeignet ist, die überwiegende Tragung der Unterhaltskosten in den Streitzeiträumen ab September 2021 nachzuweisen, zumal in der vorgelegten Gerichtsentscheidung ohne Darstellung der konkreten Vereinbarung lediglich die Rede davon ist…
…36). Dergestalt besteht gemäß § 2 Abs. 2 zweiter Satz FLAG der Anspruch auf Familienbeihilfe des Elternteils, welcher im Bundesgebiet wohnt und die Unterhaltskosten des Kindes überwiegend trägt, wenn der andere Elternteil, zu dessen Haushalt das Kind gehört, im Bundesgebiet weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat…
…gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Anspruch auf Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung haben Sie bei fehlender Haushaltszugehörigkeit nur dann…
…Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen…
…nach den getroffenen Feststellungen die Tochter dem Haushalt ihrer Mutter bzw. ihrer Großmutter angehörte, kommt es - wie oben ausgeführt - auf die überwiegende Unterhaltskostentragung nicht an. Der Anspruch der haushaltsführenden Mutter (Großmutter) geht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 jenem des nicht haushaltszugehörigen Vaters…
…2 erster Satz FLAG vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe. Es könne dabei dahingestellt bleiben, ob vom Vater im Streitzeitraum - wie vom Finanzamt bestritten - tatsächlich die überwiegenden Unterhaltskosten getragen worden seien. 7 Im Revisionsfall habe gemäß Art. 60 Abs. 1 dritter Satz VO 987/2009 das Finanzamt…
…ein Kind, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Salz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 3…
…haushaltsführenden Mutter geht jenem des nicht haushaltszugehörigen Vaters vor Da nach den getroffenen Feststellungen der Sohn ***6*** ***2*** dem Haushalt der Mutter ***7*** ***2*** angehörte, kommt es - wie oben ausgeführt - auf die überwiegende Unterhaltskostentragung nicht an. Der Anspruch der haushaltsführenden Mutter geht gemäß § 2 Abs…
…2 erster Satz FLAG vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe. Es könne dabei dahingestellt bleiben, ob vom Vater im Streitzeitraum - wie vom Finanzamt bestritten - tatsächlich die überwiegenden Unterhaltskosten getragen worden seien. 7 Im Revisionsfall habe gemäß Art. 60 Abs. 1 dritter Satz VO 987/2009 das Finanzamt…
…mit bestätigten monatlichen Zahlungen von PLN 1.000 PLN (umgerechnet € 231) die Unterhaltskosten überwiegend getragen hat. BFG 18.10.2015, RV/7101655/2015 Hier hielt das Bundesfinanzgericht die Unterhaltskostentragung für die Jahre 2010 bis 2012 für den im Jahr 1993 geborenen Stiefsohn durch den…
…eine ständige Rückkehr in den elterlichen Haushalt nicht angenommen werden kann. Nicht nachgewiesen wurde auch, dass die überwiegenden Unterhaltskosten aus familieneigenen Mitteln getragen wurden. Bezüglich der Internatsunterbringung eines Kindes wird auf UFSI vom 14.11.2013, RV/0073-I/12 verwiesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen…
…3.2020, RV/7106245/2019). Trotz der zahlreichen diesbezüglichen Vorhalte im Verwaltungsverfahren hat die Bf die Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten ihres Sohnes nicht nachgewiesen und nicht einmal glaubhaft gemacht. Darüber hinaus wird zu vergleichbaren Sachverhalten beispielsweise auf die Entscheidungen BFG 27.4.2020, RV/7101272…
…ist unter Bedachtnahme auf die Höhe des Betrages davon auszugehen, dass der KV mit seinem Geldunterhalt von monatlich € 360,00 die überwiegenden Unterhaltskosten seiner Tochter bestritten hat. Die Beschwerde wird daher, soweit sie den Zeitraum August 2014 bis Juli 2016 und die Tochter der…
…Der Bf trage die überwiegenden Unterhaltskosten. Versicherungsdatenauszüge und Einkommensteuerbescheide Laut Versicherungsdatenauszug vom 6.5.2013 für den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2010 scheinen für den Bf folgende Versicherungszeiten auf: 01.01.2010 31.12.2010 Arbeiter F GmbH 01.01.2010…
…finanzierte der Bf. Im Zeitraum Juli bis September 2013 trug der Bf die überwiegenden Unterhaltskosten für C. Der Bf bezog in diesem Zeitraum Notstandshilfe von täglich € 28,88 (Bemessungsgrundlage € 2.237,29). Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den glaubwürdigen Angaben des…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit oder der überwiegenden Unterhaltskostentragung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, dies ist auch nicht strittig. Ob Haushaltszugehörigkeit oder überwiegende Unterhaltskostentragung vorlag…
…25. Lebensjahres) voraussichtlich nicht dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Überwiegende Unterhaltskosten Im Vorlageantrag vom 18.02.2026 führt die BF aus, dass sie eine Aufstellung der monatlichen Lebenshaltungskosten ihrer Tochter sowie die entsprechenden Nachweise der von ihr geleisteten Unterhaltszahlungen eingereicht habe…
…dies wäre unter Einbindung von ***Kind1*** leicht klärbar gewesen und hätte auch Rückschlüsse darauf zugelassen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Bf die überwiegenden Unterhaltskosten getragen hat. Zur Aufforderung der erkennenden Richterin ladungsfähige Adressen für allfällige Zeugeneinvernahmen bekannt zu geben, gibt der Bf nur an…