…1 lit. b UmgrStG die übergehenden Verluste im entsprechenden Ausmaß zugestanden. Da er den gesamten 100%-igen Anteil im Wege der Einzelrechtsnachfolge mit Abtretungsvertrag vom 22. März 2000 erworben hat, kann dem Begehren des Bw., die übergehenden Verluste als Sonderausgaben in Abzug zu bringen, in…
…2) Die gegenständliche Entscheidung hing in erster Linie von der Klärung des Sachverhaltes und der Beweiswürdigung ab. Unter welchen Voraussetzungen im Rahmen einer Umwandlung Verluste der übertragenden Gesellschaft auf den Rechtsnachfolger übergehen, ist aufgrund der oben angeführten Rechtslage und der dazu ergangenen Rechtsprechung hinreichend geklärt…
…Rechtsansicht als nicht richtig dar. ... Zusammenfassung: Da die Einschränkung des Verlustabzuges und der steuerlichen Anerkennung als Sonderausgabe gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes nur dann zur Wirkung kommt, wenn eine "übernehmende Körperschaft" vorliegt, die Y Schiffhandel GmbH jedoch nicht auf eine Körperschaft, sondern auf eine Personengesellschaft umgewandelt…
… 7 Abs. 3 UmgrStg). Gemäß § 10 Z 1 lit. b UmgrStG idF BGBl. I Nr. 71/2003 sind übergehende Verluste den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 oder § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus…
… 10 Z 1 lit. b UmgrStG eindeutig festlege, dass "übergehende Verluste.....in jenem Ausmaß zuzurechnen (seien), das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt ." Durch die Umwandlung habe sich kein Ausscheiden eines…
… 10 Z. 1 lit. c UmGrStG ein im Wirtschaftsjahr 1995 entstandener Verlust (im Ausmaß dieses Beteiligungserwerbes) nicht auf den Bw als Einzelrechtsnachfolger übergehen. Abschließend ist somit festzuhalten, dass ein Verlustvortrag in Höhe von € 259.957,13 als Sonderausgaben nach § 18 Abs. 6 erster Satz…
…der Umgründung um eine errichtende Umwandlung gem. § 7 Abs. 1 Z. 1 Umgründungssteuergesetz und nicht um eine verschmelzende Umwandlung handelt. Übergehende Verluste sind gem. § 10 Z 1 lit. b Umgründungssteuergesetz den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß § 18 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder des § 8 Abs…
…Körperschaften als Hauptgesellschafter unterschiedlich zu errichtenden Umwandlungen mit natürlichen Personen als Rechtsnachfolger unter dem Gesichtspunkt des Überganges eines Verlustvortrages behandelt werden sollen, sei nicht ersichtlich. Über die Berufung wurde erwogen: § 10 Z 1 lit. b UmgrStG lautet: "Übergehende Verluste sind den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß …
…Körperschaften als Hauptgesellschafter unterschiedlich zu errichtenden Umwandlungen mit natürlichen Personen als Rechtsnachfolger unter dem Gesichtspunkt des Überganges eines Verlustvortrages behandelt werden sollen, sei nicht ersichtlich. Über die Berufung wurde erwogen: § 10 Z 1 lit. b UmgrStG lautet: "Übergehende Verluste sind den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß …
…Körperschaften als Hauptgesellschafter unterschiedlich zu errichtenden Umwandlungen mit natürlichen Personen als Rechtsnachfolger unter dem Gesichtspunkt des Überganges eines Verlustvortrages behandelt werden sollen, sei nicht ersichtlich. Über die Berufung wurde erwogen: § 10 Z 1 lit. b UmgrStG lautet: "Übergehende Verluste sind den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß …
…Körperschaften als Hauptgesellschafter unterschiedlich zu errichtenden Umwandlungen mit natürlichen Personen als Rechtsnachfolger unter dem Gesichtspunkt des Überganges eines Verlustvortrages behandelt werden sollen, sei nicht ersichtlich. Über die Berufung wurde erwogen: § 10 Z 1 lit. b UmgrStG lautet: "Übergehende Verluste sind den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß …
…Körperschaften als Hauptgesellschafter unterschiedlich zu errichtenden Umwandlungen mit natürlichen Personen als Rechtsnachfolger unter dem Gesichtspunkt des Überganges eines Verlustvortrages behandelt werden sollen, sei nicht ersichtlich. Über die Berufung wurde erwogen: § 10 Z 1 lit. b UmgrStG lautet: "Übergehende Verluste sind den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß …
…des § 4 Z 1 lit. a, c und d UmgrStG (§ 10 Z 1 lit. a UmgrStG) erfüllt werden. Es sind dann die übergehende Verluste den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) in jenem Maß zuzurechnen, welches…
…€ ebenfalls auf die neu gegründete KG übergehen zu lassen bzw. im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Beteiligten im Ausmaß ihrer Beteiligung (jeweils 50%) einer Verwertung zuzuführen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung habe jedoch im Rahmen der Umwandlung ein Übergang der noch nicht verrechneten Verluste nicht stattgefunden…
…GmbH einen Vorgang mit Einzelrechtsnachfolge darstelle und die von der Gattin des Berufungsführers vor der Einbringung erzielten Verluste daher gemäß § 10 Z 1 lit. c UmgrStG nicht auf den Hauptgesellschafter übergehen könnten. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 wurde Berufung erhoben und von der steuerlichen Vertretung eingewendet…
…zumal diese auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen worden seien. Somit könnten diese stillen Reserven im Jahr 2012 auch nicht mit den (nicht übergehenden!) Verlustvorträgen iHv 742.000 Euro verrechnet werden. XII. Mit E-Mail vom 28. Oktober 2015 gab der der steuerliche Vertreter nochmals zu…
…Einzelunternehmen der Gattin herrührenden Verluste im Rahmen der Umwandlung der S GmbH auf den Beschwerdeführer übergegangen sind und damit als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Gemäß § 10 Z 1 lit. b UmgrStG idF BGBl. I Nr. 71/2003, sind übergehende Verluste den Rechtsnachfolgern als Verluste gemäß …
…übernehmende Körperschaft nur insoweit zu, als (1) "sie den übertragenen Betrieben, Teilbetrieben oder nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteilen zugerechnet werden können" und (2) "das übertragene Vermögen am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden ist". Sprachlich leicht abweichend, aber inhaltlich übereinstimmend normiert § 4 Z 1 lit b, dass Verluste…
…der I-GmbH, die mit 1.1.2004 in die I-KEG umgewandelt worden ist). Das Finanzamt hat im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2004 den Verlustabzug mit nachstehender Begründung nicht anerkannt: "Gemäß § 10 UmgrStG sind übergehende Verluste den Rechtsnachfolgern in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus…
…Die übernehmende Gesellschaft bilanziert auf den 31. Dezember 2002: Unabhängig davon, ob die Verschmelzung zum Beispiel auf den 31. Dezember 2002 oder auf einen früheren Stichtag (zum Beispiel 30. Juni oder 1. Jänner 2002) erfolgt, steht ein bei der übertragenden Gesellschaft bestehender vortragsfähiger Verlust aus…