…allgemein gültigen Arbeitgeberbegriff. Arbeitgeber bleibt vielmehr die Behörde; § 85 Abs. 1 EStG 1988 überträgt lediglich die dem Arbeitgeber beim Steuerabzug vom Arbeitslohn obliegenden Aufgaben der auszahlenden Kasse. Öffentliche Kassen sind die Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden (VwGH 28.9.1959, 1963/56).
…82 EStG 1988 haftender Arbeitgeber nur die Gebietskörperschaft "Bund" selbst in Betracht käme, erweist sich als rechtsirrig. Der in seiner steuerrechtlichen Arbeitgebereigenschaft durch seine öffentliche Kasse verdrängte Bund kommt als Arbeitgeber gerade nicht in Betracht, zumal er von der Bf. als Arbeitgeberin verdrängt wurde (vgl…
…da sie ihre Einkünfte aus "öffentlichen Kassen" bezieht (§ 98 Abs. 1 Z 4 zweiter Teilstrich EStG 1988); nach Auffassung des BM für Finanzen hat das Universitätsgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002), mit dem den Universitäten die Vollrechtsfähigkeit als Körperschaften öffentlichen Rechts zugesprochen worden ist…
…ausgenommen wären. Ungeachtet des Absatzes 1 darf Österreich Einkünfte im Sinne des Artikels 15 Absatz 1 sowie Einkünfte im Sinne des Artikels 19 (ausgenommen Ruhegehälter), die eine in Österreich ansässige Person aus ihrer in der Schweiz ausgeübten Arbeit aus öffentlichen Kassen der Schweiz bezieht, besteuern…
…öffentliche Kassen" fallen, da dieser Begriff nur die Kassen der Gebietskörperschaften erfasst (VwGH 20.09.1983, 83/14/0002). Die beschränkte Steuerpflicht von Leistungen aus der österreichischen Sozialversicherung gründet sich daher auch nicht auf den in § 98 EStG 1988 aufgenommenen Tatbestand der Einkünfte aus öffentlichen…
…bei der X Zusatzversorgungskasse nach beamtenähnlichem Status zusätzlich versichert worden. Die X Zusatzversorgungskasse sei eine öffentliche Kasse, bei der ausschließlich Angehörige des kommunalen Verwaltungsdienstes versichert werden könnten. Die Zahlungen aus dieser Kasse würden zwar als betriebliche Altersversorgung deklariert, seien jedoch nicht mit einer Firmenrente gleichzusetzen…
…ob das DBA die Wahrnehmung des ermittelten inländischen Besteuerungsrechts zur Gänze, teilweise oder überhaupt nicht gestattet. Diese Frage ist meines Erachtens wie folgt zu beantworten. Mein Einkommen als städtischer Beamter: Besteuerungsrecht Ö nach dem Prinzip der Quellenzuteilung (öffentliche Kasse, Art 19). Selbständige Tätigkeit: Da ich…
…1 Z 4 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland oder auf österreichischen Schiffen ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist oder aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden. Für die Begriffsbestimmung "Ausübung" und "Verwertung" ist…
…Richter beschäftigt (Art 19 Abs. 1 DBA Schweiz - -lex specialis - öffentliche Kassen- Aufteilung von Besteuerungsrechten -Ort der Ausübung (Schweiz oder Österreich) -Schrankenwirkung- Homeoffice-Tage (unabhängig von der physischen Präsenz) -Anrechnungsmethode oder doch Befreiungsmethode mit PGV- Antragsveranlagung-kein Verzicht auf Abzugsteuer?-Verpflichtung zur Ausnutzung von Steuervorteilen…
…ist die BUAK eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Gem. § 85 Abs. 1 EStG 1988 haben Körperschaften des öffentlichen Rechts die Lohnsteuer nach diesem Bundesgesetz wie alle sonstigen Arbeitgeber einzubehalten. Öffentliche Kassen haben bei Auszahlung des Arbeitslohnes die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers…
…und Abfertigungskasse eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Gemäß § 85 Abs. 1 EStG 1988 haben Körperschaften des öffentlichen Rechts die Lohnsteuernach diesem Bundesgesetz wie alle sonstigen Arbeitgeber einzubehalten. Öffentliche Kassen haben bei Auszahlung des…
…und Abfertigungskasse eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Gemäß § 85 Abs. 1 EStG 1988 haben Körperschaften des öffentlichen Rechts die Lohnsteuer nach diesem Bundesgesetz wie alle sonstigen Arbeitgeber einzubehalten. Öffentliche Kassen haben bei Auszahlung…
…Abfertigungskasse eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Zufolge des § 85 Abs. 1 EStG 1988 haben Körperschaften des öffentlichen Rechts die Lohnsteuer nach diesem Bundesgesetz wie alle sonstigen Arbeitgeber einzubehalten. Öffentliche Kassen haben bei Auszahlung…
…und Abfertigungskasse eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Gemäß § 85 Abs. 1 EStG 1988 haben Körperschaften des öffentlichen Rechts die Lohnsteuer nach diesem Bundesgesetz wie alle sonstigen Arbeitgeber einzubehalten. Öffentliche Kassen haben bei Auszahlung…
…und Abfertigungskasse eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Wien. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Gemäß § 85 Abs. 1 EStG haben Körperschaften des öffentlichen Rechts die Lohnsteuer nach diesem Bundesgesetz wie alle sonstigen Arbeitgeber einzubehalten. Öffentliche Kassen haben bei Auszahlung des…
…82 EStG 1988 haftender Arbeitgeber nur die Gebietskörperschaft "Bund" selbst in Betracht käme, erweist sich als rechtsirrig. Der in seiner steuerrechtlichen Arbeitgebereigenschaft durch seine öffentliche Kasse verdrängte Bund kommt als Arbeitgeber gerade nicht in Betracht, zumal er von der Bf. als Arbeitgeberin verdrängt wurde (vgl…
…Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung dürfen nach Art. 18 Abs. 2 des DBA-Deutschland ausschließlich im sogenannten Kassenstaat besteuert werden. Das ist der Vertragsstaat, in dem sich die öffentliche Kasse befindet (z.B. der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung), welche die gesetzlichen Bezüge an den Steuerpflichtigen…
… 25 EStG), die aus inländischen öffentlichen Kassen mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden“ erfüllen. Weil mit dem Wegzug von Österreich seine ASVG-Pension somit gar nicht der inländischen Besteuerung bei beschränkter Steuerpflicht unterliege, sei folglich auch der Art 17 des DBA‑Bulgarien…
…auch nach der Privatisierung als "öffentliche Kasse" zu behandeln? 3.1.2. BMF/FB IStR Nach Ansicht des BM für Finanzen hat das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002, BGBl. I Nr. 120/2002), mit dem den Universitäten die Vollrechtsfähigkeit als Körperschaften öffentlichen Rechts zugesprochen worden ist…
…und Pflichten gegenüber den der ***Gesellschaft [alt]*** (heute: ***Gesellschaft [neu]***) zugewiesenen Bediensteten ausübt, also insbesondere deren Löhne und Gehälter auszahlt und den hierfür von der ***Gesellschaft [alt]*** (heute: ***Gesellschaft [neu]***) zu leistenden Ersatz vereinnahmt. Sie ist daher eine öffentliche Kasse i.S.d. § 85 Abs…