…Verkauf des Grundstückes nicht im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde liegt. 10.5.6. Privatinteresse Rz 417: Privatinteresse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung seines Begehrens irgendeinen materiellen oder ideellen Vorteil zu erreichen wünscht. Rz 418: Liegt teilweise öffentliches und teilweise privates Interesse vor…
…11. Jänner 2026 beim Bundesfinanzgericht eingebrachten Stellungnahme vertrat der Beschwerdeführer die Ansicht, dass die verfahrensgegenständlichen Eingaben nicht der Gebührenpflicht unterliegen, da sie nicht dem öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gebietskörperschaft zuzurechnen seien. Unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt er aus, dass Aktivitäten, welche…
… 52 Abs. 2 AVG überhaupt erst zu ermöglichen und damit die gesetzlich geforderte Verfahrensqualität sicherzustellen. Eingaben betreffend das DSR erfolgen daher im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis. Nach § 52 Abs. 2 AVG hat die Behörde die Beiziehung anderer geeigneter Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) unter bestimmten Voraussetzungen…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
…dagegen erhobenen Berufung, nunmehr Beschwerde, wird die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, gemäß § 2 Z 2 GebG seien Gemeinden im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von der Gebührenentrichtung befreit. Gegenständliche Zusatzvereinbarung beziehe sich auf den Zubau zur Volksschule XY. Gemäß § 2 Abs. 1 Kärntner Schulgesetz…
…weniger zulässig sei, als im Verwaltungsstrafverfahren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß §14 TP6 Abs1 GebG 1957 (GebG) idgF unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Personen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen einer festen Gebühr idHv. €: 13,00.-. Gemäß § 11 Abs…
…Befreiung). Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragene Aufgabenbereich (VwGH 18.10.1984, 83/15/0106; VwGH 22.06.1987, 86/15/0008). Öffentliches Interesse allein reicht nicht aus, vielmehr muss eine dem öffentlichen Recht angehörende Rechtsvorschrift bestehen, die…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Fassung unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,- (entspricht 13,08 Euro). Unter den Begriff "öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis" fällt nur jener Wirkungskreis…
…Fassung unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,- (entspricht 13,08 Euro). Unter den Begriff "öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis" fällt nur jener Wirkungskreis…
…nicht erfolgt sei. Abgesehen davon, dass sich der Fall des genannten Fremden allein im Gemeinschaftsrecht bewege, bewege er sich somit auch nicht im Bereich des "öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises" der angerufenen Behörde im Sinne des Gebührengesetzes. Der Bw. beantragt daher, den berufungsgegenständlichen Bescheid als rechtswidrig zu…
…Bauherr auftrete und nach Fertigstellung des Bauwerkes dieses in das Eigentum des Bundes übergehe. Die Gemeinde sei eine Gebietskörperschaft und werde in einem solchen Fall im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig. Die Vereinbarung über die Gründung und die Errichtung einer HTL sei ein hoheitlicher…
…der Gemeindemitarbeiter regelt, keinerlei Hinweise auf die vom Bw ausgeübte Tätigkeit enthält, allerdings ausführt, dass das Dienstverhältnis durch Verfügung begründet wird und öffentlich-rechtlicher Natur ist. Von diesem Tag stammt auch ein handschriftlicher Vermerk, mit dem vermutlich der Inhalt eines Telefonats festgehalten ist. In ihm…
…sind alle gewählten Gemeinderäte und Gemeindevorstände, sowie Mitarbeiter im Kommunalbereich, welche Tätigkeiten mir öffentlich-rechtlicher Verantwortung im kommunalen Bereich ausüben, in diesem Wirkungskreis erfasst und somit bei allen schriftlichen Eingaben an Behörden, Gebietskörperschaften usw. von der Entrichtung von Gebühren nach dem Gebührengesetz 1975 und der…
…der Bezirkshauptmannschaft A. eingebrachten Eingaben. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 14,30. Nach § 11…
…die dem Steuerpflichtigen zur Einnahmenerzielung dienen. 3. a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung…
…TP 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957, (GebG 1957), unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen einer festen Gebühr von € 14,30. Gem § 11 Abs 1 GebG 1957…
…der Bezirkshauptmannschaft A. eingebrachten Eingaben. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 14,30. Nach § 11…
…Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art.116a B-VG (GebR Rz 288). Zum öffentlich rechtlichen Wirkungskreis einer Gebietskörperschaft zählen nur jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben, denen sich die Gebietskörperschaft aufgrund öffentlich-rechtlicher Normen nicht entziehen kann (vgl. VwGH 22.6.1987…