…im Jahre 2006 zwecks ihrer Entlassung aus der persönlichen Haftung für die bei dem angeführten Bankinstitut bestehenden Verbindlichkeiten als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG für einen steuerlichen Abzug in Betracht kommen. Im gegenständlichen Fall geht der Unabhängige Finanzsenat von folgendem Sachverhalt aus: Von der Bw…
…würden. Behandlung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung Bürgschaftszahlungen zu Gunsten eines nahen Angehörigen stellen zwar keine Unterhaltsleistung dar und fallen daher nicht unter das Abzugsverbot des § 34 Abs. 7 EStG 1988 (VwGH 21.9.1993, 93/14/0105). Allerdings sind sie als außergewöhnliche Belastungen nur…
…einer sittlichen Verpflichtung gebiete gerade in Fällen der Bürgschaftsübernahme für Verbindlichkeiten naher Angehöriger eine eingehende Prüfung. Als Richtschnur sei in der Rechtsprechung hierbei festgelegt worden, dass Bürgschaftsübernahmen zwangsläufig erfolgen, wenn der Steuerpflichtige geglaubt habe, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen…
…Diese Zahlungen werden von der bP in der Steuererklärung für 2017 als außergewöhnliche Belastungen gem § 34 EStG 1988 geltend gemacht. Die Beweggründe der bP, die Bürgschaftserklärungen abzugeben, waren - sie sah sich verpflichtet, ihren Ehemann in einer Notlage zu unterstützen, - sie wollte den Wohnort ihrer betagten…
…1.2005, 2001/15/0173). Hinsichtlich einer Bürgschaftsübernahme für nahe Angehörige gibt es eine umfangreiche, im Wesentlichen restriktive, Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die auch in den von der Bw. zitierten LStR Rz 893 wiedergegeben ist. Danach kommt eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung u.a. dann nicht…
…Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnendem Selbstbehalt übersteigt. Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von mehr als 14.600 Euro bis 36.400 Euro 10 %. In der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsleistungen für ein Kind…
…VwGH 24.11.1999, 94/13/0255) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: 1. Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Daher muss bereits…
…Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0105; VwGH 28.2.1995, 95/14/0016): Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht…
…Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage ihres Mannes erwachsen seien. Diese Zahlungen seien ihr zwangsläufig erwachsen, seien außergewöhnlich und beeinträchtigten ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Dazu ist auszuführen, dass der Steuerpflichtige davon ausgeht, durch die Übernahme von Bürgschaften (bzw. Tilgung der Verbindlichkeiten) eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit…
…Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen und auf diese Weise auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Hinsichtlich der Bürgschaftsübernahme für nahe Angehörige gibt es umfangreiche, im Wesentlichen restriktive Rechtsprechung des VwGH. Danach kommt eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ua nicht in Betracht, wenn die besicherten Kredite dazu dienen…
…um einen fiktiven Kaufpreis handelt, kann jedenfalls nicht gefolgt werden, da der Kaufpreis zur Gänze für die Tilgung von Verbindlichkeiten verwendet wurde. Unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. 86/14/0007 vom 13.10.1987) sind die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung…
…Sonderausgaben) gehören, nicht oder nur zum Teil steuerlich wirksam geworden sind. Abgesehen von diesem sich bereits aus dem sog. "Subsidiaritätsprinzip" des § 34 Abs.1 letzter Satz EStG 1988 ergebenden Ausschließungsgrund der in Rede stehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung für den Bf. - so sind diese zwar…
…der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastungen seien im vorliegenden Fall sehr wohl erfüllt: Der Bw. habe im Jahr 1999 mit Fug und Recht glauben können, durch die Bürgschaftsübernahme eine existenzbedrohende Notlage einer nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu…
…LStR müssten für eine Bürgschaftszahlung zu Gunsten eines nahen Angehörigen zur Anerkennung als außergewöhnliche Belastung folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen (Auszug aus den LStR als Anlage 1): - Der Steuerpflichtige müsse glauben, dass er durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht…
…9) Vermögenseinbußen wie der Verlust einer Darlehensforderung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 12. August 1989 (88/14/0163) weise die Hingabe von Darlehen an Angehörige in Notfällen das Merkmal der Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit auf. Die Zwangsläufigkeit sei in…
…ist Pensionistin. In ihrer Einkommensteuererklärung (Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001, die am 2. Dezember 2002 beim Finanzamt einlangte, beantragte sie die Anerkennung eines Betrages von 111.352,08 S als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung, ihr Gatte X habe "mit seiner…
…Sonderausgaben) gehören, nicht oder nur zum Teil steuerlich wirksam geworden sind. Abgesehen von diesem sich bereits aus dem sog. "Subsidiaritätsprinzip" des § 34 Abs.1 letzter Satz EStG 1988 ergebenden Ausschließungsgrund der in Rede stehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung für den Bw. - so sind diese zwar…
…Zahlung der Bw als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen ist, anhand folgender von Rechtsprechung und Lehre entwickelter Grundsätze, die kumulativ vorliegen müssen, zu beurteilen ist: a. Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf…
…Bezug nehmend übernehme ich für alle Ansprüche, die Ihnen aus diesem Schuldverhältnis entstehen oder in Hinkunft noch entstehen werden, die Haftung als Bürge und Zahler für einen Teilbetrag von 1 Mio S. Bezüglich des Antrags des Bw, Unterhaltszahlungen für seine Kinder als außergewöhnliche Belastung zu…
…müssten kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen, damit die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sei: Es sei erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaube, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können: Der Vater des Bw., RP…