…5. Registrierung der Verwaltungsgesellschaften Rz 467: Nach der Bestimmung des § 2 Abs. 1 FMV 2015 haben sich Verwaltungsgesellschaften vor der erstmaligen Übermittlung von Daten jeglicher Art (nach den Bestimmungen der FMV 2015) bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG schriftlich zu registrieren. Als Verwaltungsgesellschaften werden in …
Artikel 4 Übermittlung der Angaben für die EORI-Registrierung (Artikel 6 Absatz 4 des Zollkodex) Die Zollbehörden können zulassen, dass Personen die für die EORI-Registrierung erforderlichen Angaben mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung übermitteln.
Artikel 124 Mittel der Übermittlung der MRN eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die MRN eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests kann mit jedem der folgenden Mittel, die nicht Mittel der elektronischen Datenverarbeitung sind, übermittelt…
Artikel 157 Übermittlung des Wiegenachweises (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die Wiegenachweise für Bananen können unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung erstellt und eingereicht werden.
Artikel 58 Übermittlung von Informationen im Rahmen der Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen (Artikel 61 des Zollkodex) (1) Ist in den besonderen nichtpräferenziellen Einfuhrregelungen für bestimmte Erzeugnisse die Verwendung des in Artikel 57 festgelegten Ursprungszeugnisses vorgesehen, so hängt die Anwendung dieser Regelungen davon…
Artikel 309 Übermittlung der Kontrollergebnisse (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Bestimmungszollstelle teilt der Abgangszollstelle die Kontrollergebnisse spätestens am dritten Tag nach dem Tag der Gestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle oder an einem…
Artikel 12 Übermittlung von Informationen und Datenschutz (1) Alle von den Zollbehörden für amtliche Zwecke gesammelten Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder vertraulich übermittelt werden, fallen unter die Geheimhaltungspflicht. Außer im Falle von Artikel 47 Absatz 2 dürfen diese Informationen von den zuständigen…
Artikel 14 Übermittlung von Informationen durch die Zollbehörden (1) Jede Person kann bei den Zollbehörden Informationen über die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften beantragen. Ein solcher Antrag kann abgelehnt werden, sofern er sich nicht auf eine tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr bezieht…
Artikel 15 Übermittlung von Informationen an die Zollbehörden (1) Auf Verlangen der Zollbehörden und innerhalb der gesetzten Frist übermitteln die unmittelbar oder mittelbar an der Erfüllung von Zollformalitäten oder an Zollkontrollen beteiligten Personen den Zollbehörden in geeigneter Form alle erforderlichen Unterlagen und Informationen und gewähren…
Anhang 10AS Muster für die Übermittlung von Informationen TC20A [Grafik] Anhang 10AT Muster für das Nachprüfungsersuchen TC21 [Grafik] Anhang 10AU Muster für das Nachprüfungsersuchen TC21A [Grafik] Anhang 10AV derzeit frei Anhang 10AW NATO-Vordruck 302 CD [Grafik] [Grafik] Anhang…
Artikel 96 Art und Weise der Übermittlung von Informationen zur Erledigung der Förmlichkeiten für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die Antwort, auf die in Artikel 95 Bezug genommen wird, kann mit anderen Mitteln als der elektronischen…
42.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung 42.6.5.1 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Rz 12033: Der Zuwendungsempfänger muss auf Grundlage der Identifikationsdaten des Zuwendenden (Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum) und weiterer bekannter Daten das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA, § 9…
…2 der Verordnung betrifft Fälle, in denen eine Übermittlung unterblieben ist, obwohl der Zuwendende seine Identitätsdaten korrekt bekannt gegeben und damit für den Zuwendungsempfänger die Verpflichtung zur Datenübermittlung ausgelöst hat. Beispiel 1: A hat 2017 an die Organisation X den Betrag von 200 € gespendet…
42.6.6 Berücksichtigung im Abgabenverfahren42.6.5.6 Nachholung einer Übermittlung 42.6.6.1 Informationsmöglichkeit betreffend übermittelter Daten Rz 1205812055: § 14 Z 1 und Z 2 Sonderausgaben-DÜV sehen im Interesse des Schutzes der Persönlichkeitssphäre des Zuwendenden für die Finanzverwaltung eine abgestufte Informationsmöglichkeit…
…FinanzOnline > Informationen für Softwarehersteller > Sonstige Erklärungen und Anträge) veröffentlicht. Die Frist zur Übermittlung beträgt zwölf Monate ab dem letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahrs. Beispiel: Das Wirtschaftsjahr einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einer österreichischen obersten Muttergesellschaft läuft jeweils vom 1.10. bis zum 30.9…
…70) bereits Informationen erfasst, die den Zeitraum zwischen 1. Oktober 2016 und 31. Dezember 2016 betreffen. Die Übermittlung der jeweiligen Informationen erfolgt jeweils innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich die Informationen beziehen, somit allgemein bis spätestens 30. September 2018 und…
…Betracht kommenden Behörde und Angabe jener Abgabe, Gebühr oder jenes Beitrages, bei dem die Begünstigung eintreten soll (bis 31.12.2012). Rz 132: Die Übermittlung der Daten kann in einer oder mehreren Sendungen erfolgen. Werden Daten mehrfach übermittelt, sind die jeweils zuletzt übermittelten Daten maßgebend…
5. Übermittlung der Anmeldung im Notfallverfahren Um die Organisation der Zollverwaltung nicht unnötig zu beanspruchen, sind die e-zoll-Anwender anzuhalten, Zollanmeldungen im Notfallverfahren nur für die unbedingt erforderlichen Abfertigungsfälle abzugeben. Besteht für eine Abfertigung keine große Dringlichkeit, sollte in diesem Fall nach Möglichkeit zugewartet…
…sofern eine Fax- bzw. Mailrückmeldung mit dem Freigabevermerk des Zollamtes auf der Zollanmeldung erforderlich ist (sofern auch eine Originalbestätigung erforderlich ist, siehe Abschnitt 5.2.2.) 5.2.2. E-Mail-Übermittlung Je Zollanmeldung ist nur eine E-Mail zulässig!!! In der zugehörigen E-Mail…
7. Nachträgliche Übermittlung Die Daten der Fallbackanmeldungen für die Ein- und Ausfuhr sowie die Versand-Bestimmung (wenn im NCTS eröffnet) sind vom Wirtschaftsbeteiligten nachträglich im e-zoll System zu übermitteln! Ausgenommen davon sind Anmeldungen in der Einfuhr, für die normalerweise eine schriftliche Anmeldung vorgelegt wird…