Artikel 221 Für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren zuständige Zollstelle (Artikel 159 des Zollkodex) (1) Im Fall der Befreiung von der Verpflichtung zur Gestellung der Waren nach Artikel 182 Absatz 3 des Zollkodex ist die in Artikel 182 Absatz 3 Buchstabe c Unterabsatz…
…Eingang in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu gestellen sind. Gestellte Nichtgemeinschaftswaren müssen eine für diese zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten (Art.48 Zollkodex), wobei dies in der Regel durch Überführung in ein Zollverfahren (Art.4 Zi.15 lit.a) Zollkodex), wie insbesondere durch Überführung in den…
…Eingang in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu gestellen sind. Gestellte Nichtgemeinschaftswaren müssen eine für diese zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten (Art.48 Zollkodex), wobei dies in der Regel durch Überführung in ein Zollverfahren (Art.4 Zi.15 lit.a) Zollkodex), wie insbesondere durch Überführung in den…
…Eingang in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu gestellen sind. Gestellte Nichtgemeinschaftswaren müssen eine für diese zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten (Art.48 Zollkodex), wobei dies in der Regel durch Überführung in ein Zollverfahren (Art.4 Zi.15 lit.a) Zollkodex), wie insbesondere durch Überführung in den…
…verbracht werden sollte, also keine Überführung in den freien Verkehr der Union beabsichtigt war. Gem. § 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 unterliegt die Einfuhr von Gegenständen der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer). Eine Einfuhr liegt vor, wenn ein Gegenstand aus einem Drittlandsgebiet in das Inland, ausgenommen die…
…bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen. Die Zollanmeldung ist folglich zunächst eine Willenserklärung. Gleichzeitig wird durch die gem. den Anhängen 37 und 38 der ZK-DVO geforderten Angaben Wissen über die Ware mitgeteilt. Gem. Art. 59 Abs. 1 ZK sind alle Waren, die in ein Zollverfahren…
…an der Bekämpfung des Ausbruchs beteiligt sind, zur Überführung in den zollrechtlich den freien Verkehr eingeführt werden. Gem Art 158 Abs 1 UZK ist für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - eingeführt werden sollen, eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren notwendig…
…nach ihrer Überführung in die aktive Veredelung der zollamtlichen Überwachung. Gemäß Art. 84 Abs. 1 Buchstaben a und b ZK handelt es sich bei der aktiven Veredelung (nach dem Nichterhebungsverfahren) sowohl um ein Nichterhebungsverfahren als auch um ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Ein Nichterhebungsverfahren mit…
…gesetzlichen Grundlagen in der für den entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt gültigen Fassung lauten: Artikel 61 Buchstabe c ZK: Zollanmeldungen werden mündlich oder durch eine Handlung abgegeben, mit der der Wareninhaber den Willen bekundet, die Waren in ein Zollverfahren überführen zu lassen, wenn diese Möglichkeit in nach dem…
…ZK), ABlEG Nr. L 302 vom 19. Oktober 1992 in der geltenden Fassung lauten: Artikel 4 Z 15: Zollrechtliche Bestimmung einer Ware: a) Überführung in ein Zollverfahren; b) Verbringung in eine Freizone oder ein Freilager; c) Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft; d) Vernichtung oder…
…oder zur Überführung von Waren in ein besonderes Verfahren verwendet werden, ist die Anzahl der Sendungen im letzten Zwölfmonatszeitraum anzugeben. Tabellenspalten DPO (4b), ACP (6b), SDE (7a), EIR (7c) und SAS (7d): Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller die Vereinfachung voraussichtlich in Anspruch…
…der Abgangszollstelle oder bei der Eintrittszollstelle in die Union zu gestellen und anzumelden sind. Die Abdeckung durch das Versandpapier hat zur Folge, dass für die Versandwaren bis zur Beendigung des Versandverfahrens (Bestimmungszollstelle, zugelassener Empfänger) eine Anmeldung zur Überführung in ein nachfolgendes Zollverfahren abgegeben werden kann…
…Ungarn über eine nicht mehr bestimmbare Grenzzollstelle im Verfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet verbracht, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Jedenfalls habe er bei der ersten Einbringung der spruchgegenständlichen, eingangsabgabepflichtigen Ware keine ausdrückliche, schriftliche oder zumindest mündliche Zollanmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren abgegeben…
…eine ordnungsgemäße und unter Beachtung der Zollvorschriften stattfindende Überführung handelt. Die angemeldete Ware muss daher der gestellten Ware entsprechen (vgl. Witte, Zollkodex4, Art. 201 Rz 1 und 2a). Wird hingegen eine Ware nach der Gestellung ohne Zollanmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren vom Amtsplatz bzw…
…Abs. 2 Zollkodex (ZK) erforderlich ist. Dem Strafakt ist auch zu entnehmen, dass der Bf. die verfahrensgegenständlichen Tiere anlässlich seiner Einreise nach Österreich nicht ausdrücklich zur Überführung in ein Zollverfahren (Art. 4 Z 15 und Z 16 ZK) angemeldet hat. Es steht auch fest, dass…
…von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort oder in der Freizone unverzüglich von der Person, die die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht hat, zu gestellen. Gemäß Art. 158 Abs. 1 UZK ist für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens …
…die erklärt, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, den Nachweis für ihre Vertretungsmacht verlangen. Für alle Waren, die in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist gemäß Art. 158 Abs. 1 UZK eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich…
…für die schriftliche Zollanmeldung von Waren im Rahmen des normalen Verfahrens zur Überführung in ein Zollverfahren ist das Einheitspapier. Gemäß Art. 212 Abs. 1 ZK-DVO ist das Einheitspapier unter Beachtung des Merkblatts in Anhang 37 und der gegebenenfalls im Rahmen sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Regelungen erforderlichen…
…Staatskasse (e). Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind gemäß Art. 59 Abs. 1 ZK zu dem betreffenden Verfahren anzumelden. Im verfahrensgegenständlichen Fall wurde die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr [Art. 4 Nummer 16 Buchstabe a) ZK] angestrebt. Mit der förmlichen…
…Staatskasse (e). Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind gemäß Art. 59 Abs. 1 ZK zu dem betreffenden Verfahren anzumelden. Im verfahrensgegenständlichen Fall wurde die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr [Art. 4 Nummer 16 Buchstabe a) ZK] angestrebt. Mit der förmlichen…