Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen A.M., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. November 2003 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…abzuweisen. Die Änderungsbefugnis der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist aber gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG insoweit eingeschränkt, als eine Änderung des Erkenntnisses zum Nachteil des Beschuldigten nur bei Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig ist. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig…
…die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge in Höhe von € 59.020,47 die Verkürzungen an Umsatzsteuer der Jahre 1999 bis 2003 betrifft. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist zwar befugt, die Spruchfassung des erstinstanzlichen Bescheides zu präzisieren. Die durch § 161 Abs.1 FinStrG eingeräumte Änderungsbefugnis findet…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder, sowie die Laienbeisitzer Mag. pharm. Helmut Schindler und Dipl. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder…
…ehemaligen Arbeiter der Firma R. seien aufgrund des vormaligen Naheverhältnisses sichtlich bemüht gewesen, ihren ehemaligen Chef nicht zu belasten, sodass diesen Angaben geringere Glaubwürdigkeit beizumessen gewesen sei", ist zwar in sich schlüssig. Es darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz Zweifel an…
…der Abgabenbehörde zweiter Instanz Die Berufungen gegen den Umsatzsteuerbescheid 2006 und 2007 wurden von der Abgabenbehörde erster Instanz ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Rechtsmittelbehörde vorgelegt und die Abweisung der Berufungen beantragt, weil eine erklärungsgemäße Veranlagung vorgenommen worden sei. 2.1 Ergänzungen des Berufungsbegehrens In der…
…abzuweisen. Die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz schließt auch die Berechtigung ein, den Bescheid erster Instanz zu Ungunsten des Bf. abzuändern („Verböserung“). Die Änderung darf jedoch nicht zu einer Entscheidung führen, die nicht „Sache" (also Gegenstand des Verfahrens) vor der Abgabenbehörde war. Wie der Verwaltungsgerichtshof…
…an die Stelle jener der Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe zu setzen und dem gemäß die angefochtene Berufungsvorentscheidung nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis der Berufungsbehörde der Abgabenbehörde zweiter Instanz (Unabhängiger Finanzsenat als Abgabenbehörde der zweiten Rechtsstufe) schließt auch…
…Ges.-GF-Zuname*** stand. Zwar wäre es denkbar, dass im ersten Fall der Beschwerdeführer Lohnsteuer anstatt Kapitalertragsteuer schuldet, bzw. dass im zweiten Fall Herr ***Ges.-GF-Zuname*** anstatt des Bf. die gegenständliche Kapitalertragsteuer schuldet. Die Änderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes gem. § 279 BAO ist jedoch durch die…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas, sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MT, Gastwirtin und Gesellschafterin, geb. 19XX, whft. in P, vertreten durch Mag. Dr. Karl Heinz Berger, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 4910 Ried, Am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen P.I., (Bw.) vertreten durch Intercura GesmbH, 1010 Wien, Bösendorferstr. 2, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a…
…Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen WR wegen Finanzvergehen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 2. November 2002 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen DM, ehemals Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch die WTM-Maass Steuerberatungsgesellschaft mbH in 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 23…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AW, ehemaliger Geschäftsführer, dzt. arbeitslos, geb. 195X, L, Gstraße, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß §§ 33 Abs. 2 lit…
…Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer KR Manfred Grubauer und Franz Krahwinkler als weitere Mitglieder des Senates in der…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Peter Binder des Finanzstrafsenates Linz 4 in der Finanzstrafsache gegen FW, vertreten durch die Czepl & Partner Treuhand GesmbH, wegen Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…Belangen außer Acht gelassen hat. Bei der Prüfung ist von einem objektiven Maßstab auszugehen, d.h. der Vergleichsmensch in der Lage des Täters muss dem Berufs- und Bildungskreis des Täters angehören. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte vermeint die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, dass von einem Berufsneuling ohne…
…Der Finanzstrafsenat Wien 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Georg Zarzi sowie die Laienbeisitzer Reinhold Haring und Mag. Christian Schmall als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Einleitungsbescheid, dann trifft die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz Recht und Pflicht, die unzulängliche Begründung des erstbehördlichen Bescheides im Falle seiner Bestätigung durch eine zulängliche Begründung zu ersetzen (Hinweis E 30.5.1995, 95/13/0112). In Erfüllung dieser der Rechtsmittelbehörde auferlegten Pflicht wurde bereits dargestellt, um…