…Sachlage nicht gekommen. Die Ursache der Unterbrechung des Instrumentalstudiums lag nicht in von der Tochter zu vertretenden Umständen. D ie Suche nach einem anderen Studienort (wo sie ihre Spieltechnik und ihre Haltetechnik (also Spielen ohne Stütze) beibehalten konnte , kann ihr ebenfalls - ihr Ziel des Abschlusses…
…einer anderen Studienrichtung vorliegt, ist vom Wechsel der Studieneinrichtung zu unterscheiden. So unterscheidet § 2 Abs. 1 lit.b vorletzter Satz FLAG ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Im Übrigen regelt auch § 50 Abs. 2 Z 3 StudFG idF des BGBl…
…Aufnahme eines anderen als des bisher betriebenen Studiums und Nichtfortsetzung des bisherigen noch nicht abgeschlossenen Studiums (VwGH vom 1.2.1990, 89/12/0175). Zu prüfen ist folglich, ob es sich bei den beiden Studienrichtungen Rechtswissenschaften A101 und K101 nach Inhalt und Umfang der Anforderungen…
…mwN). Der Begriff Studienwechsel bedeutet den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn ein Studierender/eine Studierende das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes in den Geltungsbereich des StudFG…
…anderen Studienrichtung vorliegt, ist vom Wechsel der Studieneinrichtung zu unterscheiden. So unterscheidet § 2 Abs. 1 lit. b vorletzter Satz FLAG 1967 ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Kein Studienwechsel ist demnach der Wechsel der Studieneinrichtung/des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung…
…Abs. FLAG ersichtlich gilt die Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern als nicht aufgehoben, wenn für Berufsausbildung (Studium) notwendigerweise eine Zweitunterkunft in der Nähe des Studienortes bewohnt wird. Das bedeutet im Konkreten, dass die Haushaltszugehörigkeit in Mazedonien liegt und nicht in Österreich." 1.5. Der Bw. beantragte…
…nicht verhalten werden, diese Wahl finanziell zu unterstützen, wenn vergleichbare - und von zahlreichen anderen Kindern/Studenten in Anspruch genommene - Ausbildungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Der Besuch einer anderen, vom Wohnort leichter erreichbaren Universität, wäre zumutbar gewesen. Dass in einer Großstadt wie Wien, die (fast) alle Studienrichtungen…
…mwN). Der Begriff Studienwechsel bedeutet den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn ein Studierender/eine Studierende das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes in den Geltungsbereich des StudFG…
…religiöser und kultureller Art, an ein bestimmtes Land binden (u.a. VwGH 28.10.2009, 2008/15/0325). Die Bw. bringt dazu vor, sie habe den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich und habe außerhalb des Studienortes keine weiteren Lebensinteressen, auch nicht am Wohnsitz der Eltern…
…eines Wechsels des Studienortes begründet? | 11. | Bringen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, dass Europarecht und Finanzrecht einen Schwerpunkt im Studium des Sohnes bildeten. Die bisher vorgelegten drei Bestätigungen vermögen diese Angaben nicht zu untermauern. | 12. | Aus dem Studienplan der Universität Linz…
…anderen Studiums möglich sein. Somit kann nur ein das Vorstudium, nicht jedoch andere (spätere) Studien spezifisch behindernder Grund in diesem Sinne den Studienwechsel "zwingend" herbeiführen. Die im vorliegenden Berufungsfall erfolgte freiwillige Weiterführung des bisherigen Studiums, weil das beabsichtigte "neue" Studium infolge der unterschiedlichen Zugangstermine und…
…vom Studienort Linz unter anderem von der Gemeinde E. zeitlich noch zumutbar. Der Sohn des Bw. studierte im Jahr 2002 nach den Angaben in der Einkommensteuererklärung und den vorgelegten Studienbestätigungen in den Monaten Februar bis Dezember 2002 an der Johannes Kepler Universität Linz die Studienrichtung…
…am Studienort nicht den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben, sondern weiterhin ein Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband haben. Für die im Fall eines auswärts studierenden Kindes gegebene räumliche Distanz zwischen der elterlichen Wohnung und der Zweitwohnung am Studienort fingiert der Gesetzgeber daher mit der Bestimmung des…
…Berufungsbehörde): "§ 5 StudFV lautet auszugsweise: "Von den angeführten Gemeinden ist die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort zeitlich noch zumutbar: ..., Kefermarkt, ..." Der VfGH teilt die vom Bf. hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Wortes "Kefermarkt" In § 5 StudFV geltend gemachten Bedenken nicht: Gemäß § 13 Abs…
…einem breiteren, nicht tieferen Kompetenzprofil der Absolvent/inn/en und insgesamt zu einer Verbesserung der Chancen, in einem weiterführenden Master-Studiengang bestehen zu können. (Gutachten Seite 12)" Aus dem im Ergebnisbericht erwähnten Gutachten zum Verfahren zur Akkreditierung der Änderung des FH-Bachelorstudiengangs "Biotechnologie", StgKz 0351…
…die Absolvierung des Studiums der Humanmedizin mit dem akademischen Titel "Or. med. univ.", wobei damit einhergehend dieselben Rechte und Pflichten des Absolventen verbunden sind. Es erfolgte daher ganz klar keine Änderung der Studienrichtung. Da die Wortfolge "Wechsel des Studiums" im Gesetz selbst nicht näher ausgeführt…
…ist entgegen der Ansicht des Bf. nicht zur Mindestwegzeit hinzuzurechnen (dies gilt auch für die Wegzeit am Studienort Linz, dh ab dem Hauptbahnhof Linz/Donau bis zur jeweiligen Ausbildungsstätte), sodass die Mindestwegzeit - wie dem festgestellten Sachverhalt zu entnehmen ist - vom Wohnort zum Studienort und umgekehrt…
…Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Graz zeitlich noch zumutbar ist. Die Gemeinde ***Bf1-Adr***, in welcher sich der Familienwohnsitz der Familie des Bf befindet, ist in dieser Aufzählung nicht angeführt. Auf Grund des Umstandes der speziellen Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften - VWL an der Universität Graz…
…nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes unter den Geltungsbereich des StudFG fallendes Studium beginnt (VwGH 4.11.2002, 2002/10/0167). Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen ist zu prüfen, ob mit dem Wechsel der Studieneinrichtung bzw des Studienortes auch ein Wechsel der Studienrichtung…
…einer anderen Studienrichtung als jener verstanden, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Kein Studienwechsel ist der Wechsel der Studieneinrichtung bzw. des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung (Lenneis/Wanke, FLAG2 § 2 Rz 95). Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen ist festzuhalten, dass nicht allein der Wechsel der Einrichtung…