…Übernehmer zu Berufungswerberin auszugehen. Gemäß § 289 Abs. 1 erster Satz BAO hat die Berufungsbehörde, sofern die Berufung nicht zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden. Ist die Berufung nicht zurückzuweisen, so ist es Aufgabe der Berufungsbehörde, in der Sache zu entscheiden, dh. neuerlich…
…2004, 2004/16/0073). Nach § 289 Abs. 1 erster Satz BAO hat die Berufungsbehörde, sofern die Berufung nicht zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden. Ist die Berufung nicht zurückzuweisen, so ist es Aufgabe der Berufungsbehörde, in der Sache zu entscheiden, dh. neuerlich…
…unabhängigen Finanzsenat das Prinzip der uneingeschränkten "Vollentscheidung" iSd § 289 Abs. 2 zweiter Satz BAO (vgl. auch Stoll, BAO, Band 3, 2505). Diese Abänderungsbefugnis kommt der Abgabenbehörde zweiter Instanz jedoch nur innerhalb der "Sache" iSd § 289 Abs. 2 erster Satz BAO zu. Sache ist die Angelegenheit…
…c BAO iVm § 93 Abs. 2 BAO). 2. Der Bescheid muss seinem Adressaten zugestellt sein oder kraft Zustellfiktion ihm gegenüber als zugestellt gelten (§ 97 Abs. 1 BAO iVm § 101 Abs. 3 BAO) [VwGH 02.08.2000, 99/13/0014]. Sache iSd § 289 BAO ist bei…
…einheitliche Abgabe, sondern um jeweils verschiedene Abgaben entsprechend den einzelnen Tatbeständen handelt (vgl. 19.6.1989, 88/15/0138) und Sache iSd § 289 BAO jeweils die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses ist (vgl. VwGH 3.10.1988, 87/15/0145), kommt eine Abänderung der angefochtenen Bescheide…
…einheitliche Abgabe, sondern um jeweils verschiedene Abgaben entsprechend den einzelnen Tatbeständen handelt (vgl. 19.6.1989, 88/15/0138) und Sache iSd § 289 BAO jeweils die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses ist (vgl. VwGH 3.10.1988, 87/15/0145), kommt eine Abänderung der angefochtenen Bescheide…
…Rechtswidrigkeit des Inhaltes infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde, weil nicht über eine andere "Sache" entschieden worden ist (VwGH vom 27. Oktober 1983, 82/16/0158). "Sache" iSd § 289 BAO aF (vgl nunmehr § 279 Abs 1 BAO idF FVwGG 2012, BGBl I 2013/14) ist die…
…Rechtswidrigkeit des Inhaltes infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde, weil nicht über eine andere "Sache" entschieden worden ist (VwGH vom 27. Oktober 1983, 82/16/0158). "Sache" iSd § 289 BAO aF (vgl nunmehr § 279 Abs 1 BAO idF FVwGG 2012, BGBl I 2013/14) ist die…
…einheitliche Abgabe, sondern um jeweils verschiedene Abgaben entsprechend den einzelnen Tatbeständen handelt (vgl. 19.6.1989, 88/15/0138) und Sache iSd § 289 BAO jeweils die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses ist (vgl. VwGH 3.10.1988, 87/15/0145), kommt eine Abänderung der angefochtenen Bescheide…
…Rechtswidrigkeit des Inhaltes infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde, weil nicht über eine andere "Sache" entschieden worden ist (VwGH vom 27. Oktober 1983, 82/16/0158). "Sache" iSd § 289 BAO aF (vgl nunmehr § 279 Abs 1 BAO idF FVwGG 2012, BGBl I 2013/14) ist die…
…einheitliche Abgabe, sondern um jeweils verschiedene Abgaben entsprechend den einzelnen Tatbeständen handelt (vgl. 19.6.1989, 88/15/0138) und Sache iSd § 289 BAO jeweils die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses ist (vgl. VwGH 3.10.1988, 87/15/0145), kommt eine Abänderung des angefochtenen Bescheides…
…Grundstückslieferungen sind gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Die nachträgliche Abänderung und Aufteilung des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises für die Eigentumswohnung bewirkt keine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. "Sache" iSd § 289 BAO aF (vgl nunmehr § 279 Abs 1 BAO idF FVwGG 2012…
…W. gleichzeitig der G.C.H die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die zweite Hälfte der Liegenschaftsanteile verschafft hat. Da Sache iSd § 289 BAO (womit der Entscheidungsumfang der Abgabenbehörde zweiter Instanz bestimmt wird) die Angelegenheit ist, die den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat…
…ist richtigerweise mit den angefochtenen Bescheiden nicht erfolgt. Eine - überdies hinsichtlich der Abänderungsbefugnis "in der Sache" iSd § 289 Abs. 2 BAO problematische - Ausdehnung der Bescheidwirkungen auf die an der Bw beteiligten Personen durch Gebrauch einer der o.a. Zustellfiktionen erstmals in der Berufungsentscheidung ist daher…
…in der Tarifpost genannten Rechtsgeschäftes jeweils einen eigenen Steuertatbestand, eine eigene Sache iSd § 289 Abs. 2 BAO dar (Ritz, BAO3, § 289, Tz 39 [unter Verweis auf VwGH16.10.1989, 88/15/0032, Arnold, in Stoll-FS, 289]). Für die einzelnen in den Tarifposten aufgezählten Rechtsgeschäfte…
…abzuweisen. Bei der Entscheidung über eine Berufung gegen einen erstinstanzlichen Zurückweisungsbescheid ist "Sache", über die die Berufungsbehörde gemäß § 289 Abs. 2 BAO abzusprechen hat, die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Parteianbringens. Durch diese "Sache erster Instanz" ist auch ihre Änderungsbefugnis iSd. § 289 Abs. 2 BAO begrenzt…
…Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz - außer in den hier nicht relevanten Fällen des Abs. 1 der genannten Bestimmung - immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt…
…erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann. Die Beseitigung der Rechtskraft auf Antrag einer Partei ist daher stets an mehr oder weniger restriktive Voraussetzungen geknüpft und ermöglicht nur bei deren Vorliegen den Wiedereintritt in das Verfahren oder seine Wiederholung. Zufolge des § 289 Abs. 2 BAO…
…gemäß §§ 85c Abs.8, 85f ZollR-DG iVm § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die zuständige Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe (Art.243 Abs.2 lit.a) Zollkodex iVm § 85b Abs.2 ZollR-DG) aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
… 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung, sofern hierüber keine Formalerledigung nach dem ersten Satz dieser Bestimmung zu ergehen hat (Zurückweisung, Zurücknahme- oder Gegenstandsloserklärung), durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…