…Dem Bw ist also insoferne zuzustimmen, dass seine Drittlandseinkünfte doppelt besteuert werden, dass dies nicht abkommenskonform ist und gegen zwischenstaatliches Steuerrecht verstößt. Allerdings liegt die Verantwortung nach dem vom Bw vorgetragenen Sachverhalt bei den Schweizer Steuerbehörden bzw beim Berufungswerber selbst. Ob der Bw bei den…
…österreichischen Betriebstätte der Bw. der Verlustabzug im Jahr 2000 zu gewähren sei, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt würden. Gemäß einem diesbezüglichen Telefonat mit dem Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht beim Finanzamt für den 23. Bezirk seien eine Bestätigung des Wirtschaftsprüfers der Bw., dass die Verluste der…
…Dem Bw ist also insoferne zuzustimmen, dass seine Drittlandseinkünfte doppelt besteuert werden, dass dies nicht abkommenskonform ist und gegen zwischenstaatliches Steuerrecht verstößt. Allerdings liegt die Verantwortung nach dem vom Bw vorgetragenen Sachverhalt bei den Schweizer Steuerbehörden bzw beim Berufungswerber selbst. Ob der Bw bei den…
…Diese Nachweise wurden jedoch bis dato nicht erbracht. Weiters hat der Bw. beantragt, den (namentlich genannten) damaligen Leiter der Abteilung für zwischenstaatliches Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen, der (damals) geraten habe, das neue DBA abzuwarten, dazu zu hören. Über die Berufung wurde erwogen: Unstrittig ist…
…1 EStG 1988). Aus den Bestimmungen des hier anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens wiederum ergibt sich, dass die inländische Steuerpflicht durch zwischenstaatliches Steuerrecht nicht eingeschränkt war (Art. 11 und 18 iVm 23 DBA Schweiz). Anspruchszinsen: Die Bw hat sich gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen gewandt, ohne dies eigens…
…zwischenstaatliches Steuerrecht nicht entgegenstehen. Denn es geht ja nicht darum, die steuerfrei zu stellenden ausländischen Einkünfte zur Tarifermittlung für die inländischen Einkünfte heranzuziehen. Dies würde gegen den im allgemeinen gültigen und auch mit Deutschland vereinbarten Abkommensgrundsatz verstoßen, dass nur der Ansässigkeitsstaat den (klassischen bzw zwischenstaatlichen…
…Abfuhr der vom Arbeitslohn zu entrichtenden lohnabhängigen Abgaben in Anspruch. Die Bw wandte sich u.a. gegen die Vorschreibung von Abzugssteuern mit Berufung, wobei sie das Berufungsbegehren auf innerstaatliches und zwischenstaatliches Recht stützte. Hinsichtlich der Berechnung der Abzugssteuern führte sie aus, es sei nicht nachvollziehbar…
…in seiner jüngsten Rechtssprechung drückten ihr Verständnis des § 22 BAO in der so genannten Innentheorie aus, welche die Ansicht vertrete, dass das Umgehungsproblem keine Besonderheit des Steuerrechts, sondern ein allgemeines Rechtsproblem sei. Es sei eine Interpretationsfrage, ob ein bestimmter Sachverhalt von der Norm erfasst werde…
… 302 Abs. 2 lit. c BAO (Ablauf der Verjährungsfrist) anzuwenden. Zum Widerspruch mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vorschriften Die Außerachtlassung der Auslandsverluste sei aufgrund der falschen Anwendung und Interpretation eines Doppelbesteuerungsabkommens und nicht eines staatlichen Steuerrechts erfolgt. Wie der VwGH ausgeführt habe, stehe das DBA Deutschland einem…
…zur amtswegigen Ermittlung der rechtlichen Verhältnisse wird verstanden, dass die Abgabenbehörden steuerliche Vorschriften aus eigenem (außer in Antragsverfahren) zu berücksichtigen haben, was nicht nur die Bestimmungen des nationalen, sondern auch jene des zwischenstaatlichen Steuerrechtes einschließt (Ritz, BAO³ § 115 Rz 2). Entsprechend dieser amtswegigen Ermittlungspflicht iSd…
…für unbeschränkt Steuerpflichtige gelten (also nicht nach den Regeln der §§ 98 ff EStG 1988 für beschränkt Steuerpflichtige) (Beiser, Doppelwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im zwischenstaatlichen Steuerrecht, ÖStZ 1989, S 241). Wie bereits dargestellt hat der Bw. in Österreich einen Wohnsitz und ist hier unbeschränkt steuerpflichtig…
…nicht nach den Regeln der §§ 98 ff EStG 1988 für beschränkt Steuerpflichtige) (Beiser, Doppelwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im zwischenstaatlichen Steuerrecht, ÖStZ 1989, S 241). Wie bereits dargestellt hat der Bw. in Österreich einen Wohnsitz und ist hier unbeschränkt steuerpflichtig. Demnach kommt Österreich der Status…
… 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG (Steuerbefreiung auf Grund von Staatsverträgen, Gegenseitigkeitserklärungen oder nach den Grundsätzen des zwischenstaatlichen Steuerrechts) erfüllt seien. Tatsächlich habe Österreich 1956 das ECE-Abkommen ratifiziert und mit BGBI Nr. 170/1959 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Desgleichen sei auch Deutschland diesem Abkommen beigetreten…
…12). Dies gilt auch nach deutschem Recht bzw. den Rechtsprechungsgrundsätzen des BFH (25.4.2006, VII R 74/03, und 5.12.2007, XI B 134/06) wie auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht (Abs. 3 des Zusatzprotokolls zum DBA Deutschland; Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht4, Q…
…aus folgenden Gründen: Den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat eine natürliche Person mit Wohnsitzen in verschiedenen Staaten an jenem Ort (in jenem Staat), zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Beiser, Doppelwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im zwischenstaatlichen Steuerrecht, in: ÖStZ 1989, S…
…oder feste Einrichtung iSd Art. 5 OECD-MA im Tätigkeitsstaat unterhält, die für die dort ausgeübte unselbständige Arbeit ausbezahlten Vergütungen des Arbeitnehmers trägt. Der Arbeitgeberbegriff ist im zwischenstaatlichen Steuerrecht nicht definiert. Der Kommentar zum OECD-MA enthält jedoch iZm Art. 15 Aussagen zur Zuordnung des…
…Steuerabzug unterliegende Einkünfte, kann in bestimmten Fällen eine Entlastung notwendig sein. So kann sich beispielsweise aus dem zwischenstaatlichen Steuerrecht ergeben, dass der Steuerabzug nicht oder nur zu einem Teil von einem Doppelbesteuerungsabkommen gedeckt ist (zu den einzelnen Verfahren zur Entlastung vom Steuerabzug siehe Jakom, EStG…
…die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt sind auch im zwischenstaatlichen Steuerrecht für den Begriff der Ansässigkeit bedeutsam (siehe weiter hinten). Ergibt sich nach der Grundregel (derzufolge nationale unbeschränkte Steuerpflicht zur Ansässigkeit in dem betreffenden Staat führt) eine…
…ausreicht, ein ansässigkeitsbegründendes Merkmal nach Art. 4 Abs. 1 DBA darstellt (Beiser; Doppelwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen im zwischenstaatlichen Steuerrecht, ÖStZ 1989, 241). Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass der Bw. sowohl in Spanien als auch in Österreich über einen nach den jeweiligen nationalen Vorschriften…
…Haushalt. Sie gehe auch in Wien in den Kindergarten. Dadurch sei der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Wien gegeben. Das Finanzamt gab der Berufung keine Folge: "Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 knüpft an eine im zwischenstaatlichen Steuerrecht gebräuchliche Regel an, wonach der Mittelpunkt der Lebensinteressen maßgebend sein soll…