…14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es wird nur die formelle Abgabenzahlungsschuld vorausgesetzt und ist weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, § 217 TZ…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft). Tritt Säumnis ein, besteht für den Säumniszuschlagsbescheid eine zwingende rechtliche Bindung an den vorgelagerten Stammabgabenbescheid (im vorliegenden Fall: den Umsatzsteuerbescheid). Die Verhängung eines Säumniszuschlages setzt weiters nur den formellen Bestand einer Abgabenschuld und nicht die Rechtskraft…
…0084). Wird eine Abgabenzahlungsschuld bescheidmäßig festgesetzt, dann besteht im Säumnisfall für den zu erlassenden Säumniszuschlagsbescheid eine zwingende rechtliche Bindung an den ihm vorgelagerten Stammabgabenbescheid. Diese Bindung besteht unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit der im Stammabgabenbescheid vorgenommenen Abgabenfestsetzung. Bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des …
…wobei der Zinsenbescheid an die Höhe der im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides gebunden ist. Aufgrund dieser Bindung ist der Zinsenbescheid aber nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Stammabgabenbescheid (gegenständlich somit die ohnedies bestätigten Einkommensteuerbescheide der Jahre…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…
…ihm und dem genannten Zeugen vor, dem seiner Meinung nach zwingend zu entnehmen sei, dass seine Angaben im Betriebsprüfungs-verfahren richtig gewesen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…
…an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Soweit der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid Erfolg beschieden ist, wird eine amtswegige Anpassung des Zinsenbescheides vorgenommen. Eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung…
…Das Finanzamt hat in der Berufungsvorentscheidung vom 20.4.2009 zutreffend dargetan, dass Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden ergeben, zwingend und unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit des Stammabgabenbescheides zu verzinsen sind. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu…
…vom 13. November 2008 - erfolgte. Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Wegen dieser Bindung sei der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Aus der Konzeption des §…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…
…so wird ein neuer, an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Eine eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabebescheides wäre auf Grund der oben angeführten Bindung daher für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch,…
…wobei der Zinsenbescheid an die Höhe der im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides gebunden ist. Aufgrund dieser Bindung ist der Zinsenbescheid aber nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Stammabgabenbescheid (gegenständlich somit der im Ergebnis ohnedies bestätigte Körperschaftsteuerbescheid…
…dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…
…sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht - wie auch im gegenständlichen Fall - mit der Begründung anfechtbar, dass die maßgebenden Einkommensteuerbescheide inhaltlich rechtswidrig seien (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend geändert (oder aufgehoben)…
…sie behauptet, es bestehe keine Steuergrundlage. Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden (Ritz, BAO³, § 205 Rz.34). Zinsenbescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der zu Grunde liegende Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Erweist sich…
…sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht - wie auch im gegenständlichen Fall - mit der Begründung anfechtbar, dass der maßgebende Einkommensteuerbescheid inhaltlich rechtswidrig sei (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend geändert (oder aufgehoben)…
…dass der Anspruchszinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden ist. Wegen dieser Bindung ist ein Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig…
…Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Der Zinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand mit einem an den…
…Dies ist jedoch nicht erfolgt. Anlässlich einer telefonischen Nachfrage bei Hr. Mag. Penninger am 25. Juli 2007 gab dieser an, die letzten 2 Tage im Krankenhaus verbracht zu haben. Als neuer Termin wurde daher der 31. Juli 2007 fixiert. Am 31. Juli 2007 hat Hr…