…in S. ist daher privat veranlasst. Ist aber die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes als privat veranlasst zu betrachten, so können die Kosten für einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort lediglich vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die…
…gegeben. Zu den Kosten für die doppelte Haushaltsführung führte das Finanzamt aus, diese könnten zu Werbungskosten führen, sofern sie eindeutig und ausschließlich beruflich veranlasst sind. Private Zwecke für das Halten der Wohnung (etwa als Aufenthalt bei Privatreisen, als zweiter Haushalt oder als private Vermögensanlage) müssten…
…ein zweiter Haushalt geführt, liegt keine berufliche Veranlassung für eine doppelte Haushaltsführung vor (vgl. nochmals VwGH 28.3.2000, 96/14/0177). Dass die Verlegung des bisherigen Familienwohnsitzes der Bw. von X nach Y aus privaten Gründen, und zwar wegen der Begründung eines gemeinsamen Haushaltes…
…VwGH vom 22.02.2000, 96/14/0018). Laut Rechtsprechung ist es entscheidend, dass die Begründung oder Aufrechterhaltung des zweiten Haushaltes ausschließlich beruflich veranlasst ist. Auch dieses Kriterium ist im gegenständlichen Verfahren eindeutig erfüllt, weil die Wohnung ausschließlich wegen ihrer günstigen Lage zum (damaligen) Betriebsort…
…Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung gegeben waren. Auch das Finanzamt konnte sich laut E-Mail vom 12. Oktober 2011 dieser Ansicht anschließen. Für eine gewisse Übergangszeit können die durch die Führung zweiter Haushalte verursachten Mehraufwendungen Anerkennung finden. Der Grund, weshalb Kosten der doppelten Haushaltsführung für eine…
…verlassen hätte und sich dadurch auch tatsächlich Verpflegungsmehraufwendungen ergeben hätten. Dieser Sachverhalt kann im gegenständlich zu beurteilenden Fall nicht erkannt werden. Ein zweiter Haushalt am Beschäftigungsort kann keinesfalls eine "Reise" in der oben angeführten gesetzlichen Bestimmung begründen. Inwiefern auch ein tatsächlicher Mehraufwand entstanden sein soll…
…weshalb auch nur eine Schlafstelle bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zu Familienheimfahrten führt, weil auch diese äußerst bescheidene Unterkunftsmöglichkeit eine doppelte Haushaltsführung darstellt. Würde nämlich eine Schlafstelle nicht als zweiter Haushalt anerkannt, könnten auch Familienheimfahrten nicht anerkannt werden. Das Erkenntnis des VwGH vom 19.9…
…als Büro) verwendet werden, und private Zwecke für das Halten der Wohnung - so etwa als Aufenthalt bei Privatreisen, als zweiter Haushalt oder als private Vermögensanlage in Form von Wohnungseigentum - müssen praktisch ausscheiden. Private Vermögensanlage wird im Allgemeinen dann nicht anzunehmen sein, wenn die ausschließlich als…
…für betrieblich veranlasste Reisenverwendet werden; Private Zwecke für das Halten der Wohnung, so etwa als Aufenthalt bei Privatreisen, als zweiter Haushalt, als private Vermögensanlage oder als künftige Wohnvorsorge für nahe Angehörige müssen praktisch ausscheiden (VwGH 14.3.1990, 89/13/0102). Private Vermögensanlage wird allerdings…
…auch als Büro) verwendet werden muss und private Zwecke für das Halten der Wohnung - so etwa als Aufenthalt bei Privatreisen, als zweiter Haushalt oder als private Vermögensanlage in Form von Wohnungseigentum oder eines Mietrechtes - praktisch ausscheiden. Private Vermögensanlage wird allerdings im allgemeinen nicht anzunehmen sein…
…auf betrieblich veranlassten Reisen verwendet werden muss und private Zwecke für das Halten der Wohnung - so etwa als Aufenthalt bei Privatreisen, als zweiter Haushalt oder als private Vermögensanlage in Form von Wohnungseigentum oder eines Mietrechtes - praktisch ausscheiden. Private Vermögensanlage wird im Allgemeinen nicht anzunehmen sein…
…auf betrieblich veranlassten Reisen verwendet werden muss und private Zwecke für das Halten der Wohnung - so etwa als Aufenthalt bei Privatreisen, als zweiter Haushalt oder als private Vermögensanlage in Form von Wohnungseigentum oder eines Mietrechtes - praktisch ausscheiden. Private Vermögensanlage wird im Allgemeinen nicht anzunehmen sein…
…ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können. Der so beruflich veranlasste Zweithaushalt am Beschäftigungsort qualifiziert auch die doppelte Haushaltsführung…
…empfohlen habe. 3. Rechtliche Würdigung: Wie dem obigen dargestellten Begriff einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zu entnehmen, ist dafür erforderlich, dass es einen Familienwohnsitz gibt, von dem aus beruflichen Gründen bzw. beruflicher Veranlassung zunächst in entsprechender Entfernung ein zweiter Wohnsitz, nämlich der Wohnsitz am Beschäftigungsort…
…Polen (Wohnsitz der Ehegattin) seinen beruflich bedingten Wohnsitz in Österreich. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst…
…Es kommt nicht mehr darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort besteht. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder…
…Einkommensteuergesetz (EstG 1988). Im Vorlagebericht des Finanzamtes wird das VwGH-Erkenntnis vom 22.12.2011, 2008/15/0157 auszugsweise wie im Folgenden zitiert, Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist…
…W und der Fahrtkosten von W zu den Eltern nach WS/Eltern als Werbungskosten nicht in Betracht: - Wie der Begriff "doppelte Haushaltsführung" schon aussagt, müssen Kosten für einen zweiten (weiteren) Haushalt anfallen: Aufwendungen eines allein stehenden Arbeitnehmers für Fahrten in den Heimatort sind nicht abzugsfähig…
…50 monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Absetzbetrag von EUR 38,20 und für jedes weitere Kind ein Absetzbetrag von jeweils EUR 50,90 monatlich zu. Erfüllen mehrere Personen…
…doppelte Haushaltsführung Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 16 Abs 1 EStG 1988, wenn eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung liegt eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt…