…Vergleich" im Gebührengesetz ist zur Auslegung des Begriffsinhaltes § 1380 ABGB heranzuziehen. Danach ist ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, ein Vergleich. Entsprechend dieser Definition kann im…
…99/16/0051; VwGH 24.1.2002, 99/16/0147). In einem solchen Fall regeln die Vertragsteile zweifelhafte Rechte, weil sie an diese Regelung auch dann gebunden bleiben, wenn sich später die gesetzlichen Voraussetzungen etwa für eine Unterhaltspflicht ändern sollten. Im Zeitpunkt der Unterzeichnung des…
…der §§ 81 ff Ehegesetz bereinigt wurde. Auch der damals gegenständliche Notariatsakt wurde als Vergleich qualifiziert". In einem solchen Fall regeln die Vertragsteile zweifelhafte Rechte, weil sie an diese Regelung auch dann gebunden bleiben, wenn sich später die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Unterhaltspflicht ändern sollten. Im…
…Selbst bei Zerlegung in einzelne Bestimmungen sei aber die Annahme eines Vergleiches verfehlt, weil darunter die unter beiderseitigem Nachgeben einverständlich neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte zu verstehen sei; als Gegenstand komme die Gewährung von Unterhaltsleistungen oder die Auseinandersetzung ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse in…
…Anlehnung an das bürgerliche Recht - §1380 ABGB - zu gewinnen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der Vergleich dieser Gesetzesstelle zufolge zu den…
…zu umschreiben. Dieser Begriff ist in Anlehnung an das bürgerliche Recht - § 1380 ABGB - zu gewinnen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der…
…Rechtsmittel der Berufung. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, es läge im gegenständlichen Fall weder ein der Definition des Vergleichs iSd § 1380 ABGB entsprechendes beiderseitiges Nachgeben noch das Bestehen strittiger oder zweifelhafter Rechte vor. Es sei somit kein dem § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…die 2 %-ige Vergleichsgebühr gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG in Höhe von 4.500,00 € vorgeschrieben, weil die Vereinbarung zweifelhafte Rechte für die Zeit nach einer Scheidung regle. Berufung Dagegen hat FN, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 15. April 2010 berufen…
…zu beurteilen, da das GebG 1957 keine Begriffsbestimmung enthält. Nach der angeführten Bestimmung des § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Nach dem…
…Vergleich ist daher nach § 1380 ABGB zu beurteilen (UFS vom 4.2.2010, RV/0247-W/08). Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich…
…ABGB zu beurteilen, da das Gebührengesetz keine Begriffsbestimmung enthält. Ein Vergleich ist demnach die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche Festlegung strittiger oder (zumindest) zweifelhafter Rechte. Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit…
…zu umschreiben. Der den Gegenstand dieser Gebühr bildende Vergleich ist daher nach § 1380 ABGB zu beurteilen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Der…
…Zweifelhaft ist das Recht, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt und Umfang oder auch über das Erlöschen nicht im Klaren sind. Der VwGH geht in nunmehr bereits ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen grundsätzlich als Vergleich zu werten sind, weil dadurch zumindest zweifelhafte Rechte…
… 33 TP 20 GebG dar, wonach die Regelung von strittigen oder zweifelhaften Rechten dieser Gebühr unterliegt. Gegenstand eines Vergleiches kann auch die Höhe eines strittigen oder zweifelhaften Anspruches sein. Im Vorlageantrag wurde ergänzt, dass die Annahme des abgeminderten Betrages im Hinblick auf die Vermeidung eines…
…zu umschreiben. Dieser Begriff ist in Anlehnung an das bürgerliche Recht - § 1380 ABGB - zu gewinnen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der…
…Abs. 8 EStG 1988 angesehen werden kann, da bei einem Vergleich es sich nach der Judikatur um Zahlungen handeln muss, die sich aus der Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte auf in der Vergangenheit angehäufte Bezüge ergeben (vgl. VwGH vom 18.3.1991, 90/14/0053…
…Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient (Heidinger in Schwimann, ABGB3, Rz 1 zu § 1380). Strittig bzw zweifelhaft ist ein Recht…
…zu beurteilen, da das Gebührengesetz keine Begriffsbestimmung enthält. Nach der angeführten Bestimmung des § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun, oder zu unterlassen verbindet (siehe Fellner, Band I…
…den Gebührenbescheid hat DH, nunmehriger Berufungswerber, =Bw., rechtzeitig berufen, weil zwischen den Ehegatten keine streitigen oder zweifelhaften Rechte bestanden hätten, sodass der abgeschlossene Aufteilungs- oder Unterhaltsvertrag keinen außergerichtlichen Vergleich darstelle, sondern vielmehr eine Form des Ehepaktes, welcher unter den Tatbestand der Bestimmung des § 33 TP…
…bestimmter Mindestumfang ableitbar. Wenn schließlich der VwGH in seinem bereits zitierten Erkenntnis vom 12.9.1989, 89/14/0077, von einer "Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte auf in der Vergangenheit angehäufte Bezüge" spricht, so ist dies nach Meinung der Berufungsbehörde so auszulegen, dass es ausreicht…