…RV/1803-W/07 rd. 40m²). Da Sie eine Wohnung gekauft haben, ist ein Vergleich zum Kauf einer zweckentsprechenden Wohnung anzustellen. Nach Durchsicht bei Immobilienhändlern ist in Wien eine Wohnung in der Größe von ca. 40m² - 50m² durchaus um ca. 120.000,00 € erhältlich…
…sowie auf die Entscheidung des UFS RV/0305-L/04 die Auffassung, dass nur die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung (das wären 30-40 m2) als Werbungskosten anzuerkennen seien. Ausgehend von den vom Bw. konkret geltend gemachten Kosten für seine Wohnung anerkannte das Finanzamt lediglich…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 23. Mai 2000, Zl. 95/14/0096, Rz 349 LStRili) würden nur unvermeidbare Mehraufwendungen für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung von ca. 40 m² bzw. Hotelzimmer als Werbungskosten in Betracht kommen. Die Mietwohnung des Bw. würde 95 m² umfassen und nur…
…aus dem sich ergibt, dass die Wohnung eine Fläche von 81,2 m2 zuzüglich Wintergarten (geschätzt mit 16m2) hat. Die abweisende Berufungsvorentscheidung begründete das Finanzamt damit, dass der VwGH nur eine zweckentsprechende Wohnung anerkenne. Aufgrund der Größe könne davon nicht gesprochen werden, weshalb die Berufung…
…die dem Steuerpflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen müsse. Das Finanzamt erachtete die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung - für den Bw. allein eine Kleinwohnung bis 55 m² - als absetzbar. Es ließ für die Wohnung 38,94% (55 m²/141,23 m²x100) der geltend…
…Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Vielmehr ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, begründen keine Kostenpflicht…
…sondern auch dessen Familie die Wohnung benütze. Abzugsfähig seien die diesbezüglichen Kosten (zB Miete und Betriebskosten), soweit sie monatlich die für eine zweckentsprechende Unterkunft angemessenen Kosten von maximal 2.200 Euro nicht übersteigen. Das gleiche müsse - nach Ansicht von Doralt (vgl. EStG7 § 4 Tz 355) …
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Mit Einkommensteuerbescheid 2010 vom 19. Mai 2011 wurden laut Begründung im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung nur Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung (65 m2) berücksichtigt und daher auch die Kosten für den Zweitwohnsitz dementsprechend aliquotiert. Außerdem seien Mitgliedsbeiträge nicht unter dem Titel der…
…Begründung, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 23. Mai 2000, Zl. 95/14/0096, Rz 349 LStRili) nur unvermeidbare Mehraufwendungen für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung von ca. 40m² bzw. Hotelzimmer als Werbungskosten in Betracht kommen würden. Die Mietwohnung des Bw. umfasse jedoch 90m²…
…unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.5.2000, 95/14/0096, dass nur die Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung (ca. 30-40 m2) als Werbungskosten anzuerkennen seien. Ausgehend von den vom Bw. konkret geltend gemachten Kosten für seine Wohnung anerkannte das Finanzamt…
…dauerhafte doppelte Haushaltsführung vorliegt, ist noch eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, welche Kosten zu berücksichtigen sind. Als Werbungskosten kommen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Dienstort sowie Kosten für Familienheimfahrten in Betracht. Bei den Familienheimfahrten ist auf die durch § 20 Abs…
…betreffend die Vorjahre, da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 23.5.2000, Zl. 95/14/0096, Rz 349 LStRili) nur unvermeidbare Mehraufwendungen für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung bzw. Hotelzimmer als Werbungskosten in Betracht kommen würden. Die Mietwohnung des Bw. umfasse jedoch 90m², die geltend…
…es sich bei den von der Bw. geltend gemachten Wohnungskosten im Hinblick auf ihre Höhe um unvermeidbare Mehraufwendungen handelt. Darunter sind nur jene Kosten zu verstehen, welche der Steuerpflichtige für eine zweckentsprechende Wohnung für sich alleine aufwenden muss. Darüber hinausgehende Wohnkosten sind gem. § 20 Abs…
…05.2000, 95/14/0096) seien aber nur jene Kosten abzugsfähig, die der Steuerpflichtige für eine "zweckentsprechende" Wohnung am Beschäftigungsort für sich allein aufwenden müsse. Aus behördlicher Sicht könnten daher nur für eine Nutzfläche von maximal 55 m² AfA und Betriebskosten anerkannt werden. Somit verringere…
…der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig. Nach Ansicht des Finanzamtes erscheine damit die Berücksichtigung einer monatlichen Mietzahlung für eine zweckentsprechende Wohnung mit 500,00 € jedenfalls als angemessen. Weiters beinhalte die beigebrachte Aufstellung eine Position "Einrichtungsgegenstände unter 400,00 € und Sonstiges". Die unter diesem Titel…
…verwies, wurde ausgeführt, der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei kein Hinweis zu entnehmen, dass eine "zweckentsprechende" Wohnung maximal eine Nutzfläche von 55,00 m² haben dürfe. Auch in den LStR finde sich keine Begrenzung hinsichtlich der Größe einer Wohnung bzw. eines Hauses, sondern lediglich eine betragliche…
…nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist oder im öffentlichen Interesse ergeht, nur dann - über Antrag der Partei - zulässig, wenn der Bescheid im Einzelfall notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung ist. Unzulässig ist ein Feststellungsbescheid jedenfalls dann, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsverfahrens…
…Finanzsenat weiter ausführte, sei davon auszugehen, dass auch in Österreich mit einer durchschnittlich ausgestatteten 60m² Wohnung mit einem ortsüblichen Durchschnittsmietzins jedenfalls das Wohnbedürfnis einer einzelnen Person an ihrem Beschäftigungsort zweckentsprechend erfüllt werde. Die dafür anfallenden Kosten seien als die unvermeidbaren Mehraufwendungen anzusehen, die dem Steuerpflichtigen…
…von dem darin ausgewiesenen Verteidiger vertreten werde, sodass die Bestellung eines (weiteren) Verteidigers gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung nicht erforderlich sei. Darüber hinaus begründe auch die erhobene Lebenssituation des Bf., dem nicht nur monatliche Lohneinkünfte iHv. ca. 730,00 €…
…gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, weil Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen, keine Kostenpflicht begründen (vgl…